Kurzarbeit, Qualifizierung & Mitbestimmung - TBS Rheinland-Pfalz
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Muster-Betriebsvereinbarung<br />
zur Arbeitsplatz- und Standortsicherung über die<br />
Einführung von <strong>Kurzarbeit</strong> und <strong>Qualifizierung</strong> 3<br />
Betriebvereinbarung Nr. …… über die Einführung von <strong>Kurzarbeit</strong><br />
Zwischen der Fa. ……..……… gesetzlich vertreten durch ……..……… und dem<br />
Betriebsrat der Fa. ……..……… wird nachstehende Betriebsvereinbarung über<br />
die Einführung von <strong>Kurzarbeit</strong> und <strong>Qualifizierung</strong> mit dem Ziel geschlossen,<br />
Entlassungen zu vermeiden.<br />
Präambel<br />
auf Grund von ……………… ist zur Sicherung des Standorts und der Erhaltung<br />
der arbeitsplätze ohne betriebsbedingte Kündigungen die vorübergehende<br />
Einführung von <strong>Kurzarbeit</strong> erforderlich. Zur Einführung von <strong>Kurzarbeit</strong> wird<br />
gemäß § 87 abs. 1 nr. 3 (und gemäß § X des tarifvertrags xyz) diese Betriebsvereinbarung<br />
geschlossen.<br />
Die Einführung von <strong>Kurzarbeit</strong> hat keine auswirkungen auf die bestehenden<br />
einzelvertraglichen und kollektivrechtlichen Regelungen. Die in dieser Betriebsvereinbarung<br />
vereinbarten Veränderungen der arbeitszeit und des Entgelts<br />
gelten nur während der <strong>Kurzarbeit</strong>speriode und sind keine Änderungskündigungen<br />
der Vertragsansprüche, die zum Zeitpunkt des abschlusses dieser Betriebsvereinbarung<br />
gelten und unverändert fortbestehen.<br />
Unter Einbeziehung der Präambel wird folgendes vereinbart:<br />
3 Die Musterbetriebsvereinbarung zur Einführung von <strong>Kurzarbeit</strong> kann – wie alle Mustervereinbarungen –<br />
nicht sämtliche betrieblichen Besonderheiten berücksichtigen. Sie ist daher vor allem als Merkposten für<br />
die Regelungspunkte zu verstehen.<br />
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