steuern_recht_5_2012 - PwC Blogs
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Länder<br />
Länderreport<br />
Italien<br />
Beihilfe zum wirtschaftlichen<br />
Wachstum<br />
Mit dem Gesetzes-Dekret 201/<strong>2012</strong> vom 6. Dezember<br />
<strong>2012</strong> führte der italienische Staat Maßnahmen zum<br />
Wirtschaftswachstum ein, um der Wirtschaftskrise<br />
entgegenzuwirken. Eine dieser Maßnahmen, die<br />
Beihilfe zum wirtschaftlichen Wachstum („aiuto alla<br />
crescita economica“, ACE), zielt darauf, die Eigenkapitalbildung<br />
in den italienischen Unternehmen zu<br />
stimulieren. Das ACE-Regime erlaubt einen fiktiven<br />
Zinsabzug auf Eigenkapitalmehrung und gilt als eine<br />
der wenigen reellen Maßnahmen zur Förderung der<br />
italienischen Unternehmen. Parallelen zum belgischen<br />
System des fiktiven Eigenkapitalzinsabzugs<br />
(„notional interest deduction“) sind dabei unübersehbar.<br />
Das Gesetzes-Dekret verfügt auch mittels<br />
Ministerialdekret detaillierte Bestimmungen zu<br />
seiner Ausführung. Über die wichtigsten Aussagen,<br />
dieser Verfügung, die am 14. März <strong>2012</strong> erlassen<br />
wurde, informiert Sie der aktuelle Beitrag.<br />
Kurzübersicht<br />
• Fiktive Zinsen können steuerlich in Ansatz gebracht werden,<br />
soweit das Eigenkapital im Vergleich zu dem am 31. Dezember<br />
2010 ausgewiesenen erhöht ist.<br />
• Bei abweichendem Wirtschaftsjahr ist der erste Bilanzstichtag<br />
nach dem 31. Dezember 2010 maßgeblich.<br />
• Für die Jahre 2011, <strong>2012</strong> und 2013 wird der fiktive Zinsabzug<br />
auf drei Prozent festgesetzt.<br />
• Für die Jahre ab 2013 wird der Zinssatz (unter Bemessung<br />
der italienischen Staatsanleihen) per Rechtsverordnung<br />
durch das Finanzministerium erneut festgesetzt werden.<br />
Aktuelles aus<br />
Mittel- und Osteuropa<br />
EU kompakt<br />
Grundzüge<br />
In Italien ansässige Unternehmen und italienische Betriebsstätten<br />
ausländischer Unternehmen können von dem zu ver<strong>steuern</strong>den<br />
Gewinn (nach Abzug der steuerlichen Verluste der<br />
Vorjahre) fiktive Zinsen absetzen. Bemessungsgrundlage des<br />
Zinsabzugs bilden Eigenkapitalmehrungen ab dem Wirtschaftsjahr<br />
2011, wobei für inländische Betriebstätten das<br />
Dotationskapital maßgeblich ist, das in der Steuererklärung<br />
ausgewiesen wurde.<br />
Der Abzug kann geltend gemacht werden, wenn ein positiver<br />
zu be<strong>steuern</strong>der Gewinn im Jahr erwirtschaftet wird. Ein gegebenenfalls<br />
nicht genutzter Zinsabzug des betreffenden Jahres<br />
kann ohne zeitliche Beschränkung vorgetragen und in den Folgejahren<br />
genutzt werden. Gehört eine ACE-fähige Gesellschaft<br />
einem Organkreis an, kann dieser von ihr nicht genutztes ACE-<br />
Volumen zum Abzug bringen.<br />
Der Zinsabzug wird nur für Zwecke der italienischen Körperschaftsteuer<br />
(IRES) oder Einkommensteuer (IRPEF) angewandt.<br />
Basierend auf dem derzeitigen Körperschaftsteuersatz<br />
von 27,5 Prozent beträgt der effektive Steuervorteil für Körperschaften<br />
oder deren Betriebsstätten derzeit jährlich 0,825 Prozent<br />
der Eigenkapitalerhöhung. Bei Gesellschaften, die im<br />
Energiewirtschaftsbereich tätig sind, erhöht sich der Steuervorteil<br />
auf circa 1,14 Prozent, da deren Steuersatz 38 Prozent<br />
beträgt.<br />
Zinssatz<br />
Der anzuwendende Zinssatz wird vom italienischen Finanzministerium<br />
jährlich festgesetzt und orientiert sich an der durchschnittlichen<br />
Vergütung der Staatsanleihen. Er kann um bis zu<br />
weitere drei Prozent im Vergleich zu diesen Schuldverschreibungen<br />
erhöht werden. Für die Jahre 2011, <strong>2012</strong> und 2013<br />
wurde der Zinssatz bereits auf drei Prozent festgelegt.<br />
Weitere interessante Beiträge finden Sie<br />
in der neuen Ausgabe von EU kompakt.<br />
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<strong>steuern</strong>+<strong>recht</strong> April/Mai <strong>2012</strong> 33