26.04.2013 Aufrufe

Korruptionsstrafrecht Innenrevisoren - Justizakademie Nordrhein ...

Korruptionsstrafrecht Innenrevisoren - Justizakademie Nordrhein ...

Korruptionsstrafrecht Innenrevisoren - Justizakademie Nordrhein ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Korruptionsstrafrecht</strong><br />

Referent und Copyright: Ltd. Oberstaatsanwalt Ralph Klom, Münster<br />

<strong>Korruptionsstrafrecht</strong>_fuer_<strong>Innenrevisoren</strong>.doc<br />

Seite 36<br />

5 Außerstrafrechtliche Sanktionierung<br />

5.2. Disziplinarrecht Seite 1<br />

Ist der Amtsträger Richter oder Beamter, so muss er bei<br />

Begehung von Straftaten im Dienst zwingend auch mit einem<br />

Disziplinarverfahren rechnen.<br />

Die Verfahren laufen selbständig nebeneinander.<br />

Grundsätzlich hat jedoch das Strafverfahren Vorrang:<br />

§ 22 LDG NRW:<br />

Abs. 1:<br />

Das Disziplinarverfahren ist auszusetzen, wenn wegen des<br />

Sachverhalts, der dem Disziplinarverfahren zugrundeliegt,<br />

im Strafverfahren die öffentliche Klage erhoben worden ist.<br />

Die Aussetzung unterbleibt, wenn keine begründeten Zweifel<br />

am Sachverhalt bestehen oder wenn im Strafverfahren<br />

aus Gründen nicht verhandelt werden kann, die in der Person<br />

der Beamtin oder des Beamten liegen. Das Disziplinarverfahren<br />

ist unverzüglich fortzusetzen, wenn die Voraussetzungen<br />

des Satzes 2 nachträglich eintreten, spätestens<br />

mit dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens.<br />

Abs. 2:<br />

Das Disziplinarverfahren kann ausgesetzt werden, wenn in<br />

einem anderen gesetzlich geordneten Verfahren über eine<br />

Frage zu entscheiden ist, deren Beurteilung für die Entscheidung<br />

im Disziplinarverfahren von wesentlicher Bedeutung<br />

ist. Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.<br />

• Hierunter fällt auch das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!