Kurzarbeit, Qualifizierung & Mitbestimmung - TBS Rheinland-Pfalz
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Frage: Wenn während der <strong>Kurzarbeit</strong> azubis (befristet) übernommen werden,<br />
welches Einkommen wird für die Berechnung des Kug dieser Mitarbeiter<br />
zugrunde gelegt?<br />
auszubildenden, die nach Beendigung ihres Berufsausbildungsverhältnisses<br />
eine versicherungspflichtige (befristete oder unbefristete) Beschäftigung bei<br />
demselben arbeitgeber aufnehmen, kann Kug gezahlt werden.<br />
Zur Berechnung des Kug ist das durchschnittliche Sollentgelt eines vergleichbaren<br />
arbeitnehmers zugrunde zu legen.<br />
Frage: Wie lange dauert die auszahlung des Kug durch die arbeitsagentur<br />
bzw. den arbeitgeber?<br />
Seitens der arbeitsagentur sollen die leistungsanträge möglichst innerhalb<br />
von 15 tagen bearbeitet werden. längere Bearbeitungszeiten sind in abhängigkeit<br />
von der Belastungssituation derzeit durchaus möglich. Der arbeitgeber<br />
zahlt das Kug in der Regel zusammen mit dem verringerten arbeitsentgelt wie<br />
bislang üblich.<br />
Frage: Welche Berechnungsgrundlage ist für Kug maßgeblich, wenn im<br />
Betrieb arbeitszeit und arbeitsentgelt entsprechend dem tarifvertrag verkürzt<br />
ist?<br />
Wird Kug während der Verkürzung beantragt, erfolgt die Berechnung nach<br />
der gemäß tV verkürzten arbeitszeit und dem hieraus resultierenden verringerten<br />
arbeitsentgelt. nach auslaufen des tV gilt das volle arbeitsentgelt für<br />
die Berechnung.<br />
Frage: Was gilt bei der Ermittlung des Umfangs des arbeitsausfalls, wenn<br />
bei einer normalarbeitszeit von 35 Wochenstunden und zusätzlich 2,5 Stunden<br />
unbezahlt gearbeitet wird (insgesamt also 37,5 Wochenstunden)?<br />
Ein unvermeidbarer arbeitsausfall richtet sich nach der normalarbeitszeit<br />
(über arbeitsvertrag bzw. tV geregelt).<br />
Frage: Müssen vor Beantragung von <strong>Kurzarbeit</strong> diejenigen Beschäftigten,<br />
die aufgrund einer tV-Regelung bis zu 40 Wochenstunden arbeiten dürfen,<br />
wieder auf die 35-Stunden-Woche zurückgehen?<br />
auf Grundlage der Schadensminderungspflicht der Betriebsparteien müsste<br />
die arbeitszeit wieder auf die 35-Stunden-Woche reduziert werden.<br />
FRaGEn ZUR KURZaRBEIt<br />
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