Kurzarbeit, Qualifizierung & Mitbestimmung - TBS Rheinland-Pfalz
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Frage: Wer zählt bei der Ermittlung des einen Drittels der Beschäftigten mit?<br />
Bei der Gesamtzahl der Beschäftigten sind auch nicht-sv-pflichtige Beschäftigte<br />
zu berücksichtigen sowie Kranke und Beurlaubte. nicht mitzuzählen sind<br />
azubis und Beschäftigte in beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (Vollzeitmaßnahmen<br />
mit anspruch auf übergangsgeld und arbeitslosengeld bei Weiterbildung)<br />
sowie heimarbeiter.<br />
Frage: Kann Kug für den gesamten Zeitraum von 18 Monaten beantragt werden?<br />
Grundsätzlich besteht keine Bewilligungsgrenze. Die anzeige sollte sich jedoch<br />
auf den überschaubaren Zeitrahmen, für den der arbeitsausfall vermutlich<br />
vorliegt, beschränken. Die Bewilligung kann aber sehr wohl von vorneherein<br />
für 6 Monate oder auch länger ausgesprochen werden. hat der Betriebsrat nur<br />
für einen bestimmten Zeitraum der <strong>Kurzarbeit</strong> zugestimmt, ist die Bezugsfrist<br />
zunächst auf diesen Zeitraum zu begrenzen. Vor einer Weitergewährung wird<br />
der Betrieb in diesen Fällen aufgefordert, die nach § 87 abs. 1 nr. 3 BetrVG erforderliche<br />
Zustimmung des Betriebsrates vorzulegen.<br />
Frage: Welche Rolle spielen nebeneinkommen bei der Ermittlung von Kug?<br />
nebeneinkommen wird grundsätzlich berücksichtigt, indem es das Ist-Entgelt<br />
erhöht. Dies gilt nicht für tätigkeiten außerhalb des Betriebs, soweit sie<br />
bereits vor dem arbeitsausfall in gleichem Umfange ausgeübt wurden.<br />
44 FRaGEn ZUR KURZaRBEIt<br />
Frage: Was bedeutet Progressionsvorbehalt?<br />
Das Kug unterliegt nicht der Einkommensteuer.<br />
Verdient beispielsweise<br />
ein arbeitnehmer ohne <strong>Kurzarbeit</strong><br />
40.000 E m Jahr. Bei einem 20 %-igen<br />
arbeitsausfall in gesamten Jahr würde<br />
er nur 32.000 E arbeitsentgelt erhalten,<br />
das mit einem geringeren Steuersatz<br />
zu versteuern wäre. Progressionsvorbehalt<br />
heißt nun, dass das erhaltene<br />
Kug dem arbeitsentgelt von<br />
32.000 E hinzugerechnet wird, der Steuersatz wird von dem Gesamteinkommen<br />
ermittelt und auf die 32.000 E angewandt. Der arbeitnehmer wird also<br />
u. U. mit einem höheren Steuersatz belegt, als bei normaler Berechnung bei<br />
einem arbeitsentgelt von 32.000 E anfiele.