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Korruptionsstrafrecht Innenrevisoren - Justizakademie Nordrhein ...

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<strong>Korruptionsstrafrecht</strong><br />

Referent und Copyright: Ltd. Oberstaatsanwalt Ralph Klom, Münster<br />

<strong>Korruptionsstrafrecht</strong>_fuer_<strong>Innenrevisoren</strong>.doc<br />

Seite 46<br />

Anhang Straftaten im Amt<br />

1 Die echten Amtsdelikte<br />

1.2 StGB § 343 Aussageerpressung<br />

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an<br />

1. einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer<br />

behördlichen Verwahrung,<br />

2. einem Bußgeldverfahren oder<br />

3. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen<br />

oder berufsgerichtlichen Verfahren<br />

berufen ist, einen anderen körperlich mißhandelt, gegen ihn sonst<br />

Gewalt anwendet, ihm Gewalt androht oder ihn seelisch quält, um<br />

ihn zu nötigen, in dem Verfahren etwas auszusagen oder zu erklären<br />

oder dies zu unterlassen, wird mit Freiheitsstrafe von einem<br />

Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.<br />

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von<br />

sechs Monaten bis zu fünf Jahren.<br />

• Beispielfall:<br />

Der Sohn des Großunternehmers G wurde entführt und ermordet. Der Tatverdächtige<br />

V sitzt bereits in Untersuchungshaft, bestreitet aber die Tat. G<br />

bietet Staatsanwalt S einen größeren Geldbetrag, wenn er V – wie auch immer<br />

– zu einem Geständnis bringt. S<br />

a) erläßt zunächst ein Rauchverbot für V während der Vernehmung,<br />

b) droht ihm langjährige Haft an, falls er nicht gestehe und<br />

c) beendet die Vernehmung erst, nachdem das Geständnis nach 24stündigem<br />

Vernehmungsmarathon vorliegt.<br />

Lösungshinweis: Bei a) und b) kann sich S möglicherweise noch herausreden,<br />

weil es für ein Rauchverbot sachliche Gründe geben kann und die Androhung<br />

langjähriger Haft eher eine Warnung vor den gesetzlichen Folgen der Tat gewesen<br />

sein könnte. Schlafentzug indes dürfte eine körperliche Misshandlung darstellen.

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