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konzernjahresabschluss und konzernlagebericht 2002 - Infineon

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INFINEON TECHNOLOGIES AG<br />

ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS<br />

(Euro in Millionen, wenn nicht anders angegeben)<br />

Marktgängige Wertpapiere<br />

Marktgängige Wertpapiere, die Anteils- oder Gläubigerrechte verbriefen, sind nach den deutschen<br />

Rechnungslegungsvorschriften mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Marktwert am<br />

Bilanzstichtag zu bewerten.<br />

Die von <strong>Infineon</strong> gehaltenen Wertpapiere sind nach US-GAAP als Available-for-Sale-Securities zu<br />

klassifizieren <strong>und</strong> zum Marktwert am Bilanzstichtag zu bewerten. Die Wertsteigerungen oder Wertminderungen<br />

dieser Wertpapiere werden, nach Berücksichtigung latenter Steuern, ergebnisneutral im Eigenkapital<br />

unter „Änderungen im Eigenkapital, die nicht aus Transaktionen mit Aktionären resultieren“<br />

erfasst.<br />

Vorräte<br />

Die Vorräte sind nach HGB ebenso wie nach US-GAAP mit den Herstellungskosten zu bewerten.<br />

Die Herstellungskosten nach US-GAAP werden als produktionsbezogene Vollkosten definiert, bei<br />

denen neben den Material- <strong>und</strong> Lohneinzelkosten sowie den Sondereinzelkosten der Fertigung die<br />

Material- <strong>und</strong> Fertigungsgemeinkosten einzubeziehen sind. Zudem sind Verwaltungskosten zu berücksichtigen,<br />

sofern sie in eindeutigem Zusammenhang mit der Erzeugung der zu bewertenden Produkte<br />

stehen. Nach HGB brauchen von den oben genannten Kosten Teile der indirekten Kosten wie z.B.<br />

Verwaltungskosten nicht in die Herstellungskosten der Vorräte einbezogen zu werden.<br />

Geschäfts- <strong>und</strong> Firmenwert<br />

Unter US-GAAP ist gemäß dem SFAS Nr. 141 „Kapitalkonsolidierung“ in Verbindung mit dem SFAS<br />

Nr. 142 „Geschäfts- <strong>und</strong> Firmenwerte <strong>und</strong> andere immaterielle Vermögensgegenstände“ der Geschäfts<strong>und</strong><br />

Firmenwert bei Kapitalkonsolidierungen unter Anwendung der Erwerbsmethode nach dem 30. Juni<br />

2001 nicht mehr länger abzuschreiben, sondern jährlich auf Werthaltigkeit zu überprüfen. Unter HGB ist<br />

der Firmen- oder Geschäftswert über den Zeitraum der zu erwartenden Lebensdauer abzuschreiben.<br />

Nicht abgeschlossene Entwicklungen geistiger Eigentumsrechte bei Beteiligungserwerben<br />

Aufwendungen, die bei erworbenen Unternehmen für nicht abgeschlossene Entwicklungsprojekte<br />

entstanden sind, werden nach HGB nicht separat ermittelt, sondern als Bestandteil des Geschäfts- <strong>und</strong><br />

Firmenwerts ausgewiesen. Nach US-GAAP werden diese Kosten zum Anschaffungszeitpunkt gesondert<br />

ermittelt <strong>und</strong> als Aufwand erfasst.<br />

Derivative Finanzinstrumente<br />

Nach HGB werden derivative Finanzinstrumente gr<strong>und</strong>sätzlich nicht bilanziert. Dies bedeutet, dass<br />

Wertsteigerungen nicht zu berücksichtigen sind. Für Wertminderungen, die nicht realisierte Verluste<br />

darstellen, sind dagegen Rückstellungen zu bilden. Nach US-GAAP sind derivative Finanzinstrumente in<br />

der Bilanz mit ihrem Marktwert anzusetzen. Die Marktwertänderungen werden in der Gewinn-<strong>und</strong>-<br />

Verlust-Rechnung oder unter „Änderungen im Eigenkapital, die nicht aus Transaktionen mit Aktionären<br />

resultieren“ erfasst. Dies ist einerseits abhängig davon, ob die derivativen Finanzinstrumente Bestandteil<br />

eines Sicherungsgeschäfts sind, <strong>und</strong> andererseits von der Art des Sicherungsgeschäfts.<br />

Latente Steuern<br />

Der wesentlichste Unterschied in der Bilanzierung latenter Steuern zwischen HGB <strong>und</strong> US-GAAP<br />

ist, dass bislang nach den Vorschriften des HGB keine latenten Steuern auf Verluste aktiviert werden. Nach<br />

US-GAAP sind latente Steuern auf Verluste (inklusive Verlustvorträge) zu berücksichtigen. Auf aktive<br />

latente Steuern, deren Realisierung eher unwahrscheinlich ist, sind Wertberichtigungen vorzunehmen.<br />

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