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Kurzarbeit, Qualifizierung & Mitbestimmung - TBS Rheinland-Pfalz

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Frage: Wenn während der <strong>Kurzarbeit</strong> azubis (befristet) übernommen werden,<br />

welches Einkommen wird für die Berechnung des Kug dieser Mitarbeiter<br />

zugrunde gelegt?<br />

auszubildenden, die nach Beendigung ihres Berufsausbildungsverhältnisses<br />

eine versicherungspflichtige (befristete oder unbefristete) Beschäftigung bei<br />

demselben arbeitgeber aufnehmen, kann Kug gezahlt werden.<br />

Zur Berechnung des Kug ist das durchschnittliche Sollentgelt eines vergleichbaren<br />

arbeitnehmers zugrunde zu legen.<br />

Frage: Wie lange dauert die auszahlung des Kug durch die arbeitsagentur<br />

bzw. den arbeitgeber?<br />

Seitens der arbeitsagentur sollen die leistungsanträge möglichst innerhalb<br />

von 15 tagen bearbeitet werden. längere Bearbeitungszeiten sind in abhängigkeit<br />

von der Belastungssituation derzeit durchaus möglich. Der arbeitgeber<br />

zahlt das Kug in der Regel zusammen mit dem verringerten arbeitsentgelt wie<br />

bislang üblich.<br />

Frage: Welche Berechnungsgrundlage ist für Kug maßgeblich, wenn im<br />

Betrieb arbeitszeit und arbeitsentgelt entsprechend dem tarifvertrag verkürzt<br />

ist?<br />

Wird Kug während der Verkürzung beantragt, erfolgt die Berechnung nach<br />

der gemäß tV verkürzten arbeitszeit und dem hieraus resultierenden verringerten<br />

arbeitsentgelt. nach auslaufen des tV gilt das volle arbeitsentgelt für<br />

die Berechnung.<br />

Frage: Was gilt bei der Ermittlung des Umfangs des arbeitsausfalls, wenn<br />

bei einer normalarbeitszeit von 35 Wochenstunden und zusätzlich 2,5 Stunden<br />

unbezahlt gearbeitet wird (insgesamt also 37,5 Wochenstunden)?<br />

Ein unvermeidbarer arbeitsausfall richtet sich nach der normalarbeitszeit<br />

(über arbeitsvertrag bzw. tV geregelt).<br />

Frage: Müssen vor Beantragung von <strong>Kurzarbeit</strong> diejenigen Beschäftigten,<br />

die aufgrund einer tV-Regelung bis zu 40 Wochenstunden arbeiten dürfen,<br />

wieder auf die 35-Stunden-Woche zurückgehen?<br />

auf Grundlage der Schadensminderungspflicht der Betriebsparteien müsste<br />

die arbeitszeit wieder auf die 35-Stunden-Woche reduziert werden.<br />

FRaGEn ZUR KURZaRBEIt<br />

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