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Kurzarbeit, Qualifizierung & Mitbestimmung - TBS Rheinland-Pfalz

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während der <strong>Kurzarbeit</strong> muss der arbeitgeber bezahlen. allenfalls können die<br />

Kosten der Maßnahmen (z. B. teilnahmegebühren) bezuschusst werden.<br />

Bei Betriebsänderungen – womit wir allerdings das thema <strong>Kurzarbeit</strong> verlassen<br />

– kann der arbeitgeber im Interessenausgleich und Sozialplan verpflichtet<br />

werden, transfermaßnahmen durchzuführen oder sich an einer transfergesellschaft<br />

zu beteiligen. Diese führt <strong>Qualifizierung</strong>smaßnahmen für die betroffenen<br />

arbeitnehmer nach ihrem übertritt in die transfergesellschaft durch<br />

(§ 216b SGB III).<br />

herr ackermann vom ZaB wird darauf im Folgenden näher eingehen.<br />

Informationen zur Rechtsprechung bei <strong>Kurzarbeit</strong><br />

E www.juris.de > Suche mit Stichwort „<strong>Kurzarbeit</strong>“<br />

E www.zap-verlag.de > Produkte > Suche mit Stichwort „<strong>Kurzarbeit</strong>“<br />

und „alle Seiten“<br />

Beide Informationsdienste sind kostenpflichtig.<br />

MItBEStIMMUnG BEI KURZaRBEIt UnD QUalIFIZIERUnG<br />

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