Kurzarbeit, Qualifizierung & Mitbestimmung - TBS Rheinland-Pfalz
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während der <strong>Kurzarbeit</strong> muss der arbeitgeber bezahlen. allenfalls können die<br />
Kosten der Maßnahmen (z. B. teilnahmegebühren) bezuschusst werden.<br />
Bei Betriebsänderungen – womit wir allerdings das thema <strong>Kurzarbeit</strong> verlassen<br />
– kann der arbeitgeber im Interessenausgleich und Sozialplan verpflichtet<br />
werden, transfermaßnahmen durchzuführen oder sich an einer transfergesellschaft<br />
zu beteiligen. Diese führt <strong>Qualifizierung</strong>smaßnahmen für die betroffenen<br />
arbeitnehmer nach ihrem übertritt in die transfergesellschaft durch<br />
(§ 216b SGB III).<br />
herr ackermann vom ZaB wird darauf im Folgenden näher eingehen.<br />
Informationen zur Rechtsprechung bei <strong>Kurzarbeit</strong><br />
E www.juris.de > Suche mit Stichwort „<strong>Kurzarbeit</strong>“<br />
E www.zap-verlag.de > Produkte > Suche mit Stichwort „<strong>Kurzarbeit</strong>“<br />
und „alle Seiten“<br />
Beide Informationsdienste sind kostenpflichtig.<br />
MItBEStIMMUnG BEI KURZaRBEIt UnD QUalIFIZIERUnG<br />
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