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konzernjahresabschluss und konzernlagebericht 2002 - Infineon

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INFINEON TECHNOLOGIES AG<br />

ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS<br />

(Euro in Millionen, wenn nicht anders angegeben)<br />

Erträge aus der Realisierung von Wertsteigerungen durch Kapitalerhöhungen bei assoziierten Unternehmen<br />

Nach HGB dürfen Wertsteigerungen des anteiligen Eigenkapitals durch Kapitalerhöhungen bei<br />

assoziierten Unternehmen erfolgswirksam erfasst werden. Nach US-GAAP <strong>und</strong> SEC-Rechnungslegungsvorschriften<br />

hängt eine solche erfolgswirksame Vereinnahmung von der Erfüllung weiterer Kriterien<br />

neben der Durchführung der Kapitalerhöhung ab. Sofern diese Kriterien nicht erfüllt sind, ist die Werterhöhung<br />

des anteiligen Eigenkapitals erfolgsneutral in die Kapitalrücklage einzustellen.<br />

Anwendung von Befreiungsvorschriften<br />

Nach § 264a HGB haben offene Handelsgesellschaften <strong>und</strong> Kommanditgesellschaften, bei denen<br />

keiner der Gesellschafter eine natürliche Person oder eine offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft<br />

oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter<br />

ist, einen Jahresabschluss nach den Regelungen für Kapitalgesellschaften aufzustellen. Die <strong>Infineon</strong><br />

Technologies AG hat die in § 264b HGB in diesem Zusammenhang eingeräumte Befreiungsmöglichkeit<br />

zur Aufstellung eines Jahresabschlusses nach den Regelungen für Kapitalgesellschaften für die<br />

• COMNEON GmbH & Co. OHG, Nürnberg<br />

• <strong>Infineon</strong> Technologies Dresden GmbH & Co. OHG, Dresden<br />

• <strong>Infineon</strong> Technologies Immobilien Regensburg GmbH & Co. KG, Regensburg<br />

• <strong>Infineon</strong> Technologies SC 300 GmbH & Co. KG, Dresden<br />

• <strong>Infineon</strong> Ventures GmbH, München<br />

• Ingentix GmbH & Co. KG, München<br />

in Anspruch genommen, da diese Gesellschaften in den Konzernabschluss einbezogen sind.<br />

Die <strong>Infineon</strong> Ventures GmbH, München, hat mit der <strong>Infineon</strong> Technologies AG einen Ergebnisabführungsvertrag<br />

abgeschlossen <strong>und</strong> wird die Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB zur Aufstellung<br />

eines Jahresabschlusses ebenfalls in Anspruch nehmen.<br />

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