Modulhandbuch Master Berufspädagogik Pflegewissenschaft
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Modulverantwortung<br />
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1.6 Prüfungsformen<br />
Stoffgebiete bzw. Veranstaltungen, die in einem fachlichen oder thematischen Zusammenhang<br />
stehen, werden zu in sich geschlossenen Studienmodulen zusammengefasst.<br />
Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Leistungen werden<br />
benotet und die Noten der Modulprüfungen gehen in Relation zu den CP in die Gesamtbewertung<br />
ein. Durch die Modulprüfungen soll festgestellt werden, ob die Kandidaten,<br />
die in der <strong>Master</strong>prüfungsordnung und den Modulbeschreibungen enthaltenen<br />
Ziele des Studiums erreicht haben.<br />
Modulprüfungen im <strong>Master</strong>studium können in den folgenden Formen durchgeführt<br />
werden:<br />
Klausur (mind. 2 Stunden, max. 4 Stunden) (K)<br />
Hausarbeit (ca. 15 bis 20 Seiten, Bearbeitungsdauer 6 Wochen) (H)<br />
mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten) (M)<br />
schriftlich ausgearbeitetes Referat mit Disputation (R)<br />
Portfolio (Art und Umfang siehe Modulbeschreibungen) (P)<br />
Praktikumsbericht (ca. 15 bis 20 Seiten) (PB)<br />
K H M R P PB<br />
Modul 71 X X<br />
Modul 72 X X<br />
Modul FD<br />
M1<br />
X<br />
Modul FD<br />
X<br />
M2<br />
Modul<br />
EW L BP-<br />
04<br />
Modul<br />
EW L BP-<br />
05<br />
X<br />
Modul FP<br />
BP<br />
X X<br />
Mögliche Prüfungsformen in den verschiedenen Modulen<br />
Die <strong>Master</strong>prüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen des Studiums<br />
und der <strong>Master</strong>arbeit. Zur <strong>Master</strong>arbeit findet kein Kolloquium statt. Die Studierenden<br />
haben die Möglichkeit, die <strong>Master</strong>arbeit entweder in der <strong>Pflegewissenschaft</strong> oder in<br />
den Bildungswissenschaften zu schreiben. Wird die <strong>Master</strong>arbeit in der beruflichen<br />
Fachrichtung (also <strong>Pflegewissenschaft</strong>) geschrieben, so muss das Thema in einer<br />
Kombination aus Fachwissenschaft und Fachdidaktik gestellt werden. Auf Antrag an<br />
den Prüfungsausschuss kann die <strong>Master</strong>arbeit auch im allgemeinbildenden Unterrichtsfach<br />
geschrieben werden. Der Umfang der Arbeit soll 60 Seiten nicht überschreiten,<br />
für die <strong>Master</strong>arbeit werden 18 CP vergeben. Die Zeit für die Erstellung der<br />
10<br />
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