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Endbericht - TU Berlin

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das aus verschiedenen Projekten, unter anderem<br />

auch Pilotprojekten, in den Städten Richtlinien und<br />

Zeitpläne ableitet und entwickelt. Diese Zeitpläne<br />

richten sich nach der Organisation der unterschiedlichen<br />

Öffnungszeiten städtischer Dienstleistungen<br />

und deren Vereinbarkeit bzw. Harmonisierung miteinander.<br />

In Punkt Nr. 24 des ersten Paragraphen<br />

des nationalen Gesetzes wird außerdem festgelegt,<br />

dass die Kommunen dazu verpflichtet sind,<br />

die Zeitpläne aufzustellen. Eventuelle Sanktionen,<br />

falls es nicht zur Umsetzung kommen sollte, werden<br />

allerdings nicht genannt. Des Weiteren soll der<br />

kommunale Zeitplan bereits existierende Zeitpläne<br />

der Städte berücksichtigen und deren Aspekte,<br />

wie Verkehr, Umweltschutz oder Lebensqualität in<br />

die Planung aufnehmen und die bereits bestehende<br />

Zeitorganisation und Dienstleistungen (in Bezug<br />

auf Arbeitszeiten und Öffnungszeiten) beachten<br />

(vgl. Mareggi 2002, S. 188).<br />

Der kommunale Zeitplan wird ausführlich in Kapitel<br />

3.3.4 beschrieben.<br />

Im nationalen Gesetz wird außerdem festgehalten,<br />

dass jede Stadt Italiens mit mehr als 30.000 Einwohnern,<br />

neben einem Zeitplan auch ein Zeitbüro<br />

haben muss. Es müssen Personen eingestellt werden,<br />

die sich mit dem Problem der Zeitgerechtigkeit<br />

in der Stadt beschäftigen und durch integrative<br />

Ansätze versuchen, alle Beteiligten dazu zu bringen,<br />

sich für die Vereinbarkeit der verschiedenen<br />

Zeiten bei der Planung einzusetzen und somit nicht<br />

nur die Lebensqualität der Bürger verbessern, sondern<br />

auch die Stadt lebenswerter zu gestalten (vgl.<br />

Zeitbüro Comune di Milano, 2012).<br />

Des Weiteren wird in einem Punkt des Gesetzes<br />

von 2000 erwähnt, dass die Städte eine Person einstellen<br />

müssen, einen sogenannten Zeitmanager,<br />

der nicht nur mit den verschiedenen Zeiten der<br />

Stadt vertraut ist, sondern auch Kompetenzen hinsichtlich<br />

städtischer Zeit und Zeitplanung aufweisen<br />

kann. Häufig werden Frauen eingestellt, die mit<br />

viel Engagement und Einsatz versuchen, die freien<br />

Zeiten der Stadt besser zu strukturieren, mit besonderem<br />

Augenmerk auf bestimmte Nutzergruppen<br />

wie Familien und alleinerziehende Mütter (vgl.<br />

Mareggi 2002, S. 188).<br />

Das Gesetz definiert ebenfalls ein Komitee, welches<br />

zu einem Teil aus sozialen und zum anderen<br />

Teil aus öffentlichen Akteuren bestehen soll. Es ist<br />

für die Implementierung der zeitpolitischen Projekte<br />

verantwortlich und soll deren Erfolge oder<br />

Misserfolge kontrollieren. Aus wie vielen Mitgliedern<br />

sich das Komitee zusammensetzen soll, wird<br />

nicht erläutert. Außerdem wird im Punkt Nr. 25<br />

festgehalten, dass eine finanzielle Unterstützung<br />

der lokalen Projekte bereitgestellt wird, wie hoch<br />

diese sind, wird ebenfalls nicht angegeben (vgl. Mareggi<br />

2002, S. 183).<br />

Festzuhalten ist, dass trotz der Verabschiedung des<br />

§<br />

nationalen Gesetzes, welches die Umsetzung städtischer<br />

Zeitpolitik garantieren soll, sowie den regionalen<br />

Gesetzen von 1990 und auch noch danach,<br />

die zeitgerechte Stadt noch immer kein besonders<br />

bekanntes oder wichtiges politisches Thema in den<br />

Planungen der Kommunen zu sein scheint. Die<br />

Verwirklichung einer zeitgerechten Stadt liegt in<br />

besonders hohem Maße an der verantwortlichen<br />

Person, ihres Engagement und Durchsetzungsvermögen.<br />

Des Weiteren spielt auch der finanzielle<br />

Aspekt eine entscheidende Rolle, denn ein Grund<br />

für die mangelhafte Umsetzung sind auch die fehlenden<br />

finanziellen Mittel.<br />

3.3.3 Typologisierung<br />

Um die Vielzahl an lokal begrenzten Instrumenten,<br />

Strategien und Handlungsansätzen zu strukturieren,<br />

wurde im wissenschaftlichen Diskurs eine<br />

Typologisierung der Maßnahmen kommunaler<br />

Zeitpolitik in Italien vorgenommen, welche im<br />

Folgenden vorgestellt werden soll. Aufgrund der<br />

ungenügenden Quellenlage hinsichtlich der Eigenschaften<br />

der Modelle können diese leider nur kurz<br />

vorgestellt werden, während ein tiefergreifenderer<br />

Vergleich zwischen diesen kaum möglich ist.<br />

Gemäß dieser Typologisierung, die von Sandra<br />

Bonfiglioli (2002, S. 28 f.) vorgenommen wurde, ist<br />

zunächst grundsätzlich zwischen der kommunalen<br />

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