Korruptionsstrafrecht Innenrevisoren - Justizakademie Nordrhein ...
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<strong>Korruptionsstrafrecht</strong><br />
Referent und Copyright: Ltd. Oberstaatsanwalt Ralph Klom, Münster<br />
<strong>Korruptionsstrafrecht</strong>_fuer_<strong>Innenrevisoren</strong>.doc<br />
Seite 4<br />
1 Korruption als kriminologisches Phänomen<br />
1.1. Begriffsbestimmung (Seite 2)<br />
Schutzgut der den öffentlichen Dienst betreffenden<br />
Korruptionsdelikte ist in erster Linie das<br />
Vertrauen des Bürgers in die Lauterkeit und<br />
Unbestechlichkeit der öffentlichen Verwaltung.<br />
Klassische Korruptionsdelikte (im öffentlichen Dienst) sind die Beste-<br />
chungstatbestände der §§ 332 und 334 StGB, mit denen das Gesetz das<br />
Schmieren eines Amtsträgers zur Belohnung oder Herbeiführung<br />
pflichtwidriger Diensthandlungen mit Strafe bedroht.<br />
Doch auch das Schmieren eines Amtsträgers für rechtmäßige Dienstausübung<br />
erfüllt in der Person des Vorteilsgebers und des Vorteilsempfängers einen<br />
Straftatbestand (§§ 331, 333 StGB), weil allein hierdurch das Vertrauen des<br />
Bürgers in die Lauterkeit und Unbestechlichkeit der öffentlichen Verwaltung<br />
beeinträchtigt wird.<br />
Schutzgut der die Privatwirtschaft schützenden Straftatbestände<br />
ist in erster Linie das<br />
Funktionieren eines freien und lauteren<br />
Wettbewerbs.<br />
Die entsprechenden Straftatbestände finden Sie in den §§ 298 StGB<br />
(Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen)<br />
und 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen<br />
Verkehr). Sie sind nicht Gegenstand dieses Referates.