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Kurzarbeit, Qualifizierung & Mitbestimmung - TBS Rheinland-Pfalz

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Muster-Betriebsvereinbarung<br />

zur Arbeitsplatz- und Standortsicherung über die<br />

Einführung von <strong>Kurzarbeit</strong> und <strong>Qualifizierung</strong> 3<br />

Betriebvereinbarung Nr. …… über die Einführung von <strong>Kurzarbeit</strong><br />

Zwischen der Fa. ……..……… gesetzlich vertreten durch ……..……… und dem<br />

Betriebsrat der Fa. ……..……… wird nachstehende Betriebsvereinbarung über<br />

die Einführung von <strong>Kurzarbeit</strong> und <strong>Qualifizierung</strong> mit dem Ziel geschlossen,<br />

Entlassungen zu vermeiden.<br />

Präambel<br />

auf Grund von ……………… ist zur Sicherung des Standorts und der Erhaltung<br />

der arbeitsplätze ohne betriebsbedingte Kündigungen die vorübergehende<br />

Einführung von <strong>Kurzarbeit</strong> erforderlich. Zur Einführung von <strong>Kurzarbeit</strong> wird<br />

gemäß § 87 abs. 1 nr. 3 (und gemäß § X des tarifvertrags xyz) diese Betriebsvereinbarung<br />

geschlossen.<br />

Die Einführung von <strong>Kurzarbeit</strong> hat keine auswirkungen auf die bestehenden<br />

einzelvertraglichen und kollektivrechtlichen Regelungen. Die in dieser Betriebsvereinbarung<br />

vereinbarten Veränderungen der arbeitszeit und des Entgelts<br />

gelten nur während der <strong>Kurzarbeit</strong>speriode und sind keine Änderungskündigungen<br />

der Vertragsansprüche, die zum Zeitpunkt des abschlusses dieser Betriebsvereinbarung<br />

gelten und unverändert fortbestehen.<br />

Unter Einbeziehung der Präambel wird folgendes vereinbart:<br />

3 Die Musterbetriebsvereinbarung zur Einführung von <strong>Kurzarbeit</strong> kann – wie alle Mustervereinbarungen –<br />

nicht sämtliche betrieblichen Besonderheiten berücksichtigen. Sie ist daher vor allem als Merkposten für<br />

die Regelungspunkte zu verstehen.<br />

50 MUStER-BEtRIEBSVEREInBaRUnG

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