Kurzarbeit, Qualifizierung & Mitbestimmung - TBS Rheinland-Pfalz
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Rechtsgrundlage des Leistungsrechts<br />
Von der ausgestaltung her ist das Kug eine Pflichtleistung, auf die bei Vorliegen<br />
der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht. Die leistung wird aus<br />
Beitragsmitteln der Versichertengemeinschaft erbracht. anspruchsberechtigte<br />
arbeitnehmer im Sinne der Kug-Vorschriften sind neben angestellten und gewerblichen<br />
arbeitnehmern grundsätzlich auch auszubildende, soweit ein Entgeltausfall<br />
eintritt. In anlehnung an den arbeitsrechtlichen Begriff ist arbeitnehmer,<br />
wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst eines anderen<br />
zur leistung von arbeit verpflichtet ist.<br />
Dem sozialen Auftrag Rechnung tragend, müssen folgende Regelvoraussetzungen<br />
erfüllt sein:<br />
E Anspruch auf Kug<br />
• Es muss erheblicher arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegen,<br />
• die nach dem Gesetz geforderten betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen<br />
müssen erfüllt sein und<br />
• der arbeitsausfall muss bei der zuständigen agentur (maßgebend ist der<br />
Betriebssitz) angezeigt sein.<br />
E Arbeitsausfall mit Entgeltausfall<br />
Der arbeitsausfall muss auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren<br />
Ereignis beruhen. Ursachen können sein:<br />
• auftragsmangel oder absatzschwierigkeiten,<br />
• fehlende Betriebs- oder Werkstoffe sowie<br />
• durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung bedingte betriebliche Strukturveränderungen<br />
(nicht ausschließlich betriebsorganisatorischer natur).<br />
als unabwendbare Ereignisse gelten:<br />
• nicht durch eine Versicherung abgedeckte Unglücksfälle (z. B. hochwasser),<br />
• außergewöhnliche Witterungsverhältnisse,<br />
• eine behördlich veranlasste oder anerkannte Maßnahme, die vom arbeitgeber<br />
nicht zu vertreten ist (z. B. Einschränkungen der Energieversorgung,<br />
Straßensperrungen oder behördliche Baumaßnahmen).<br />
Beispiel: Bei tiefbauarbeiten werden überreste eines historischen Bauwerkes<br />
entdeckt. Die Behörde verhängt daraufhin einen Baustopp. Es entfallen<br />
sämtliche arbeitsmöglichkeiten auf der betroffenen Baustelle. Umsetzungen<br />
auf andere Baustellen sind nicht möglich.<br />
GRUnDlaGEn DES KURZaRBEItERGElDES<br />
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