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steuern_recht_5_2012 - PwC Blogs

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Steuern aktuell<br />

Nachbesserungen zum Steuerabkommen<br />

mit der Schweiz<br />

Deutschland und die Schweiz haben ein Ergänzungsprotokoll<br />

zum gemeinsamen Abkommen über die Zusammenarbeit in<br />

den Bereichen Steuern unterzeichnet. Das Protokoll führt zu<br />

Anpassungen und Erweiterungen des Abkommens vom 21.<br />

September 2011, speziell enthält es Verschärfungen für deutsche<br />

Steuersünder mit Schwarzgeld in der Schweiz. Es soll<br />

nach der Beratung im Bundestag und Bundesrat Anfang 2013<br />

in Kraft treten.<br />

Zu Änderungen des am 21. September 2011 unterzeichneten<br />

Steuerabkommens kommt es bei der Nachversteuerung bisher<br />

unversteuerter Kapitalanlagen, der Behandlung von Erbfällen<br />

und beim erweiterten Informationsaustausch. Das Protokoll<br />

enthält zudem ergänzende Klarstellungen zur Abgrenzung der<br />

künftigen Besteuerung von Kapitalerträgen von der Durchführung<br />

des zwischen der Schweiz und der Europäischen Union<br />

(EU) bestehenden Zinsbesteuerungsabkommens. Die Ergänzungen<br />

berücksichtigen Bedenken und Anliegen, die vonseiten<br />

der Europäischen Kommission und einiger Bundesländer nach<br />

der Unterzeichnung des Steuerabkommens im vergangenen<br />

September geäußert worden waren.<br />

Die Eckpunkte im Einzelnen:<br />

• Die Bandbreite der Steuersätze, die im Rahmen der pauschalen<br />

Nachversteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen<br />

anzuwenden sind, werden von 19 bis 34 Prozent auf<br />

21 bis 41 Prozent erhöht, abhängig vom Umfang des betroffenen<br />

Kapitalvermögens. Damit sollen die in der Vergangenheit<br />

hinterzogenen Steuern ausgeglichen werden.<br />

• Einbezogen werden die nach dem Inkrafttreten des Abkommens<br />

auftretenden Erbfälle. Stimmen die Erben einer Offenlegung<br />

gegenüber den deutschen Steuerbehörden nicht zu,<br />

wird eine Steuer in Höhe von 50 Prozent erhoben.<br />

• Zinszahlungen, die von dem Zinsbesteuerungsabkommen<br />

zwischen der EU erfasst sind oder zukünftig erfasst werden,<br />

sind vom Anwendungsbereich des deutsch-schweizerischen<br />

Abkommens ausgenommen.<br />

• Die Zahl möglicher Auskunftsersuchen im Rahmen des erweiterten<br />

Informationsaustauschs wird von maximal 999 auf<br />

maximal 1.300 Fälle innerhalb eines Zweijahreszeitraums<br />

erhöht.<br />

• In der Frage der Besteuerung von Zinsen wird die Verlagerung<br />

von Kapitalvermögen deutscher Steuerpflichtiger aus<br />

der Schweiz in Drittstaaten bereits mit Inkrafttreten des Abkommens<br />

zum 1. Januar 2013 nicht mehr ohne Meldung<br />

möglich sein. Der Stichtag wurde vom 31. Mai auf den 1. Januar<br />

2013 vorgezogen.<br />

Dem Steuerabkommen und dem Ergänzungsprotokoll müssen<br />

die gesetzgebenden Körperschaften in beiden Vertragsstaaten<br />

noch zustimmen, damit das Steuerabkommen in seiner geän-<br />

4 <strong>PwC</strong><br />

derten Fassung in Kraft treten und ab 1. Januar 2013 angewandt<br />

werden kann. Dies ist allerdings auf deutscher Seite<br />

gegenwärtig nicht sicher: Die SPD ist beispielsweise gegen das<br />

Abkommen, da ihr offenbar der Regelungsgehalt nicht weit<br />

genug geht.<br />

E-Bilanz: Gerüchte um eine erneute<br />

Verschiebung<br />

Die bevorstehende Einführung der E-Bilanz weckt Befürchtungen.<br />

Während das Bundesjustizministerium laut Zeitungsberichten<br />

gravierende <strong>recht</strong>liche und praktische Bedenken gegen<br />

die elektronische Version geltend macht, schlägt sich das Bundeswirtschaftsministerium<br />

nun auf die Seite der Unternehmen.<br />

Die Befürchtung der Wirtschaft: Verbunden mit einem erhöhten<br />

Datenaufwand bekommen die Steuerbehörden über die<br />

E-Bilanz im Handumdrehen das gläserne Unternehmen.<br />

Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten hat das Bundesjustizministerium<br />

Finanzminister Wolfgang Schäuble aufgefordert,<br />

seine Pläne für die elektronisch zu übermittelnde<br />

Bilanz noch einmal um zwölf weitere Monate zu verschieben.<br />

Die E-Bilanz wäre damit erst ab dem Bilanzjahr 2014 verpflichtend<br />

für alle Betriebe einzuführen. Bei dem Ruf nach Verschiebung<br />

hätten die ministerialen Verfassungshüter vor allem<br />

gravierende <strong>recht</strong>liche und praktische Bedenken gegen die<br />

E-Bilanz geltend gemacht. In dem Zeitungsbericht wird das<br />

Justizministerium mit den Worten zitiert: „Das Interesse der<br />

Steuerbehörden, über möglichst umfassende Daten jedes<br />

Unternehmens zu verfügen, auch wenn sie steuer<strong>recht</strong>lich<br />

nicht relevant sind, dürfte nicht von der Rechtsgrundlage<br />

gedeckt sein.“ Erleichterungen, die das Finanzministerium der<br />

Wirtschaft für die Startphase versprochen habe, würden daran<br />

auch nichts ändern.<br />

Ins gleiche Horn stößt auch das Bundeswirtschaftsministerium,<br />

das sich nun auf die Seite der Wirtschaft schlägt. Der<br />

Grund: Ungeachtet ihrer Größe müssen alle Unternehmen den<br />

gleichen Datenaufwand betreiben. Das bedeutet gerade für die<br />

kleinen und mittleren Unternehmen eine deutlich erhöhte<br />

Mehrarbeit. Sicherlich keine überraschende Erkenntnis, aber<br />

Grund genug für das FDP-geführte Ministerium, in den nächsten<br />

Wochen erneut die Meinung ausgewählter Unternehmen<br />

und Wirtschaftsverbände einzuholen.<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand werden allerdings weder die<br />

<strong>recht</strong>lichen noch die praktischen Bedenken, vor allem nach<br />

den Vereinfachungen durch zusätzliche Auffangfelder, zu einer<br />

weiteren Verschiebung der E-Bilanz führen. Nach wie vor gilt<br />

es deshalb für die Unternehmen, sich <strong>recht</strong>zeitig den Herausforderungen<br />

der Erstellung einer E-Bilanz zu stellen. Nach dem<br />

Motto: Erfahrung spart Zeit und Geld, hat <strong>PwC</strong> für alle Interes-

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