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Kurzarbeit, Qualifizierung & Mitbestimmung - TBS Rheinland-Pfalz

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Das Sonderprogramm der landesregierung enthält folgende Maßnahmen:<br />

E eine aufstockung des Bürgschaftsrahmens um 400 auf 800 Millionen Euro<br />

im Jahr 2009,<br />

E die auflage eines Sonderbürgschafts- und -darlehensprogramms der Investitions-<br />

und Strukturbank ISB mit bis zu 80 % haftungsfreistellung und einer<br />

Bearbeitungsfrist von unter zehn tagen bei anträgen mit einem Volumen von<br />

weniger als einer Million Euro,<br />

E eine Beschleunigung der Bürgschaftsverfahren,<br />

E den unternehmensbezogenen Einsatz von Mitteln der arbeitsmarktförderung,<br />

E die Einrichtung einer ressortübergreifenden Koordinierungsstelle und<br />

E die Einrichtung einer Betriebsratsinformationsstelle bei der tBS des DGB.<br />

Voraussetzung für die hilfen ist ein tragfähiges Unternehmenskonzept. Das<br />

Programm unterstützt nur Unternehmen, die eine wirtschaftliche Perspektive<br />

ausweisen können. anfragen richtet ihr bitte an die Koordinierungsstelle Unternehmenshilfe<br />

und Beschäftigungssicherung:<br />

E-Mail: koordinierungsstelle@mwvlw.rlp.de , tel.: 06131/16 - 27 77 .<br />

Mir ist es dabei wichtig, dass die <strong>Kurzarbeit</strong>, die jetzt von vielen Unternehmen<br />

beantragt worden ist oder demnächst beantragt werden wird, für betriebliche<br />

Weiterbildungsmaßnahmen genutzt wird. In den Jahren der hochkonjunktur<br />

ist sie oftmals zu kurz gekommen, weil die Unternehmen nicht auf die<br />

arbeitskräfte verzichten konnten und wollten. Dies hat zu einem verbreiteten<br />

Fachkräftemangel geführt, der auch thema eines Fachworkshops der tBS im<br />

Sommer 2007 war<br />

Das Bundesministerium für arbeit und Soziales hat eine Reihe von Maßnahmen<br />

zur Kompetenzerweiterung der arbeitnehmrerinnen und arbeitnehmer auf<br />

den Weg gebracht, dazu gehört das bereits 2006 auf den Weg gebrachte Programm<br />

WeGebaU der arbeitsagentur, durch das <strong>Qualifizierung</strong>smaßnahmen<br />

für ältere und gering qualifizierte arbeitskräfte gefördert werden.<br />

Weitere Maßnahmen des Bundesarbeitsministeriums sind in der Kampagne<br />

„Einsatz für arbeit“ zusammengefasst. Dazu zählen:<br />

E die schon erwähnte Verlängerung der Bezugsdauer von <strong>Kurzarbeit</strong>ergeld auf<br />

18 Monate<br />

E Beteiligung der Bundesagentur für arbeit an den Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen<br />

während der <strong>Kurzarbeit</strong><br />

E Vereinfachung der antragstellung für <strong>Kurzarbeit</strong><br />

MaSSnahMEn DER lanDESREGIERUnG<br />

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