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Kurzarbeit, Qualifizierung & Mitbestimmung - TBS Rheinland-Pfalz

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Frage: Wer zählt bei der Ermittlung des einen Drittels der Beschäftigten mit?<br />

Bei der Gesamtzahl der Beschäftigten sind auch nicht-sv-pflichtige Beschäftigte<br />

zu berücksichtigen sowie Kranke und Beurlaubte. nicht mitzuzählen sind<br />

azubis und Beschäftigte in beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (Vollzeitmaßnahmen<br />

mit anspruch auf übergangsgeld und arbeitslosengeld bei Weiterbildung)<br />

sowie heimarbeiter.<br />

Frage: Kann Kug für den gesamten Zeitraum von 18 Monaten beantragt werden?<br />

Grundsätzlich besteht keine Bewilligungsgrenze. Die anzeige sollte sich jedoch<br />

auf den überschaubaren Zeitrahmen, für den der arbeitsausfall vermutlich<br />

vorliegt, beschränken. Die Bewilligung kann aber sehr wohl von vorneherein<br />

für 6 Monate oder auch länger ausgesprochen werden. hat der Betriebsrat nur<br />

für einen bestimmten Zeitraum der <strong>Kurzarbeit</strong> zugestimmt, ist die Bezugsfrist<br />

zunächst auf diesen Zeitraum zu begrenzen. Vor einer Weitergewährung wird<br />

der Betrieb in diesen Fällen aufgefordert, die nach § 87 abs. 1 nr. 3 BetrVG erforderliche<br />

Zustimmung des Betriebsrates vorzulegen.<br />

Frage: Welche Rolle spielen nebeneinkommen bei der Ermittlung von Kug?<br />

nebeneinkommen wird grundsätzlich berücksichtigt, indem es das Ist-Entgelt<br />

erhöht. Dies gilt nicht für tätigkeiten außerhalb des Betriebs, soweit sie<br />

bereits vor dem arbeitsausfall in gleichem Umfange ausgeübt wurden.<br />

44 FRaGEn ZUR KURZaRBEIt<br />

Frage: Was bedeutet Progressionsvorbehalt?<br />

Das Kug unterliegt nicht der Einkommensteuer.<br />

Verdient beispielsweise<br />

ein arbeitnehmer ohne <strong>Kurzarbeit</strong><br />

40.000 E m Jahr. Bei einem 20 %-igen<br />

arbeitsausfall in gesamten Jahr würde<br />

er nur 32.000 E arbeitsentgelt erhalten,<br />

das mit einem geringeren Steuersatz<br />

zu versteuern wäre. Progressionsvorbehalt<br />

heißt nun, dass das erhaltene<br />

Kug dem arbeitsentgelt von<br />

32.000 E hinzugerechnet wird, der Steuersatz wird von dem Gesamteinkommen<br />

ermittelt und auf die 32.000 E angewandt. Der arbeitnehmer wird also<br />

u. U. mit einem höheren Steuersatz belegt, als bei normaler Berechnung bei<br />

einem arbeitsentgelt von 32.000 E anfiele.

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