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Korruptionsstrafrecht Innenrevisoren - Justizakademie Nordrhein ...

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<strong>Korruptionsstrafrecht</strong><br />

Referent und Copyright: Ltd. Oberstaatsanwalt Ralph Klom, Münster<br />

<strong>Korruptionsstrafrecht</strong>_fuer_<strong>Innenrevisoren</strong>.doc<br />

Seite 14<br />

2 Die Bestechungsdelikte im engeren Sinn<br />

2.2 Die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen<br />

2.2.1 Täter der Bestechlichkeit bzw Objekt der Bestechung<br />

2.2.1.1 Amtsträger (Seite 2):<br />

c) Bestellte für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung:<br />

Angestellte, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen (in Ab-<br />

grenzung zu Gesetzgebung, Rechtsprechung und rein privater Tätigkeit).<br />

Also die<br />

• hoheitliche Ausübung staatlicher Anordnungs- und Zwangsgewalt<br />

• aber auch (schlicht hoheitliche) Daseinsvorsorge und sogar<br />

• - mit Einschränkungen - erwerbswirtschaftlich-fiskalische Betätigung.<br />

Anders als beim Beamten muss der Angestellte eine selbständige und<br />

eigenverantwortliche , wenngleich nicht eine gehobene oder schwierige<br />

Tätigkeit ausüben. Rein untergeordnete Hilfstätigkeiten (etwa Reini-<br />

gungsarbeiten, reine Schreibtätigkeiten, Kraftfahrer) begründen eine<br />

Amtsträgereigenschaft nicht.<br />

- „Sonstige Stellen“ sind – ungeachtet der Organisationsform – alle Stellen, die<br />

Behörden gleich zu achten sind. Damit können auch Personengesellschaften des<br />

Privatrechts „sonstige Stelle“ sein. Voraussetzung ist jedoch, dass sie derartig<br />

staatlicher Steuerung unterliegen, dass sie bei Gesamtbewertung der sie kennzeichnenden<br />

Merkmale gleichsam als „verlängerter Arm“ des Staates erscheinen.<br />

„Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben bestellt“ ist, wer durch eine über den<br />

einzelnen Auftrag hinausgehende längerfristige Tätigkeit oder durch organisatorische<br />

Eingliederung in die Behördenstruktur jeweils als Repräsentant des Staates<br />

erkennbar ist. Ein unmittelbar auf die Person bezogener Bestellungsakt ist dann<br />

nicht erforderlich, wenn die betreffende Stelle zwar eine juristische Person des<br />

Privatrechts ist, aber kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Wahrnehmung von<br />

Aufgaben der öffentlichen Verwaltung besonders berufen ist und staatlicher<br />

Steuerung und Kontrolle unterliegt.

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