Endbericht - TU Berlin
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Economica Equivalente) eingereicht werden, eine<br />
Art Vermögensbescheinigung. Die Höhe des jährlichen<br />
Einkommens und sonstiger Vermögenswerte,<br />
wie Immobilien, entscheidet über den Kinderkrippenbeitrag<br />
bzw. über das Recht auf Zugang<br />
zu Sozialleistungen und letztendlich auch, ob die<br />
Familien bevorzugt einen Platz bekommen (vgl.<br />
Comune di Milano 2012 a).<br />
4.3.2.2 Kinderbetreuung in Deutschland<br />
und <strong>Berlin</strong><br />
Traditionell gibt es in Deutschland große Unterschiede<br />
in der Kleinkindbetreuung bis zum sechsten<br />
Lebensjahr, bedingt durch die ehemalige Teilung<br />
des Landes in BRD und DDR, die heute noch<br />
bemerkbar sind. Das heute noch vorherrschende<br />
gravierende Ost-West-Gefälle bei der Erwerbstätigensituation<br />
von Frauen in den neuen und alten<br />
Bundesländern ist zu nennen. So ist die Erwerbstätigkeitsquote<br />
von Müttern mit Kindern unter sechs<br />
Jahre in den Neuen Bundesländern erheblich höher<br />
als in den alten Bundesländern.<br />
Ähnlich wie in Süditalien stellt sich im Westen der<br />
Bundesrepublik auch die Versorgungssituation mit<br />
Kinderbetreuungseinrichtungen dar: „Vor allem<br />
in Westdeutschland wünschen sich die Eltern eine<br />
Verbesserung der Betreuungssituation, da die täglichen<br />
Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen<br />
68<br />
weniger umfangreich und die Randzeiten geringer<br />
abgedeckt sind“, besagt der Familienreport 2011<br />
(BMFSFJ 2012 b, S. 22). Dieses Zitat macht deutlich,<br />
dass in den alten Bundesländern bis heute<br />
noch eine schlechte Versorgung mit Kinderbetreuungsangeboten<br />
gegeben ist und besonders der Umfang<br />
der Kinderbetreuung nicht ausreichend ist.<br />
Auch die traditionelle Rollenverteilung zwischen<br />
Männern und Frauen unterliegt in den letzten Jahrzehnten<br />
einem starken Wandel, trotzdem wenden<br />
Frauen auch heute noch mehr Zeit für Kinderbetreuung<br />
und Haushaltsarbeiten als Männer auf<br />
(vgl. ebd., S. 75).<br />
Sechs Wochen vor der Geburt des Kindes treten<br />
werdende Mütter in den gesetzlich geregelten Mutterschutz<br />
ein, der bis zu 8 Wochen nach der Entbindung<br />
andauert (vgl. Mutterschutzgesetz § 6).<br />
Nach Ablauf der ersten beiden Lebensmonate des<br />
Kindes nutzen 85 % aller Eltern die Möglichkeit,<br />
unter Einbeziehung des Elterngeldes die Erziehung<br />
ihres Kindes vorerst selbst zu übernehmen<br />
(vgl. ebd., S. 87). Elterngeld wird längstens bis zu<br />
14 Monate gezahlt und richtet sich nach dem Einkommen<br />
der Eltern. Ein Elternteil darf das Kind<br />
max. zwölf Monate lang betreuen, danach kann der<br />
andere Elternteil die restliche Zeit übernehmen,<br />
um weiterhin Elterngeld in Anspruch nehmen zu<br />
können (vgl. ebd.). Durch diese Regelung werden<br />
fast alle Kinder unter einem Jahr zu Hause betreut<br />
Abb. 11: Anteil der Kinder in kommunaler und in privater Kinderkrippe<br />
im Vergleich Mailand – Italien<br />
(vgl. ebd.). Das Elterngeld beträgt dabei mindestens<br />
300 € und höchstens 1.800 € (vgl. BMFSFJ<br />
2012 c).<br />
Kindergeld wird auch in Deutschland ausgezahlt.<br />
Für die ersten zwei Kinder gibt es jeweils einkommensunabhängig<br />
184 €, ab dem dritten Kind 190 €<br />
und für jedes Weitere 215 € (vgl. Bundeszentralamt<br />
für Steuern 2012). In Deutschland ist es außerdem<br />
möglich, als Familie mit Kindern viele Steuervergünstigungen<br />
zu erhalten (vgl. ebd.). In Abb. 11<br />
wird noch einmal deutlich, auf welche fiskalischen<br />
Pfeiler sich die Politik in Deutschland stützt, um<br />
Familien zu fördern.