Korruptionsstrafrecht Innenrevisoren - Justizakademie Nordrhein ...
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<strong>Korruptionsstrafrecht</strong><br />
Referent und Copyright: Ltd. Oberstaatsanwalt Ralph Klom, Münster<br />
<strong>Korruptionsstrafrecht</strong>_fuer_<strong>Innenrevisoren</strong>.doc<br />
Seite 20<br />
2 Die Bestechungsdelikte im engeren Sinn<br />
2.2 Die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen<br />
2.2.2 Die Unrechtsvereinbarung (Seite 3):<br />
Fall aus der Rechtsprechung:<br />
A ist Abteilungsleiter eines Ausländeramtes. Beim Abschluss<br />
des Vertrages über den Bau seines Wohnhauses<br />
vereinbart er mit Fa. B einen Preisnachlass in Höhe von<br />
13.000 € als Entgelt für die von ihm zugesagte Hilfe bei der<br />
Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für drei polnische<br />
Hilfsarbeiter.<br />
Die StA klagt ihn wegen vollendeter Bestechlichkeit an. Der<br />
Verteidiger des A legt die Wertberechnung eines Bausachverständigen<br />
vor, wonach der Werklohn der Fa. B keineswegs<br />
unter dem für ein derartiges Vorhaben Üblichen gelegen<br />
habe.<br />
BGH wistra 2001, 260 = NJW 2001, 2558 f.:<br />
Ein Amtsträger, der sich im Rahmen von Vertragsverhandlungen<br />
für eine pflichtwidrige Diensthandlung einen<br />
Preisnachlass auf den von dem Bestechenden geforderten<br />
Preis zusagen lässt, lässt sich einen zur<br />
Vollendung der Bestechlichkeit führenden materiellen<br />
Vorteil versprechen. Dies gilt auch für den Fall, dass<br />
die von dem Bestechenden zu erbringende Gesamtleistung<br />
für den Amtsträger trotz des vereinbarten Rabatts<br />
tatsächlich nicht wirtschaftlich vorteilhaft ist, etwa<br />
weil der Preis, auf den der Rabatt gewährt wird,<br />
überhöht war.<br />
Es ist also unbeachtlich, dass der Vorteilsgeber den Amtsträger<br />
möglicherweise getäuscht hat.