Kurzarbeit, Qualifizierung & Mitbestimmung - TBS Rheinland-Pfalz
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Frage: Was ist eine Betriebsabteilung?<br />
Eine Betriebsabteilung ist eine geschlossene<br />
arbeitsgruppe von Beschäftigten,<br />
die unter eigener operativer<br />
leitung mit eigener technischer<br />
ausstattung einen selbständigen Betriebszweck<br />
bei räumlicher trennung vom übrigen Betrieb erfüllt. Beispielsweise<br />
können Buchhaltung und Marketing oder Produktion und Instandhaltung<br />
unterschiedliche Betriebsabteilungen sein.<br />
Frage: Ist es möglich, für einen Betriebsteil <strong>Kurzarbeit</strong> zu beantragen, während<br />
in einem anderen Betriebsteil noch leiharbeiter tätig sind?<br />
tritt bei einem Entleiher ein arbeitsausfall ein, hat dieser alles zu unternehmen,<br />
den arbeitsausfall zu minimieren. Dazu gehört grundsätzlich auch die Prüfung, ob<br />
bestehende Verträge zu Verleihern (vorzeitig) aufgelöst werden können. Ist eine<br />
vorzeitige Vertragsauflösung nicht möglich oder mit Vertragsstrafen belegt und<br />
kann die Beendigung des Einsatzes von leiharbeitnehmern daher nicht verlangt<br />
werden, liegt Unvermeidbarkeit des arbeitsausfalls in der Regel vor. Gleiches<br />
gilt, wenn zwingend benötigte entliehene Fachkräfte weiterhin beim Entleiher<br />
zum Einsatz kommen.<br />
Frage: Kann <strong>Kurzarbeit</strong>ergeld beantragt werden, während noch 400-Euro-<br />
Kräfte im Betrieb beschäftigt sind?<br />
Ja, sofern das Mindesterfordernis erfüllt ist. Mindestens ein Drittel der Beschäftigten<br />
muss von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % betroffen sein.<br />
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FRaGEn ZUR KURZaRBEIt