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Endbericht - TU Berlin

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Economica Equivalente) eingereicht werden, eine<br />

Art Vermögensbescheinigung. Die Höhe des jährlichen<br />

Einkommens und sonstiger Vermögenswerte,<br />

wie Immobilien, entscheidet über den Kinderkrippenbeitrag<br />

bzw. über das Recht auf Zugang<br />

zu Sozialleistungen und letztendlich auch, ob die<br />

Familien bevorzugt einen Platz bekommen (vgl.<br />

Comune di Milano 2012 a).<br />

4.3.2.2 Kinderbetreuung in Deutschland<br />

und <strong>Berlin</strong><br />

Traditionell gibt es in Deutschland große Unterschiede<br />

in der Kleinkindbetreuung bis zum sechsten<br />

Lebensjahr, bedingt durch die ehemalige Teilung<br />

des Landes in BRD und DDR, die heute noch<br />

bemerkbar sind. Das heute noch vorherrschende<br />

gravierende Ost-West-Gefälle bei der Erwerbstätigensituation<br />

von Frauen in den neuen und alten<br />

Bundesländern ist zu nennen. So ist die Erwerbstätigkeitsquote<br />

von Müttern mit Kindern unter sechs<br />

Jahre in den Neuen Bundesländern erheblich höher<br />

als in den alten Bundesländern.<br />

Ähnlich wie in Süditalien stellt sich im Westen der<br />

Bundesrepublik auch die Versorgungssituation mit<br />

Kinderbetreuungseinrichtungen dar: „Vor allem<br />

in Westdeutschland wünschen sich die Eltern eine<br />

Verbesserung der Betreuungssituation, da die täglichen<br />

Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen<br />

68<br />

weniger umfangreich und die Randzeiten geringer<br />

abgedeckt sind“, besagt der Familienreport 2011<br />

(BMFSFJ 2012 b, S. 22). Dieses Zitat macht deutlich,<br />

dass in den alten Bundesländern bis heute<br />

noch eine schlechte Versorgung mit Kinderbetreuungsangeboten<br />

gegeben ist und besonders der Umfang<br />

der Kinderbetreuung nicht ausreichend ist.<br />

Auch die traditionelle Rollenverteilung zwischen<br />

Männern und Frauen unterliegt in den letzten Jahrzehnten<br />

einem starken Wandel, trotzdem wenden<br />

Frauen auch heute noch mehr Zeit für Kinderbetreuung<br />

und Haushaltsarbeiten als Männer auf<br />

(vgl. ebd., S. 75).<br />

Sechs Wochen vor der Geburt des Kindes treten<br />

werdende Mütter in den gesetzlich geregelten Mutterschutz<br />

ein, der bis zu 8 Wochen nach der Entbindung<br />

andauert (vgl. Mutterschutzgesetz § 6).<br />

Nach Ablauf der ersten beiden Lebensmonate des<br />

Kindes nutzen 85 % aller Eltern die Möglichkeit,<br />

unter Einbeziehung des Elterngeldes die Erziehung<br />

ihres Kindes vorerst selbst zu übernehmen<br />

(vgl. ebd., S. 87). Elterngeld wird längstens bis zu<br />

14 Monate gezahlt und richtet sich nach dem Einkommen<br />

der Eltern. Ein Elternteil darf das Kind<br />

max. zwölf Monate lang betreuen, danach kann der<br />

andere Elternteil die restliche Zeit übernehmen,<br />

um weiterhin Elterngeld in Anspruch nehmen zu<br />

können (vgl. ebd.). Durch diese Regelung werden<br />

fast alle Kinder unter einem Jahr zu Hause betreut<br />

Abb. 11: Anteil der Kinder in kommunaler und in privater Kinderkrippe<br />

im Vergleich Mailand – Italien<br />

(vgl. ebd.). Das Elterngeld beträgt dabei mindestens<br />

300 € und höchstens 1.800 € (vgl. BMFSFJ<br />

2012 c).<br />

Kindergeld wird auch in Deutschland ausgezahlt.<br />

Für die ersten zwei Kinder gibt es jeweils einkommensunabhängig<br />

184 €, ab dem dritten Kind 190 €<br />

und für jedes Weitere 215 € (vgl. Bundeszentralamt<br />

für Steuern 2012). In Deutschland ist es außerdem<br />

möglich, als Familie mit Kindern viele Steuervergünstigungen<br />

zu erhalten (vgl. ebd.). In Abb. 11<br />

wird noch einmal deutlich, auf welche fiskalischen<br />

Pfeiler sich die Politik in Deutschland stützt, um<br />

Familien zu fördern.

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