26.04.2013 Aufrufe

Korruptionsstrafrecht Innenrevisoren - Justizakademie Nordrhein ...

Korruptionsstrafrecht Innenrevisoren - Justizakademie Nordrhein ...

Korruptionsstrafrecht Innenrevisoren - Justizakademie Nordrhein ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Korruptionsstrafrecht</strong><br />

Referent und Copyright: Ltd. Oberstaatsanwalt Ralph Klom, Münster<br />

<strong>Korruptionsstrafrecht</strong>_fuer_<strong>Innenrevisoren</strong>.doc<br />

Seite 20<br />

2 Die Bestechungsdelikte im engeren Sinn<br />

2.2 Die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen<br />

2.2.2 Die Unrechtsvereinbarung (Seite 3):<br />

Fall aus der Rechtsprechung:<br />

A ist Abteilungsleiter eines Ausländeramtes. Beim Abschluss<br />

des Vertrages über den Bau seines Wohnhauses<br />

vereinbart er mit Fa. B einen Preisnachlass in Höhe von<br />

13.000 € als Entgelt für die von ihm zugesagte Hilfe bei der<br />

Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für drei polnische<br />

Hilfsarbeiter.<br />

Die StA klagt ihn wegen vollendeter Bestechlichkeit an. Der<br />

Verteidiger des A legt die Wertberechnung eines Bausachverständigen<br />

vor, wonach der Werklohn der Fa. B keineswegs<br />

unter dem für ein derartiges Vorhaben Üblichen gelegen<br />

habe.<br />

BGH wistra 2001, 260 = NJW 2001, 2558 f.:<br />

Ein Amtsträger, der sich im Rahmen von Vertragsverhandlungen<br />

für eine pflichtwidrige Diensthandlung einen<br />

Preisnachlass auf den von dem Bestechenden geforderten<br />

Preis zusagen lässt, lässt sich einen zur<br />

Vollendung der Bestechlichkeit führenden materiellen<br />

Vorteil versprechen. Dies gilt auch für den Fall, dass<br />

die von dem Bestechenden zu erbringende Gesamtleistung<br />

für den Amtsträger trotz des vereinbarten Rabatts<br />

tatsächlich nicht wirtschaftlich vorteilhaft ist, etwa<br />

weil der Preis, auf den der Rabatt gewährt wird,<br />

überhöht war.<br />

Es ist also unbeachtlich, dass der Vorteilsgeber den Amtsträger<br />

möglicherweise getäuscht hat.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!