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steuern_recht_5_2012 - PwC Blogs

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Steuern A bis Z<br />

Matthias Reitzenstein<br />

Tel.: +49 69 9585-2037<br />

matthias.reitzenstein@de.pwc.com<br />

Fundstellen<br />

• BFH, Urteil vom 14. Dezember 2011 (I R 72/10)<br />

• BFH, Urteil vom 16. Dezember 2009 (I R 102/08)<br />

• FG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 2010 (6 K 7287/00 K)<br />

• BMF, Schreiben vom 24. Juni 2011 (IV C 6 – S 2137/0-03)<br />

Neues deutsch-niederländisches<br />

Steuerabkommen unterzeichnet<br />

Das Bundesfinanzministerium hat jetzt das neue Doppelbesteuerungsabkommen<br />

mit den Niederlanden veröffentlicht.<br />

Die steuerlichen Rahmenbedingungen, die<br />

bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten regelmäßig<br />

eine wichtige Grundlage für Investitionen bilden,<br />

werden verbessert. Das Abkommen wurde zusammen<br />

mit der zugehörigen Verständigungsvereinbarung am<br />

12. April <strong>2012</strong> unterzeichnet, muss allerdings noch<br />

ratifiziert werden.<br />

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen wird nach seiner abschließenden<br />

Ratifizierung den alten, inzwischen in die Jahre<br />

16 <strong>PwC</strong><br />

In diesem Beitrag erfahren Sie …<br />

• … für welche Steuerpflichtige das neue Abkommen<br />

besonders interessant sein dürfte.<br />

• … was grenzüberschreitend tätige Steuerpflichtige<br />

künftig beachten sollten.<br />

• … welcher Artikel aus Sicht Deutschlands in Kontrast<br />

zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs steht.<br />

European Customs & Trade<br />

Communiqué<br />

gekommenen Vertrag aus dem Jahr 1959 ersetzen. Es sei wichtig<br />

– so die Vertreter beider Staaten bei der Unterzeichnung –,<br />

künftig eine Vereinbarung zu haben, die den Anforderungen<br />

der Zeit genüge. Durch das neue Steuerabkommen sollen existierende<br />

steuerliche Hemmnisse und Lücken abgebaut, die<br />

Wirtschaftsbeziehungen beider Länder weiter vertieft und die<br />

Attraktivität grenzüberschreitender Investitionen erhöht werden.<br />

Profitieren werden davon zum einen Grenzpendler, zum<br />

anderen aber auch grenzüberschreitend tätige Unternehmen.<br />

Die neuen Regelungen treten voraussichtlich zum 1. Januar<br />

2014 in Kraft.<br />

Die Mehrzahl der bilateralen Regelungen wurde gründlich<br />

revidiert und das neue Abkommen inhaltlich weitgehend an<br />

das Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche<br />

Zusammenarbeit und Entwicklung angeglichen. Steuerpflichtige<br />

mit Wohnsitz in den Niederlanden, die in Deutschland<br />

einer Beschäftigung nachgehen, sollen beispielsweise künftig<br />

spezielle von der Steuer abzugsfähige Ausgaben wie etwa den<br />

niederländische „hypotheekrenteaftrek“ (Abzug von Hypothekenzinsen)<br />

geltend machen können. Für niederländische<br />

Staatsbürger soll es dadurch wesentlich attraktiver werden,<br />

einer Tätigkeit jenseits der Grenze nachzugehen.<br />

Weitere ausgewählte Eckpunkte des neuen<br />

Abkommens<br />

Abkommensbe<strong>recht</strong>igung (Artikel 4): Personengesellschaften<br />

oder andere transparente Vehikel sind nicht selbst abkommensbe<strong>recht</strong>igt<br />

(sondern deren Gesellschafter), außer sie<br />

sind in einem der Staaten unbeschränkt steuerpflichtig. Bei<br />

Doppelansässigkeit juristischer Personen kommt es auf den Ort<br />

der tatsächlichen Geschäftsleitung an.<br />

Betriebsstätte (Artikel 5): Projekttätigkeiten vor der Küste<br />

führen unter Umständen zu einer Betriebsstätte, es sei denn,<br />

die betreffenden Tätigkeiten werden insgesamt weniger als<br />

30 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ausgeübt.<br />

Grundsätzlich muss einer Betriebsstätte der Gewinn<br />

unter Fremdvergleichsmaßstäben und unter Berücksichtigung<br />

der Aufgaben- und Risikoverteilung zugerechnet werden<br />

(Artikel 7).<br />

Dividenden (Artikel 10): Festgehalten wird das Besteuerungs<strong>recht</strong><br />

des Ansässigkeitsstaats, jedoch mit Abzugs<strong>recht</strong> des<br />

Beiträge zum Themenbereich Zoll<br />

finden Sie in der neuen Ausgabe von<br />

European Customs & Trade Communiqué.<br />

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E-Mail: ilse.juhre@de.pwc.com

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