Korruptionsstrafrecht Innenrevisoren - Justizakademie Nordrhein ...
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<strong>Korruptionsstrafrecht</strong><br />
Referent und Copyright: Ltd. Oberstaatsanwalt Ralph Klom, Münster<br />
<strong>Korruptionsstrafrecht</strong>_fuer_<strong>Innenrevisoren</strong>.doc<br />
Seite 24<br />
2 Die Bestechungsdelikte im engeren Sinn<br />
2.2 Die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen<br />
2.2.3 Die Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung<br />
Bei den Bestechungstatbeständen geht es um eine pflichtwidrige<br />
Diensthandlung des Amtsträgers. Hierbei ist zu differenzieren:<br />
• Gebundener Amtsträger: Pflichtwidrig ist eine Diensthandlung<br />
dann, wenn dem Amtsträger durch Rechtssatz, Dienstvorschrift<br />
oder Anordnung die Entschließung über Vornahme oder Unterlassung<br />
einer Diensthandlung vorgeschrieben ist und er hiervon<br />
abweicht. Das gilt auch für den Richter, wenn er zwingendes<br />
Recht verletzt.<br />
• Ermessens-Amtsträger: Bei ihm bestehen mindestens zwei<br />
rechtmäßige Handlungsalternativen, zwischen denen er innerhalb<br />
eines Spielraumes pflichtgemäßen Ermessens (oder eines<br />
Beurteilungsspielraumes bei unbestimmten Rechtsbegriffen) zu<br />
entscheiden hat. Seine Diensthandlung ist bereits dann pflichtwidrig,<br />
wenn er sich bereit gezeigt hat, sich bei der Ausübung<br />
des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen zu lassen (§ 332<br />
Abs. 3 Nr. 2 StGB).<br />
• Beratender Amtsträger ohne eigene Entscheidungszuständigkeit:<br />
Er ist einem Ermessens - Amtsträger gleichzustellen, wenn er<br />
nach seiner Aufgabenstellung über die Möglichkeit praktischer<br />
Einflussnahme auf die Entscheidung verfügt, z. B. durch Zusammenstellung<br />
von Material oder Erarbeitung einer Vorlage für<br />
die Entscheidung eines anderen Amtsträgers.<br />
Die stärkste Form der Pflichtwidrigkeit einer Diensthandlung<br />
ist gegeben, wenn diese ihrerseits einen Straftatbestand<br />
erfüllt. Welche Straftatbestände typischerweise in<br />
Betracht kommen können, wenn Amtsträger ihren Dienst<br />
pflichtwidrig ausüben, darauf werde ich im Anhang zurückkommen.