Integriertes städtisches Entwicklungs- und Wachstumskonzept - NIW
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1 Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Standortanalyse<br />
Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung<br />
Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Osterholz ist am 31.08.1996 außer<br />
Kraft getreten. Ein neues RROP wird derzeit vom Landkreis erarbeitet. Bis zur Neuaufstellung<br />
gelten die Darstellungen des Landesraumordnungsprogrammes (LROP) des Landes Niedersachsen.<br />
Im Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen 1994 Teil I (A <strong>und</strong> B) <strong>und</strong> Teil II, unter Berücksichtigung<br />
der Ergänzungen von 1998 <strong>und</strong> 2003, werden die Gr<strong>und</strong>sätze der Raumordnung dargestellt<br />
<strong>und</strong> die Ziele der Raumordnung zur allgemeinen Entwicklung des Landes oder von Teilräumen<br />
festgelegt; zu Teil II gehört auch die zeichnerische Darstellung des LROP. Im Landesraumordnungsprogramm<br />
(LROP) ist der Bereich Worpswede aufgr<strong>und</strong> der Lage am Rande des Ballungsraumes<br />
Bremen als Ordnungsraum eingestuft. Ziel dieser Einstufung ist der Erhalt der Leistungsfähigkeit<br />
dieses Raumes. Innerhalb dieses Raumes ist der gesamte Bereich nordwestlich von<br />
Worpswede als Vorranggebiet für Natur <strong>und</strong> Landschaft dargestellt. Im südwestlichen Teil ist eine<br />
Fläche als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung dargestellt.<br />
Der gesamte Bereich um Worpswede <strong>und</strong> die Hamme-Niederung sind als Erholungsräume dargestellt,<br />
die für eine Festlegung als Vorsorgegebiet für Erholung laut LROP in Betracht kommen.<br />
Ein wesentliches Ziel des LROP ist, in Ordnungsräumen, zu denen auch der gesamte Landkreis Osterholz<br />
zählt, die Siedlungsentwicklung vorrangig auf die zentralörtlichen Standorte zu konzentrieren.<br />
Darüber hinaus verweist das LROP auf die Landschaftsrahmenpläne des Landkreise, die die Belange<br />
von Natur <strong>und</strong> Landschaft näher darlegen. Der Landkreis Osterholz hat seit 2003 einen Landschaftsrahmenplan.<br />
Die Gemeinde Worpswede sieht in den Zielsetzungen des LROP die Verpflichtung<br />
zur Stärkung der zentralörtlichen Funktion <strong>und</strong> der sich daraus ergebenden Handlungserfordernis<br />
als Gr<strong>und</strong>zentrum mit der besonderen <strong>Entwicklungs</strong>aufgabe Erholung.<br />
Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />
Ergänzen: Landschaftsschutz VO Nr.13)<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung für die Ortschaft<br />
Worpswede, die am 16.10.1997 beschlossen wurde. Wesentlicher Zweck der Satzung ist es, die<br />
prägenden Bäume <strong>und</strong> Baumgruppen innerhalb der Ortschaft zu erhalten, zu pflegen <strong>und</strong> zu entwickeln.<br />
Der vollständige Inhalt der Baumschutzsatzung ist dem Amtsblatt für den Landkreis Osterholz<br />
vom 19.10.1997 (26.Jahrgang /Nr. 42) zu entnehmen.<br />
Bauleitplanung<br />
Im Flächennutzungsplan (FNP) wird für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten<br />
städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Gr<strong>und</strong>zügen dargestellt. Da-<br />
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