Kurzarbeit, Qualifizierung & Mitbestimmung - TBS Rheinland-Pfalz
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Das Sonderprogramm der landesregierung enthält folgende Maßnahmen:<br />
E eine aufstockung des Bürgschaftsrahmens um 400 auf 800 Millionen Euro<br />
im Jahr 2009,<br />
E die auflage eines Sonderbürgschafts- und -darlehensprogramms der Investitions-<br />
und Strukturbank ISB mit bis zu 80 % haftungsfreistellung und einer<br />
Bearbeitungsfrist von unter zehn tagen bei anträgen mit einem Volumen von<br />
weniger als einer Million Euro,<br />
E eine Beschleunigung der Bürgschaftsverfahren,<br />
E den unternehmensbezogenen Einsatz von Mitteln der arbeitsmarktförderung,<br />
E die Einrichtung einer ressortübergreifenden Koordinierungsstelle und<br />
E die Einrichtung einer Betriebsratsinformationsstelle bei der tBS des DGB.<br />
Voraussetzung für die hilfen ist ein tragfähiges Unternehmenskonzept. Das<br />
Programm unterstützt nur Unternehmen, die eine wirtschaftliche Perspektive<br />
ausweisen können. anfragen richtet ihr bitte an die Koordinierungsstelle Unternehmenshilfe<br />
und Beschäftigungssicherung:<br />
E-Mail: koordinierungsstelle@mwvlw.rlp.de , tel.: 06131/16 - 27 77 .<br />
Mir ist es dabei wichtig, dass die <strong>Kurzarbeit</strong>, die jetzt von vielen Unternehmen<br />
beantragt worden ist oder demnächst beantragt werden wird, für betriebliche<br />
Weiterbildungsmaßnahmen genutzt wird. In den Jahren der hochkonjunktur<br />
ist sie oftmals zu kurz gekommen, weil die Unternehmen nicht auf die<br />
arbeitskräfte verzichten konnten und wollten. Dies hat zu einem verbreiteten<br />
Fachkräftemangel geführt, der auch thema eines Fachworkshops der tBS im<br />
Sommer 2007 war<br />
Das Bundesministerium für arbeit und Soziales hat eine Reihe von Maßnahmen<br />
zur Kompetenzerweiterung der arbeitnehmrerinnen und arbeitnehmer auf<br />
den Weg gebracht, dazu gehört das bereits 2006 auf den Weg gebrachte Programm<br />
WeGebaU der arbeitsagentur, durch das <strong>Qualifizierung</strong>smaßnahmen<br />
für ältere und gering qualifizierte arbeitskräfte gefördert werden.<br />
Weitere Maßnahmen des Bundesarbeitsministeriums sind in der Kampagne<br />
„Einsatz für arbeit“ zusammengefasst. Dazu zählen:<br />
E die schon erwähnte Verlängerung der Bezugsdauer von <strong>Kurzarbeit</strong>ergeld auf<br />
18 Monate<br />
E Beteiligung der Bundesagentur für arbeit an den Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen<br />
während der <strong>Kurzarbeit</strong><br />
E Vereinfachung der antragstellung für <strong>Kurzarbeit</strong><br />
MaSSnahMEn DER lanDESREGIERUnG<br />
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