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steuern_recht_5_2012 - PwC Blogs

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Länder<br />

Länderreport<br />

Italien<br />

Beihilfe zum wirtschaftlichen<br />

Wachstum<br />

Mit dem Gesetzes-Dekret 201/<strong>2012</strong> vom 6. Dezember<br />

<strong>2012</strong> führte der italienische Staat Maßnahmen zum<br />

Wirtschaftswachstum ein, um der Wirtschaftskrise<br />

entgegenzuwirken. Eine dieser Maßnahmen, die<br />

Beihilfe zum wirtschaftlichen Wachstum („aiuto alla<br />

crescita economica“, ACE), zielt darauf, die Eigenkapitalbildung<br />

in den italienischen Unternehmen zu<br />

stimulieren. Das ACE-Regime erlaubt einen fiktiven<br />

Zinsabzug auf Eigenkapitalmehrung und gilt als eine<br />

der wenigen reellen Maßnahmen zur Förderung der<br />

italienischen Unternehmen. Parallelen zum belgischen<br />

System des fiktiven Eigenkapitalzinsabzugs<br />

(„notional interest deduction“) sind dabei unübersehbar.<br />

Das Gesetzes-Dekret verfügt auch mittels<br />

Ministerialdekret detaillierte Bestimmungen zu<br />

seiner Ausführung. Über die wichtigsten Aussagen,<br />

dieser Verfügung, die am 14. März <strong>2012</strong> erlassen<br />

wurde, informiert Sie der aktuelle Beitrag.<br />

Kurzübersicht<br />

• Fiktive Zinsen können steuerlich in Ansatz gebracht werden,<br />

soweit das Eigenkapital im Vergleich zu dem am 31. Dezember<br />

2010 ausgewiesenen erhöht ist.<br />

• Bei abweichendem Wirtschaftsjahr ist der erste Bilanzstichtag<br />

nach dem 31. Dezember 2010 maßgeblich.<br />

• Für die Jahre 2011, <strong>2012</strong> und 2013 wird der fiktive Zinsabzug<br />

auf drei Prozent festgesetzt.<br />

• Für die Jahre ab 2013 wird der Zinssatz (unter Bemessung<br />

der italienischen Staatsanleihen) per Rechtsverordnung<br />

durch das Finanzministerium erneut festgesetzt werden.<br />

Aktuelles aus<br />

Mittel- und Osteuropa<br />

EU kompakt<br />

Grundzüge<br />

In Italien ansässige Unternehmen und italienische Betriebsstätten<br />

ausländischer Unternehmen können von dem zu ver<strong>steuern</strong>den<br />

Gewinn (nach Abzug der steuerlichen Verluste der<br />

Vorjahre) fiktive Zinsen absetzen. Bemessungsgrundlage des<br />

Zinsabzugs bilden Eigenkapitalmehrungen ab dem Wirtschaftsjahr<br />

2011, wobei für inländische Betriebstätten das<br />

Dotationskapital maßgeblich ist, das in der Steuererklärung<br />

ausgewiesen wurde.<br />

Der Abzug kann geltend gemacht werden, wenn ein positiver<br />

zu be<strong>steuern</strong>der Gewinn im Jahr erwirtschaftet wird. Ein gegebenenfalls<br />

nicht genutzter Zinsabzug des betreffenden Jahres<br />

kann ohne zeitliche Beschränkung vorgetragen und in den Folgejahren<br />

genutzt werden. Gehört eine ACE-fähige Gesellschaft<br />

einem Organkreis an, kann dieser von ihr nicht genutztes ACE-<br />

Volumen zum Abzug bringen.<br />

Der Zinsabzug wird nur für Zwecke der italienischen Körperschaftsteuer<br />

(IRES) oder Einkommensteuer (IRPEF) angewandt.<br />

Basierend auf dem derzeitigen Körperschaftsteuersatz<br />

von 27,5 Prozent beträgt der effektive Steuervorteil für Körperschaften<br />

oder deren Betriebsstätten derzeit jährlich 0,825 Prozent<br />

der Eigenkapitalerhöhung. Bei Gesellschaften, die im<br />

Energiewirtschaftsbereich tätig sind, erhöht sich der Steuervorteil<br />

auf circa 1,14 Prozent, da deren Steuersatz 38 Prozent<br />

beträgt.<br />

Zinssatz<br />

Der anzuwendende Zinssatz wird vom italienischen Finanzministerium<br />

jährlich festgesetzt und orientiert sich an der durchschnittlichen<br />

Vergütung der Staatsanleihen. Er kann um bis zu<br />

weitere drei Prozent im Vergleich zu diesen Schuldverschreibungen<br />

erhöht werden. Für die Jahre 2011, <strong>2012</strong> und 2013<br />

wurde der Zinssatz bereits auf drei Prozent festgelegt.<br />

Weitere interessante Beiträge finden Sie<br />

in der neuen Ausgabe von EU kompakt.<br />

Bestellung<br />

E-Mail:<br />

celina.maciejewski@de.pwc.com<br />

<strong>steuern</strong>+<strong>recht</strong> April/Mai <strong>2012</strong> 33

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