konzernjahresabschluss und konzernlagebericht 2002 - Infineon
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INFINEON TECHNOLOGIES AG<br />
ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS<br />
(Euro in Millionen, wenn nicht anders angegeben)<br />
bedarf. Die Einkaufsverträge werden regelmäßig auf drohende Verluste überprüft, die eintreten können,<br />
falls die voraussichtlichen Bedarfsmengen unter die Bestellmengen bzw. die Marktpreise unter die Vertragspreise<br />
fallen. ALTIS <strong>und</strong> ProMOS bilden einen wichtigen Teil im Produktbeschaffungsprozess der<br />
Gesellschaft.<br />
Im Mai <strong>2002</strong> schloss die Gesellschaft mit Winbond Electronics Corp. („Winbond“) eine Lizenz- <strong>und</strong><br />
Produktabnahmevereinbarung. Gemäß den Bedingungen der Lizenzvereinbarung wird die Gesellschaft<br />
Know-how über spezielle DRAM-Technologien an Winbond übertragen. Die Lizenzvereinbarung sieht<br />
innerhalb ihrer Laufzeit von fünf Jahren auch die Zahlung von Lizenzgebühren für bestimmte Produkte<br />
vor, die seitens Winbond an Dritte verkauft werden. Die Lizenzgebühren werden abgegrenzt <strong>und</strong> über die<br />
Laufzeit des Produktabnahmevertrags linear erfolgswirksam vereinnahmt. Nach den Bedingungen des<br />
Produktabnahmevertrags wird die Gesellschaft bestimmte Mengen von DRAM-Produkten zu Preisen,<br />
welche teilweise auf Marktpreisen basieren, abnehmen. Zuzüglich wird die Gesellschaft über die Laufzeit<br />
der Vereinbarung die Verantwortung für die Belieferung eines wesentlichen K<strong>und</strong>en von Winbond mit<br />
DRAM-Produkten übernehmen.<br />
Im Zuge der Gründung des UMCi-Gemeinschaftsunternehmens („UMCi“) hat die Gesellschaft<br />
zugestimmt, in den Geschäftsjahren nach dem 30. September <strong>2002</strong> spezielle Technologie- <strong>und</strong> Bareinlagen<br />
im Wert von insgesamt USD 405 Mio. einzubringen. Zusätzlich hat die Gesellschaft eine Abnahmevereinbarung<br />
mit dem Gemeinschaftsunternehmen abgeschlossen, die eine Mindestabnahmeverpflichtung<br />
enthält, welche etwa 30% der Produktionskapazität des Werkes darstellt.<br />
Im Mai <strong>2002</strong> gründeten die Gesellschaft, AMD <strong>und</strong> DuPont ein Joint Venture, um ein Werk zur<br />
Herstellung von Fotomasken in Dresden zu errichten <strong>und</strong> zu betreiben. Es ist absehbar, dass in der zweiten<br />
Hälfte des Kalenderjahrs 2003 der Bau der Anlage beendet <strong>und</strong> der Betrieb aufgenommen wird. Im<br />
Zusammenhang mit diesem Abkommen traf die Gesellschaft ein Zehnjahres-Lieferabkommen mit<br />
DuPont, das das Produktionsvolumen aus dem Dresdner Werk einschließt. Der Vertrag enthält jährliche<br />
Mindestabnahmemengen <strong>und</strong> ist nicht kündbar.<br />
Die gesamten Aufwendungen für Operating-Lease-Verträge betrugen in den Geschäftsjahren 2000<br />
Q 131, 2001 Q 181 <strong>und</strong> <strong>2002</strong> Q 193. Die zukünftigen Mindestleasingraten für unkündbare Operating-Lease-<br />
Verträge mit Laufzeiten oder Restlaufzeiten von über einem Jahr betragen zum 30. September <strong>2002</strong><br />
jeweils: 2003 Q 83; 2004 Q 78; 2005 Q 67; 2006 Q 46; 2007 Q 18 <strong>und</strong> für die Folgejahre Q 84.<br />
32. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />
Nach der notwendigen Zustimmung der Kartellbehörden gründeten <strong>Infineon</strong>, Agere Systems Inc.<br />
<strong>und</strong> Motorola Inc. am 1. Oktober <strong>2002</strong> das Joint Venture StarCore LLC. StarCore wird Basistechnologien<br />
für Digitalsignal-Prozessoren (DSP) entwickeln, vereinheitlichen <strong>und</strong> vermarkten. Die Gesellschaft wird<br />
geistiges Eigentum, ihr Entwicklungszentrum in Tel Aviv sowie Bargeld im Gesamtwert von Q 25 in die<br />
Gründung von StarCore einbringen.<br />
Am 4. Oktober <strong>2002</strong> gab die Gesellschaft bekannt, dass sie den Aktionärsvertrag mit MVI über ihr<br />
Gemeinschaftsunternehmen ProMOS auf Gr<strong>und</strong> schwer wiegender Verletzungen des Aktionärsvertrags<br />
durch MVI zum 1. Januar 2003 gekündigt hat. Die Gesellschaft hat weder das im Aktionärsvertrag vereinbarte<br />
Recht zur Ausübung einer Call-Option zum Kauf der von MVI gehaltenen ProMOS-Aktien noch<br />
das einer Put-Option, die MVI verpflichtet, die von <strong>Infineon</strong> gehaltenen Anteile an ProMOS zu erwerben,<br />
in Anspruch genommen. Die Kapazitäts- <strong>und</strong> Liefervereinbarung, die sowohl das Recht als auch die<br />
Pflicht zur Abnahme von Produkten von ProMOS für beide Anteilseigner beinhaltet, erlischt mit der<br />
Beendigung des Aktionärsvertrags. Die Gesellschaft überprüft verschiedene Handlungsalternativen,<br />
darunter die Verhandlung einer neuen Liefervereinbarung mit ProMOS, welche gemäß dem Gesellschaftervertrag<br />
von ProMOS für die Genehmigung eine Dreiviertelmehrheit im Aufsichtsrat <strong>und</strong> damit die<br />
Zustimmung der Vertreter von MVI benötigt. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass eine<br />
solche Vereinbarung getroffen oder vom ProMOS-Aufsichtsrat genehmigt wird. Die Materialbezüge von<br />
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