Endbericht - TU Berlin
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das aus verschiedenen Projekten, unter anderem<br />
auch Pilotprojekten, in den Städten Richtlinien und<br />
Zeitpläne ableitet und entwickelt. Diese Zeitpläne<br />
richten sich nach der Organisation der unterschiedlichen<br />
Öffnungszeiten städtischer Dienstleistungen<br />
und deren Vereinbarkeit bzw. Harmonisierung miteinander.<br />
In Punkt Nr. 24 des ersten Paragraphen<br />
des nationalen Gesetzes wird außerdem festgelegt,<br />
dass die Kommunen dazu verpflichtet sind,<br />
die Zeitpläne aufzustellen. Eventuelle Sanktionen,<br />
falls es nicht zur Umsetzung kommen sollte, werden<br />
allerdings nicht genannt. Des Weiteren soll der<br />
kommunale Zeitplan bereits existierende Zeitpläne<br />
der Städte berücksichtigen und deren Aspekte,<br />
wie Verkehr, Umweltschutz oder Lebensqualität in<br />
die Planung aufnehmen und die bereits bestehende<br />
Zeitorganisation und Dienstleistungen (in Bezug<br />
auf Arbeitszeiten und Öffnungszeiten) beachten<br />
(vgl. Mareggi 2002, S. 188).<br />
Der kommunale Zeitplan wird ausführlich in Kapitel<br />
3.3.4 beschrieben.<br />
Im nationalen Gesetz wird außerdem festgehalten,<br />
dass jede Stadt Italiens mit mehr als 30.000 Einwohnern,<br />
neben einem Zeitplan auch ein Zeitbüro<br />
haben muss. Es müssen Personen eingestellt werden,<br />
die sich mit dem Problem der Zeitgerechtigkeit<br />
in der Stadt beschäftigen und durch integrative<br />
Ansätze versuchen, alle Beteiligten dazu zu bringen,<br />
sich für die Vereinbarkeit der verschiedenen<br />
Zeiten bei der Planung einzusetzen und somit nicht<br />
nur die Lebensqualität der Bürger verbessern, sondern<br />
auch die Stadt lebenswerter zu gestalten (vgl.<br />
Zeitbüro Comune di Milano, 2012).<br />
Des Weiteren wird in einem Punkt des Gesetzes<br />
von 2000 erwähnt, dass die Städte eine Person einstellen<br />
müssen, einen sogenannten Zeitmanager,<br />
der nicht nur mit den verschiedenen Zeiten der<br />
Stadt vertraut ist, sondern auch Kompetenzen hinsichtlich<br />
städtischer Zeit und Zeitplanung aufweisen<br />
kann. Häufig werden Frauen eingestellt, die mit<br />
viel Engagement und Einsatz versuchen, die freien<br />
Zeiten der Stadt besser zu strukturieren, mit besonderem<br />
Augenmerk auf bestimmte Nutzergruppen<br />
wie Familien und alleinerziehende Mütter (vgl.<br />
Mareggi 2002, S. 188).<br />
Das Gesetz definiert ebenfalls ein Komitee, welches<br />
zu einem Teil aus sozialen und zum anderen<br />
Teil aus öffentlichen Akteuren bestehen soll. Es ist<br />
für die Implementierung der zeitpolitischen Projekte<br />
verantwortlich und soll deren Erfolge oder<br />
Misserfolge kontrollieren. Aus wie vielen Mitgliedern<br />
sich das Komitee zusammensetzen soll, wird<br />
nicht erläutert. Außerdem wird im Punkt Nr. 25<br />
festgehalten, dass eine finanzielle Unterstützung<br />
der lokalen Projekte bereitgestellt wird, wie hoch<br />
diese sind, wird ebenfalls nicht angegeben (vgl. Mareggi<br />
2002, S. 183).<br />
Festzuhalten ist, dass trotz der Verabschiedung des<br />
§<br />
nationalen Gesetzes, welches die Umsetzung städtischer<br />
Zeitpolitik garantieren soll, sowie den regionalen<br />
Gesetzen von 1990 und auch noch danach,<br />
die zeitgerechte Stadt noch immer kein besonders<br />
bekanntes oder wichtiges politisches Thema in den<br />
Planungen der Kommunen zu sein scheint. Die<br />
Verwirklichung einer zeitgerechten Stadt liegt in<br />
besonders hohem Maße an der verantwortlichen<br />
Person, ihres Engagement und Durchsetzungsvermögen.<br />
Des Weiteren spielt auch der finanzielle<br />
Aspekt eine entscheidende Rolle, denn ein Grund<br />
für die mangelhafte Umsetzung sind auch die fehlenden<br />
finanziellen Mittel.<br />
3.3.3 Typologisierung<br />
Um die Vielzahl an lokal begrenzten Instrumenten,<br />
Strategien und Handlungsansätzen zu strukturieren,<br />
wurde im wissenschaftlichen Diskurs eine<br />
Typologisierung der Maßnahmen kommunaler<br />
Zeitpolitik in Italien vorgenommen, welche im<br />
Folgenden vorgestellt werden soll. Aufgrund der<br />
ungenügenden Quellenlage hinsichtlich der Eigenschaften<br />
der Modelle können diese leider nur kurz<br />
vorgestellt werden, während ein tiefergreifenderer<br />
Vergleich zwischen diesen kaum möglich ist.<br />
Gemäß dieser Typologisierung, die von Sandra<br />
Bonfiglioli (2002, S. 28 f.) vorgenommen wurde, ist<br />
zunächst grundsätzlich zwischen der kommunalen<br />
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