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Integriertes städtisches Entwicklungs- und Wachstumskonzept - NIW

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Vorbemerkung<br />

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Im Rahmen der anlaufenden EU-Förderperiode 2007 bis 2013 gewährt das Land Niedersachsen<br />

Zuwendungen zur Förderung der Erneuerung <strong>und</strong> Entwicklung städtischer Gebiete aus dem Europäischen<br />

Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) mit dem Schwerpunkt (S 3) „Überwindung intraregionaler<br />

Disparitäten <strong>und</strong> Ausbau spezifischer <strong>Entwicklungs</strong>potentiale“.<br />

In Niedersachsen 1 werden diese Fördermittel auf der Gr<strong>und</strong>lage von „Integrierten städtischen <strong>Entwicklungs</strong>-<br />

<strong>und</strong> <strong>Wachstumskonzept</strong>en“ gewährt. Die vorrangigen <strong>Entwicklungs</strong>ziele sind dabei<br />

„Wachstum <strong>und</strong> Beschäftigung“ gemäß der Lissabon-Strategie der EU. Wesentliche Inhalte dieser<br />

Konzepte sind die Darstellung der Ausgangssituation (Stärken <strong>und</strong> Schwächen), der <strong>Entwicklungs</strong>ziele<br />

<strong>und</strong> –strategien, die Beschreibung der geplanten Vorhaben <strong>und</strong> ihrer (regional-) wirtschaftlichen<br />

Effekte sowie eine Kosten- <strong>und</strong> Finanzierungsübersicht.<br />

Gegenstand der Förderung sind Projekte der nachhaltigen Stadtentwicklung einschließlich der Verbesserung<br />

des Wohnumfeldes mit regionalwirtschaftlichen Effekten <strong>und</strong> die Bereitstellung von<br />

wichtigen Infrastrukturen für die städtische oder regionale Entwicklung. Diese Impulsgeber sollen<br />

gleichzeitig die Erhaltung <strong>und</strong> Schaffung von Arbeitsplätzen gewährleisten.<br />

Da der ehemalige Regierungsbezirk Lüneburg zum „Ziel 1 Gebiet“ erklärt worden ist, kann hier<br />

mit einer Maßnahmenförderung aus EFRE-Mitteln in Höhe von 75 % gerechnet werden. Der<br />

kommunale Kofinanzierungsanteil von 25 % kann ggf. noch durch private Anteile reduziert werden.<br />

Der Landkreis Osterholz hat für die Ziel 1-Förderung im Zeitraum 2007 – 2013 ein „Sonderinvestitionsprogramm<br />

Zukunft, Förderung von Wachstum <strong>und</strong> Beschäftigung“ erarbeitet, in dem der angesichts<br />

der angespannten Haushaltslage von Landkreis <strong>und</strong> Kommunen notwendige <strong>und</strong> mögliche<br />

Handlungsrahmen für eine nachhaltige wirtschaftliche <strong>und</strong> ökologische Entwicklung dargestellt<br />

werden. Die geplanten Maßnahmen der Gemeinde Worpswede fügen sich in diesen Handlungsrahmen<br />

nahtlos ein.<br />

Auch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft <strong>und</strong> Kultur (NWK) wird im Rahmen der<br />

EU-Strukturfond-Förderung 2007 bis 2013 aus dem dort zur Verfügung stehenden Budget Finanzmittel<br />

zur „Entwicklung der kulturtouristischen nachhaltig wirksamen Pflege des historischen <strong>und</strong><br />

künstlerischen Erbes“ gewähren. Basis für diese Maßnahmen ist ein Masterplan über die „Kultureinrichtungen<br />

in Worpswede – Potentiale <strong>und</strong> Investitionen“. Der Masterplan berücksichtigt die in<br />

diesem Konzept aufgezählten Maßnahmen, so dass eine Integration verschiedener Politikfelder in-<br />

1 Siehe „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Erneuerung <strong>und</strong> Entwicklung städtischer<br />

Gebiete“, RdErl. d. MS v. 10.08.2007<br />

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