Kurzarbeit, Qualifizierung & Mitbestimmung - TBS Rheinland-Pfalz
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Häufig gestellte Fragen zur <strong>Kurzarbeit</strong><br />
Zum Sonderprogramm des Landes<br />
Frage: Kann auch ein Unternehmen, das schon in der Insolenz oder kurz davor<br />
ist, aus dem Sonderprogramm gefördert werden?<br />
nein. Das Sonderprogramm richtet sich an Unternehmen, die unverschuldet<br />
in liquiditätsprobleme geraten sind, nicht jedoch an Unternehmen mit Strukturproblemen.<br />
Voraussetzung für die Gewährung von hilfen aus dem Sonderprogramm<br />
ist ein tragfähiger Geschäftsplan.<br />
Frage: Wie kann ein Unternehmen im Konzernzusammenhang mit Standorten<br />
auch in anderen Bundesländern das Sonderprogramm nutzen?<br />
Wird derzeit geklärt.<br />
Zur <strong>Kurzarbeit</strong><br />
Frage: Greift die Verlängerung des Bezugszeitraums für <strong>Kurzarbeit</strong>ergeld<br />
auch für Betriebe, die Ende 2008 bereits in <strong>Kurzarbeit</strong> waren?<br />
Ja. Die Bezugsdauer verlängert sich auch bei laufendem Bezug auf 18 Monate<br />
unter Berücksichtigung in 2008 liegender Bezugsmonate. Ein Betrieb, der<br />
z. B. im Dezember 2008 in <strong>Kurzarbeit</strong> war, kann dann bis längstens Mai 2010<br />
Kug beziehen.<br />
FRaGEn ZUR KURZaRBEIt<br />
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