Korruptionsstrafrecht Innenrevisoren - Justizakademie Nordrhein ...
Korruptionsstrafrecht Innenrevisoren - Justizakademie Nordrhein ...
Korruptionsstrafrecht Innenrevisoren - Justizakademie Nordrhein ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Korruptionsstrafrecht</strong><br />
Referent und Copyright: Ltd. Oberstaatsanwalt Ralph Klom, Münster<br />
<strong>Korruptionsstrafrecht</strong>_fuer_<strong>Innenrevisoren</strong>.doc<br />
Seite 46<br />
Anhang Straftaten im Amt<br />
1 Die echten Amtsdelikte<br />
1.2 StGB § 343 Aussageerpressung<br />
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an<br />
1. einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer<br />
behördlichen Verwahrung,<br />
2. einem Bußgeldverfahren oder<br />
3. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen<br />
oder berufsgerichtlichen Verfahren<br />
berufen ist, einen anderen körperlich mißhandelt, gegen ihn sonst<br />
Gewalt anwendet, ihm Gewalt androht oder ihn seelisch quält, um<br />
ihn zu nötigen, in dem Verfahren etwas auszusagen oder zu erklären<br />
oder dies zu unterlassen, wird mit Freiheitsstrafe von einem<br />
Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.<br />
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von<br />
sechs Monaten bis zu fünf Jahren.<br />
• Beispielfall:<br />
Der Sohn des Großunternehmers G wurde entführt und ermordet. Der Tatverdächtige<br />
V sitzt bereits in Untersuchungshaft, bestreitet aber die Tat. G<br />
bietet Staatsanwalt S einen größeren Geldbetrag, wenn er V – wie auch immer<br />
– zu einem Geständnis bringt. S<br />
a) erläßt zunächst ein Rauchverbot für V während der Vernehmung,<br />
b) droht ihm langjährige Haft an, falls er nicht gestehe und<br />
c) beendet die Vernehmung erst, nachdem das Geständnis nach 24stündigem<br />
Vernehmungsmarathon vorliegt.<br />
Lösungshinweis: Bei a) und b) kann sich S möglicherweise noch herausreden,<br />
weil es für ein Rauchverbot sachliche Gründe geben kann und die Androhung<br />
langjähriger Haft eher eine Warnung vor den gesetzlichen Folgen der Tat gewesen<br />
sein könnte. Schlafentzug indes dürfte eine körperliche Misshandlung darstellen.