Modulhandbuch Master Berufspädagogik Pflegewissenschaft
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Ziele und Konzept<br />
________________________________________________________________________________<br />
1.1.2 Konzept<br />
In ihrem Beschluss vom Juni 2005 nennt die KMK 2 ein integratives Studium von mindestens<br />
zwei Fachwissenschaften und Bildungswissenschaften während des gesamten<br />
Studiums als Voraussetzung für die wechselseitige Anerkennung von lehramtsbezogenen<br />
Studiengängen. Da die Studierenden der beruflichen Fachrichtung Pflege<br />
an der Universität Bremen neben der Tätigkeit an Schulen des Gesundheitswesens,<br />
in denen gesonderte Bedingungen gelten, auch für die Tätigkeit im berufsbildenden<br />
Schulwesen ausgebildet werden, sind bei der Konzeption sowohl des lehramtsbezogenen<br />
Bachelorstudiums als auch des sich daran anschließenden Studiums <strong>Master</strong><br />
of Arts <strong>Berufspädagogik</strong> <strong>Pflegewissenschaft</strong> die Vorgaben der KMK beachtet worden.<br />
Um eine Anerkennung des in Bremen erworbenen Abschlusses in Niedersachsen zu<br />
ermöglichen, orientiert sich das Konzept außerdem an der Verordnung über <strong>Master</strong>abschlüsse<br />
für Lehrämter in Niedersachsen vom 8. November 2007 (Nds. <strong>Master</strong><br />
VO-Lehr) 3 und an dem darauf basierenden Konzept des Studiengangs Lehramt berufliche<br />
Schulen <strong>Pflegewissenschaft</strong> an der Universität Osnabrück 4 .<br />
Das Studium des <strong>Master</strong> of Arts <strong>Berufspädagogik</strong> <strong>Pflegewissenschaft</strong> an der Universität<br />
Bremen umfasst vier Semester und 120 CP. Im Bachelor- Studium haben die<br />
Studierenden bereits 180 ECTS-Punkte erworben, die sich folgendermaßen verteilen:<br />
Bildungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Berufs-und Wirtschaftspädagogik<br />
sowie Fachdidaktiken für die berufliche Fachrichtung und schulpraktische<br />
Studien im Umfang von 45 CP<br />
Fachwissenschaften innerhalb der beruflichen Fachrichtung (erstes Fach) im<br />
Umfang von 78 CP sowie Fachwissenschaften des allgemeinbildenden Unterrichtsfachs<br />
(zweites Fach) im Umfang von 45 ECTS-Punkten.<br />
Bachelor-Arbeit im Umfang von 12 ECTS-Punkten.<br />
<strong>Pflegewissenschaft</strong> Bildungswissenschaften 2. Unterrichtsfach<br />
78 CP<br />
Bachelor-Arbeit 12 CP<br />
45 CP (einschl. 15 CP Fachdidaktik<br />
Pflege und 18 CP Praktika)<br />
45 CP<br />
(muss in der beruflichen Fachrichtung <strong>Pflegewissenschaft</strong> geschrieben werden)<br />
2<br />
Vgl. Kultusministerkonferenz: Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und <strong>Master</strong>abschlüssen<br />
in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt<br />
werden. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.2005. Online:<br />
www.kmk.org./hschule/home.htm?pub [Zugriff am 24.03.2009]<br />
3<br />
Vgl. Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, ausgegeben in Hannover am 15. November<br />
2007. Online: www.zfl.uni-hannover.de/imperia/md/content/zflehrer/dokumente/mavo_2007_1.pdf<br />
[Zugriff: 24.03.2009]<br />
4<br />
Vgl. Remmers, H. (2007): Grundständigkeit der Lehrerbildung im Rahmen konsekutiver Studienstrukturen.<br />
Das Studienmodell <strong>Pflegewissenschaft</strong> an der Universität Osnabrück. In Pflege & Gesellschaft,<br />
12 (1) 34 – 53.<br />
3