steuern_recht_5_2012 - PwC Blogs
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Steuern aktuell<br />
Nachbesserungen zum Steuerabkommen<br />
mit der Schweiz<br />
Deutschland und die Schweiz haben ein Ergänzungsprotokoll<br />
zum gemeinsamen Abkommen über die Zusammenarbeit in<br />
den Bereichen Steuern unterzeichnet. Das Protokoll führt zu<br />
Anpassungen und Erweiterungen des Abkommens vom 21.<br />
September 2011, speziell enthält es Verschärfungen für deutsche<br />
Steuersünder mit Schwarzgeld in der Schweiz. Es soll<br />
nach der Beratung im Bundestag und Bundesrat Anfang 2013<br />
in Kraft treten.<br />
Zu Änderungen des am 21. September 2011 unterzeichneten<br />
Steuerabkommens kommt es bei der Nachversteuerung bisher<br />
unversteuerter Kapitalanlagen, der Behandlung von Erbfällen<br />
und beim erweiterten Informationsaustausch. Das Protokoll<br />
enthält zudem ergänzende Klarstellungen zur Abgrenzung der<br />
künftigen Besteuerung von Kapitalerträgen von der Durchführung<br />
des zwischen der Schweiz und der Europäischen Union<br />
(EU) bestehenden Zinsbesteuerungsabkommens. Die Ergänzungen<br />
berücksichtigen Bedenken und Anliegen, die vonseiten<br />
der Europäischen Kommission und einiger Bundesländer nach<br />
der Unterzeichnung des Steuerabkommens im vergangenen<br />
September geäußert worden waren.<br />
Die Eckpunkte im Einzelnen:<br />
• Die Bandbreite der Steuersätze, die im Rahmen der pauschalen<br />
Nachversteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen<br />
anzuwenden sind, werden von 19 bis 34 Prozent auf<br />
21 bis 41 Prozent erhöht, abhängig vom Umfang des betroffenen<br />
Kapitalvermögens. Damit sollen die in der Vergangenheit<br />
hinterzogenen Steuern ausgeglichen werden.<br />
• Einbezogen werden die nach dem Inkrafttreten des Abkommens<br />
auftretenden Erbfälle. Stimmen die Erben einer Offenlegung<br />
gegenüber den deutschen Steuerbehörden nicht zu,<br />
wird eine Steuer in Höhe von 50 Prozent erhoben.<br />
• Zinszahlungen, die von dem Zinsbesteuerungsabkommen<br />
zwischen der EU erfasst sind oder zukünftig erfasst werden,<br />
sind vom Anwendungsbereich des deutsch-schweizerischen<br />
Abkommens ausgenommen.<br />
• Die Zahl möglicher Auskunftsersuchen im Rahmen des erweiterten<br />
Informationsaustauschs wird von maximal 999 auf<br />
maximal 1.300 Fälle innerhalb eines Zweijahreszeitraums<br />
erhöht.<br />
• In der Frage der Besteuerung von Zinsen wird die Verlagerung<br />
von Kapitalvermögen deutscher Steuerpflichtiger aus<br />
der Schweiz in Drittstaaten bereits mit Inkrafttreten des Abkommens<br />
zum 1. Januar 2013 nicht mehr ohne Meldung<br />
möglich sein. Der Stichtag wurde vom 31. Mai auf den 1. Januar<br />
2013 vorgezogen.<br />
Dem Steuerabkommen und dem Ergänzungsprotokoll müssen<br />
die gesetzgebenden Körperschaften in beiden Vertragsstaaten<br />
noch zustimmen, damit das Steuerabkommen in seiner geän-<br />
4 <strong>PwC</strong><br />
derten Fassung in Kraft treten und ab 1. Januar 2013 angewandt<br />
werden kann. Dies ist allerdings auf deutscher Seite<br />
gegenwärtig nicht sicher: Die SPD ist beispielsweise gegen das<br />
Abkommen, da ihr offenbar der Regelungsgehalt nicht weit<br />
genug geht.<br />
E-Bilanz: Gerüchte um eine erneute<br />
Verschiebung<br />
Die bevorstehende Einführung der E-Bilanz weckt Befürchtungen.<br />
Während das Bundesjustizministerium laut Zeitungsberichten<br />
gravierende <strong>recht</strong>liche und praktische Bedenken gegen<br />
die elektronische Version geltend macht, schlägt sich das Bundeswirtschaftsministerium<br />
nun auf die Seite der Unternehmen.<br />
Die Befürchtung der Wirtschaft: Verbunden mit einem erhöhten<br />
Datenaufwand bekommen die Steuerbehörden über die<br />
E-Bilanz im Handumdrehen das gläserne Unternehmen.<br />
Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten hat das Bundesjustizministerium<br />
Finanzminister Wolfgang Schäuble aufgefordert,<br />
seine Pläne für die elektronisch zu übermittelnde<br />
Bilanz noch einmal um zwölf weitere Monate zu verschieben.<br />
Die E-Bilanz wäre damit erst ab dem Bilanzjahr 2014 verpflichtend<br />
für alle Betriebe einzuführen. Bei dem Ruf nach Verschiebung<br />
hätten die ministerialen Verfassungshüter vor allem<br />
gravierende <strong>recht</strong>liche und praktische Bedenken gegen die<br />
E-Bilanz geltend gemacht. In dem Zeitungsbericht wird das<br />
Justizministerium mit den Worten zitiert: „Das Interesse der<br />
Steuerbehörden, über möglichst umfassende Daten jedes<br />
Unternehmens zu verfügen, auch wenn sie steuer<strong>recht</strong>lich<br />
nicht relevant sind, dürfte nicht von der Rechtsgrundlage<br />
gedeckt sein.“ Erleichterungen, die das Finanzministerium der<br />
Wirtschaft für die Startphase versprochen habe, würden daran<br />
auch nichts ändern.<br />
Ins gleiche Horn stößt auch das Bundeswirtschaftsministerium,<br />
das sich nun auf die Seite der Wirtschaft schlägt. Der<br />
Grund: Ungeachtet ihrer Größe müssen alle Unternehmen den<br />
gleichen Datenaufwand betreiben. Das bedeutet gerade für die<br />
kleinen und mittleren Unternehmen eine deutlich erhöhte<br />
Mehrarbeit. Sicherlich keine überraschende Erkenntnis, aber<br />
Grund genug für das FDP-geführte Ministerium, in den nächsten<br />
Wochen erneut die Meinung ausgewählter Unternehmen<br />
und Wirtschaftsverbände einzuholen.<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden allerdings weder die<br />
<strong>recht</strong>lichen noch die praktischen Bedenken, vor allem nach<br />
den Vereinfachungen durch zusätzliche Auffangfelder, zu einer<br />
weiteren Verschiebung der E-Bilanz führen. Nach wie vor gilt<br />
es deshalb für die Unternehmen, sich <strong>recht</strong>zeitig den Herausforderungen<br />
der Erstellung einer E-Bilanz zu stellen. Nach dem<br />
Motto: Erfahrung spart Zeit und Geld, hat <strong>PwC</strong> für alle Interes-