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Integriertes städtisches Entwicklungs- und Wachstumskonzept - NIW

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1 Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Standortanalyse<br />

Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung<br />

Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Osterholz ist am 31.08.1996 außer<br />

Kraft getreten. Ein neues RROP wird derzeit vom Landkreis erarbeitet. Bis zur Neuaufstellung<br />

gelten die Darstellungen des Landesraumordnungsprogrammes (LROP) des Landes Niedersachsen.<br />

Im Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen 1994 Teil I (A <strong>und</strong> B) <strong>und</strong> Teil II, unter Berücksichtigung<br />

der Ergänzungen von 1998 <strong>und</strong> 2003, werden die Gr<strong>und</strong>sätze der Raumordnung dargestellt<br />

<strong>und</strong> die Ziele der Raumordnung zur allgemeinen Entwicklung des Landes oder von Teilräumen<br />

festgelegt; zu Teil II gehört auch die zeichnerische Darstellung des LROP. Im Landesraumordnungsprogramm<br />

(LROP) ist der Bereich Worpswede aufgr<strong>und</strong> der Lage am Rande des Ballungsraumes<br />

Bremen als Ordnungsraum eingestuft. Ziel dieser Einstufung ist der Erhalt der Leistungsfähigkeit<br />

dieses Raumes. Innerhalb dieses Raumes ist der gesamte Bereich nordwestlich von<br />

Worpswede als Vorranggebiet für Natur <strong>und</strong> Landschaft dargestellt. Im südwestlichen Teil ist eine<br />

Fläche als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung dargestellt.<br />

Der gesamte Bereich um Worpswede <strong>und</strong> die Hamme-Niederung sind als Erholungsräume dargestellt,<br />

die für eine Festlegung als Vorsorgegebiet für Erholung laut LROP in Betracht kommen.<br />

Ein wesentliches Ziel des LROP ist, in Ordnungsräumen, zu denen auch der gesamte Landkreis Osterholz<br />

zählt, die Siedlungsentwicklung vorrangig auf die zentralörtlichen Standorte zu konzentrieren.<br />

Darüber hinaus verweist das LROP auf die Landschaftsrahmenpläne des Landkreise, die die Belange<br />

von Natur <strong>und</strong> Landschaft näher darlegen. Der Landkreis Osterholz hat seit 2003 einen Landschaftsrahmenplan.<br />

Die Gemeinde Worpswede sieht in den Zielsetzungen des LROP die Verpflichtung<br />

zur Stärkung der zentralörtlichen Funktion <strong>und</strong> der sich daraus ergebenden Handlungserfordernis<br />

als Gr<strong>und</strong>zentrum mit der besonderen <strong>Entwicklungs</strong>aufgabe Erholung.<br />

Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />

Ergänzen: Landschaftsschutz VO Nr.13)<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung für die Ortschaft<br />

Worpswede, die am 16.10.1997 beschlossen wurde. Wesentlicher Zweck der Satzung ist es, die<br />

prägenden Bäume <strong>und</strong> Baumgruppen innerhalb der Ortschaft zu erhalten, zu pflegen <strong>und</strong> zu entwickeln.<br />

Der vollständige Inhalt der Baumschutzsatzung ist dem Amtsblatt für den Landkreis Osterholz<br />

vom 19.10.1997 (26.Jahrgang /Nr. 42) zu entnehmen.<br />

Bauleitplanung<br />

Im Flächennutzungsplan (FNP) wird für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten<br />

städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Gr<strong>und</strong>zügen dargestellt. Da-<br />

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