Korruptionsstrafrecht Innenrevisoren - Justizakademie Nordrhein ...
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<strong>Korruptionsstrafrecht</strong><br />
Referent und Copyright: Ltd. Oberstaatsanwalt Ralph Klom, Münster<br />
<strong>Korruptionsstrafrecht</strong>_fuer_<strong>Innenrevisoren</strong>.doc<br />
Seite 14<br />
2 Die Bestechungsdelikte im engeren Sinn<br />
2.2 Die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen<br />
2.2.1 Täter der Bestechlichkeit bzw Objekt der Bestechung<br />
2.2.1.1 Amtsträger (Seite 2):<br />
c) Bestellte für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung:<br />
Angestellte, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen (in Ab-<br />
grenzung zu Gesetzgebung, Rechtsprechung und rein privater Tätigkeit).<br />
Also die<br />
• hoheitliche Ausübung staatlicher Anordnungs- und Zwangsgewalt<br />
• aber auch (schlicht hoheitliche) Daseinsvorsorge und sogar<br />
• - mit Einschränkungen - erwerbswirtschaftlich-fiskalische Betätigung.<br />
Anders als beim Beamten muss der Angestellte eine selbständige und<br />
eigenverantwortliche , wenngleich nicht eine gehobene oder schwierige<br />
Tätigkeit ausüben. Rein untergeordnete Hilfstätigkeiten (etwa Reini-<br />
gungsarbeiten, reine Schreibtätigkeiten, Kraftfahrer) begründen eine<br />
Amtsträgereigenschaft nicht.<br />
- „Sonstige Stellen“ sind – ungeachtet der Organisationsform – alle Stellen, die<br />
Behörden gleich zu achten sind. Damit können auch Personengesellschaften des<br />
Privatrechts „sonstige Stelle“ sein. Voraussetzung ist jedoch, dass sie derartig<br />
staatlicher Steuerung unterliegen, dass sie bei Gesamtbewertung der sie kennzeichnenden<br />
Merkmale gleichsam als „verlängerter Arm“ des Staates erscheinen.<br />
„Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben bestellt“ ist, wer durch eine über den<br />
einzelnen Auftrag hinausgehende längerfristige Tätigkeit oder durch organisatorische<br />
Eingliederung in die Behördenstruktur jeweils als Repräsentant des Staates<br />
erkennbar ist. Ein unmittelbar auf die Person bezogener Bestellungsakt ist dann<br />
nicht erforderlich, wenn die betreffende Stelle zwar eine juristische Person des<br />
Privatrechts ist, aber kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Wahrnehmung von<br />
Aufgaben der öffentlichen Verwaltung besonders berufen ist und staatlicher<br />
Steuerung und Kontrolle unterliegt.