Integriertes städtisches Entwicklungs- und Wachstumskonzept - NIW
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Vorbemerkung<br />
Vorbemerkung<br />
Im Rahmen der anlaufenden EU-Förderperiode 2007 bis 2013 gewährt das Land Niedersachsen<br />
Zuwendungen zur Förderung der Erneuerung <strong>und</strong> Entwicklung städtischer Gebiete aus dem Europäischen<br />
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) mit dem Schwerpunkt (S 3) „Überwindung intraregionaler<br />
Disparitäten <strong>und</strong> Ausbau spezifischer <strong>Entwicklungs</strong>potentiale“.<br />
In Niedersachsen 1 werden diese Fördermittel auf der Gr<strong>und</strong>lage von „Integrierten städtischen <strong>Entwicklungs</strong>-<br />
<strong>und</strong> <strong>Wachstumskonzept</strong>en“ gewährt. Die vorrangigen <strong>Entwicklungs</strong>ziele sind dabei<br />
„Wachstum <strong>und</strong> Beschäftigung“ gemäß der Lissabon-Strategie der EU. Wesentliche Inhalte dieser<br />
Konzepte sind die Darstellung der Ausgangssituation (Stärken <strong>und</strong> Schwächen), der <strong>Entwicklungs</strong>ziele<br />
<strong>und</strong> –strategien, die Beschreibung der geplanten Vorhaben <strong>und</strong> ihrer (regional-) wirtschaftlichen<br />
Effekte sowie eine Kosten- <strong>und</strong> Finanzierungsübersicht.<br />
Gegenstand der Förderung sind Projekte der nachhaltigen Stadtentwicklung einschließlich der Verbesserung<br />
des Wohnumfeldes mit regionalwirtschaftlichen Effekten <strong>und</strong> die Bereitstellung von<br />
wichtigen Infrastrukturen für die städtische oder regionale Entwicklung. Diese Impulsgeber sollen<br />
gleichzeitig die Erhaltung <strong>und</strong> Schaffung von Arbeitsplätzen gewährleisten.<br />
Da der ehemalige Regierungsbezirk Lüneburg zum „Ziel 1 Gebiet“ erklärt worden ist, kann hier<br />
mit einer Maßnahmenförderung aus EFRE-Mitteln in Höhe von 75 % gerechnet werden. Der<br />
kommunale Kofinanzierungsanteil von 25 % kann ggf. noch durch private Anteile reduziert werden.<br />
Der Landkreis Osterholz hat für die Ziel 1-Förderung im Zeitraum 2007 – 2013 ein „Sonderinvestitionsprogramm<br />
Zukunft, Förderung von Wachstum <strong>und</strong> Beschäftigung“ erarbeitet, in dem der angesichts<br />
der angespannten Haushaltslage von Landkreis <strong>und</strong> Kommunen notwendige <strong>und</strong> mögliche<br />
Handlungsrahmen für eine nachhaltige wirtschaftliche <strong>und</strong> ökologische Entwicklung dargestellt<br />
werden. Die geplanten Maßnahmen der Gemeinde Worpswede fügen sich in diesen Handlungsrahmen<br />
nahtlos ein.<br />
Auch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft <strong>und</strong> Kultur (NWK) wird im Rahmen der<br />
EU-Strukturfond-Förderung 2007 bis 2013 aus dem dort zur Verfügung stehenden Budget Finanzmittel<br />
zur „Entwicklung der kulturtouristischen nachhaltig wirksamen Pflege des historischen <strong>und</strong><br />
künstlerischen Erbes“ gewähren. Basis für diese Maßnahmen ist ein Masterplan über die „Kultureinrichtungen<br />
in Worpswede – Potentiale <strong>und</strong> Investitionen“. Der Masterplan berücksichtigt die in<br />
diesem Konzept aufgezählten Maßnahmen, so dass eine Integration verschiedener Politikfelder in-<br />
1 Siehe „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Erneuerung <strong>und</strong> Entwicklung städtischer<br />
Gebiete“, RdErl. d. MS v. 10.08.2007<br />
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