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Modulhandbuch Master Berufspädagogik Pflegewissenschaft

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Ziele und Konzept<br />

________________________________________________________________________________<br />

1.1.2 Konzept<br />

In ihrem Beschluss vom Juni 2005 nennt die KMK 2 ein integratives Studium von mindestens<br />

zwei Fachwissenschaften und Bildungswissenschaften während des gesamten<br />

Studiums als Voraussetzung für die wechselseitige Anerkennung von lehramtsbezogenen<br />

Studiengängen. Da die Studierenden der beruflichen Fachrichtung Pflege<br />

an der Universität Bremen neben der Tätigkeit an Schulen des Gesundheitswesens,<br />

in denen gesonderte Bedingungen gelten, auch für die Tätigkeit im berufsbildenden<br />

Schulwesen ausgebildet werden, sind bei der Konzeption sowohl des lehramtsbezogenen<br />

Bachelorstudiums als auch des sich daran anschließenden Studiums <strong>Master</strong><br />

of Arts <strong>Berufspädagogik</strong> <strong>Pflegewissenschaft</strong> die Vorgaben der KMK beachtet worden.<br />

Um eine Anerkennung des in Bremen erworbenen Abschlusses in Niedersachsen zu<br />

ermöglichen, orientiert sich das Konzept außerdem an der Verordnung über <strong>Master</strong>abschlüsse<br />

für Lehrämter in Niedersachsen vom 8. November 2007 (Nds. <strong>Master</strong><br />

VO-Lehr) 3 und an dem darauf basierenden Konzept des Studiengangs Lehramt berufliche<br />

Schulen <strong>Pflegewissenschaft</strong> an der Universität Osnabrück 4 .<br />

Das Studium des <strong>Master</strong> of Arts <strong>Berufspädagogik</strong> <strong>Pflegewissenschaft</strong> an der Universität<br />

Bremen umfasst vier Semester und 120 CP. Im Bachelor- Studium haben die<br />

Studierenden bereits 180 ECTS-Punkte erworben, die sich folgendermaßen verteilen:<br />

Bildungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Berufs-und Wirtschaftspädagogik<br />

sowie Fachdidaktiken für die berufliche Fachrichtung und schulpraktische<br />

Studien im Umfang von 45 CP<br />

Fachwissenschaften innerhalb der beruflichen Fachrichtung (erstes Fach) im<br />

Umfang von 78 CP sowie Fachwissenschaften des allgemeinbildenden Unterrichtsfachs<br />

(zweites Fach) im Umfang von 45 ECTS-Punkten.<br />

Bachelor-Arbeit im Umfang von 12 ECTS-Punkten.<br />

<strong>Pflegewissenschaft</strong> Bildungswissenschaften 2. Unterrichtsfach<br />

78 CP<br />

Bachelor-Arbeit 12 CP<br />

45 CP (einschl. 15 CP Fachdidaktik<br />

Pflege und 18 CP Praktika)<br />

45 CP<br />

(muss in der beruflichen Fachrichtung <strong>Pflegewissenschaft</strong> geschrieben werden)<br />

2<br />

Vgl. Kultusministerkonferenz: Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und <strong>Master</strong>abschlüssen<br />

in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt<br />

werden. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.2005. Online:<br />

www.kmk.org./hschule/home.htm?pub [Zugriff am 24.03.2009]<br />

3<br />

Vgl. Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, ausgegeben in Hannover am 15. November<br />

2007. Online: www.zfl.uni-hannover.de/imperia/md/content/zflehrer/dokumente/mavo_2007_1.pdf<br />

[Zugriff: 24.03.2009]<br />

4<br />

Vgl. Remmers, H. (2007): Grundständigkeit der Lehrerbildung im Rahmen konsekutiver Studienstrukturen.<br />

Das Studienmodell <strong>Pflegewissenschaft</strong> an der Universität Osnabrück. In Pflege & Gesellschaft,<br />

12 (1) 34 – 53.<br />

3

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