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steuern_recht_5_2012 - PwC Blogs

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Steuern A bis Z<br />

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_74738/DE/BMF<br />

__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Internationales__<br />

Steuer<strong>recht</strong>/Staatenbezogene__Informationen/Niederlande/<br />

009__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf<br />

Reisekosten: regelmäßige Arbeitsstätte<br />

bei mehreren Tätigkeitsstätten<br />

Nach gleich drei ergangenen Urteilen des Bundesfinanzhofs<br />

aus dem letzten Jahr kann ein Arbeitnehmer<br />

nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben.<br />

Die Urteile ändern das steuerliche Reisekosten<strong>recht</strong><br />

wegweisend. Durch sie entfallen komplizierte<br />

Berechnungen steuerfreier Verpflegungspauschalen<br />

und Ermittlungen hinsichtlich zusätzlicher Nutzungsvorteile<br />

bei Firmenwagennutzern.<br />

Komplizierte Berechnungen des geldwerten Vorteils wegen<br />

mehrerer regelmäßiger Arbeitsstätten, das „Aufsplitten“ der<br />

Entfernungspauschale beim Aufsuchen mehrerer Tätigkeitsstätten<br />

an einem Arbeitstag und die entsprechend komplizierte<br />

Ermittlung von Verpflegungsmehraufwendungen sind dank<br />

neuerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) künftig<br />

entbehrlich. Der Beitrag stellt Ihnen die einschlägigen Urteile,<br />

ihre Folgen und ihre teilweise kontroverse Diskussion in der<br />

Literatur im Überblick dar.<br />

Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren<br />

Tätigkeitsstätten<br />

Ein Arbeitnehmer kann nach Auffassung des BFH nicht mehr<br />

als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben, auch wenn er<br />

fortdauernd und immer wieder verschiedene Betriebsstätten<br />

seines Arbeitgebers aufsucht. In einem solchen Fall ist der ortsgebundene<br />

Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen<br />

Tätigkeit (regelmäßige Arbeitsstätte) zu bestimmen. Dabei ist<br />

besonders zu berücksichtigen …<br />

• … welcher Tätigkeitsstätte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer<br />

zugeordnet hat.<br />

18 <strong>PwC</strong><br />

In diesem Beitrag erfahren Sie …<br />

• … nach welchen Kriterien eine regelmäßige Arbeitsstätte<br />

zu bestimmen ist, wenn der Arbeitgeber<br />

immer wieder verschiedene Tätigkeitsstätten aufsucht.<br />

• … was bei einem Einsatz in verschiedenen Filialen<br />

künftig zu beachten ist.<br />

• … welche Bedeutung dem täglichen Aufsuchen des<br />

Betriebssitzes in diesem Zusammenhang zukommt.<br />

• …welche Tätigkeit der Arbeitnehmer an den verschiedenen<br />

Arbeitsstätten im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen<br />

hat.<br />

• … welches Gewicht dieser Tätigkeit jeweils konkret zukommt.<br />

Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer eine Tätigkeitsstätte<br />

im zeitlichen Abstand immer wieder aufsuche, reiche für<br />

die Annahme einer regelmäßigen Arbeitsstätte jedenfalls nicht<br />

aus. Ihr muss nach Ansicht der obersten Finanzrichter vielmehr<br />

zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten<br />

zukommen.<br />

In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung – wonach der<br />

Arbeitnehmer auch mehrere regelmäßige Arbeitsstätten innehaben<br />

konnte – führte der BFH in seiner Urteilsbegründung<br />

weiter aus, der ortsgebundene Mittelpunkt einer beruflichen<br />

Tätigkeit könne nur an einem Ort liegen. Der Lohnsteuersenat<br />

begründete seine geänderte Rechtsmeinung damit, dass sich<br />

ein Arbeitnehmer nur insoweit auf die immer gleichen Wege<br />

einstellen und zum Beispiel durch Teilnahme an einer Fahrgemeinschaft,<br />

die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder<br />

durch die gezielte Wohnsitznahme auf eine Minderung seiner<br />

Wegekosten hinwirken könne. Nur dieser Ansatz <strong>recht</strong>fertige<br />

die Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips in Bezug auf<br />

die Einschränkung von steuerlich abziehbaren Wegekosten<br />

durch die Entfernungspauschale. Arbeitnehmer, die an mehreren<br />

Einrichtungen ihrer Arbeitgeber beruflich tätig werden,<br />

können demgegenüber nicht durch eine der genannten Maßnahmen<br />

eine Reduzierung der Wegekosten herbeiführen.<br />

Fundstelle<br />

BFH, Urteil vom 9. Juni 2011 (VI R 55/10; BB 2011, 1897)<br />

Auswärtstätigkeit bei Einsatz in verschiedenen<br />

Filialen<br />

Ein Arbeitnehmer, der in verschiedenen Filialen seines Arbeitgebers<br />

wechselnd tätig ist, übt eine Auswärtstätigkeit aus,<br />

wenn keine der Tätigkeitsstätten eine hinreichend zentrale<br />

Bedeutung gegenüber den anderen Tätigkeitsorten hat. Im entschiedenen<br />

Fall war die Klägerin als angestellte Distriktmanagerin<br />

für den Erfolg der ihr zugeordneten Filialen zuständig.<br />

Als Führungskraft war sie für die fachliche und persönliche<br />

Entwicklung der jeweiligen Marktleiter verantwortlich. Mit<br />

dem ihr überlassenen Firmenwagen suchte sie die ihr zugeordneten<br />

15 Filialen in regelmäßigen, aber auch in unregelmäßigen<br />

Abständen immer wieder auf. In ihrer Steuererklärung<br />

beantragte sie den Abzug von Reisekosten nach den Grundsätzen<br />

der Einsatzwechseltätigkeit. Dies lehnten sowohl das<br />

beklagte Finanzamt als auch das Finanzgericht (FG) ab. Ergebnis:<br />

Die Revision der Klägerin war begründet. Sie führte zur<br />

Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung<br />

der Sache an das Finanzgericht zur anderweitigen Verhand-

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