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Ratgeber für Investoren – Polen Hinweise zur Führung der ...

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Steuern<br />

Än<strong>der</strong>ungen betreffen vor allem die Mehrwertund<br />

Verbrauchssteuer. Seit diesem Datum wird<br />

eine fehlende Regelung o<strong>der</strong> eine Regelung,<br />

die nicht konform mit den Absichten <strong>der</strong> EU-<br />

Gesetzgebung ist, immer zugunsten des Steuerzahlers<br />

ausgelegt.<br />

Polnische Steuerbehörden sind (in <strong>der</strong> Reihenfolge<br />

ihrer Wichtigkeit):<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Finanzministerium,<br />

Finanz- und Zollkammern,<br />

Finanz- und Zollämter.<br />

III.2.2. Besteuerung von<br />

Firmen<br />

III.2.2.1. Einkommensteuer /<br />

Körperschaftssteuer<br />

Die Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer<br />

wird durch das Körperschaftssteuergesetz,<br />

im Weiteren entsprechend ihrer englischen Abkürzung<br />

„CIT“, und durch das Einkommensteuergesetz,<br />

im Weiteren „PIT“ genannt, geregelt.<br />

Welche Form <strong>der</strong> Regelung im konkreten Fall<br />

anzuwenden sind, hängt von <strong>der</strong> Rechtsform<br />

eines Unternehmens ab. Demnach wird das<br />

Einkommen einer Körperschaft bzw. eines Anteilseigners<br />

besteuert, d. h. CIT <strong>für</strong> eine GmbH<br />

und eine Aktiengesellschaft, PIT <strong>für</strong> eine Kommanditgesellschaft<br />

o<strong>der</strong> eine Offene Handelsgesellschaft.<br />

Zu besteuernde Institution:<br />

nach CIT:<br />

• Juristische Personen,<br />

• Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit,<br />

ausgenommen Kommanditgesellschaften<br />

bzw. OHG,<br />

• Steuer-Kapitalgruppen.<br />

nach PIT:<br />

• Partner in einer Kommanditgesellschaft<br />

o<strong>der</strong> Offenen Handelsgesellschaft,<br />

• Firmen ohne Rechtspersönlichkeit, die<br />

ihren Firmensitz o<strong>der</strong> Sitz des Vorstands in<br />

einem an<strong>der</strong>en Land haben, wo sie nach<br />

dortigem Landesrecht als juristische Person<br />

behandelt und alle ihre Einkommen besteuert<br />

werden, ungeachtet dessen, in<br />

welchem Land das Einkommen erzielt<br />

worden ist. Steuerzahler, die ihren Wohn-,<br />

Firmen- o<strong>der</strong> Sitz des Vorstands in <strong>Polen</strong><br />

haben (Residenten) sind <strong>für</strong> alle erzielten<br />

Eträge voll steuerpflichtig, unabhängig<br />

davon, in welchem Land sie erzielt worden<br />

sind. Steuerzahler, die ihren Wohn-,<br />

Firmen- o<strong>der</strong> Sitz des Vorstands nicht in<br />

<strong>Polen</strong> haben (Nicht-Residenten), sind nur<br />

<strong>für</strong> die in <strong>Polen</strong> erzielten Erträge<br />

steuerpflichtig.<br />

Besteuerung von Partnerschaften<br />

Partner, die Einnahmen und Ausgaben partnerschaftlich<br />

erzielt bzw. getätigt haben, werden<br />

proportional zu den von ihnen gehaltenen Anteilen<br />

und <strong>der</strong> gewählten Art <strong>der</strong> Besteuerung<br />

(bei natürlichen Personen) getrennt voneinan<strong>der</strong><br />

besteuert.<br />

Nie<strong>der</strong>lassungen ausländischer Firmen<br />

Ausländische <strong>Investoren</strong> haben die Möglichkeit,<br />

die Rechtsform ihrer Geschäftstätigkeit zu<br />

wählen. Dies kann eine Partnerschaft, eine Kapitalgesellschaft<br />

o<strong>der</strong> eine Nie<strong>der</strong>lassung sein.<br />

Eine Nie<strong>der</strong>lassung wird unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Rechtsform ihrer Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

steuerlich im Allgemeinen wie eine polnische<br />

Gesellschaft behandelt. Nur in <strong>Polen</strong> erzielten<br />

Einnahmen und getätigte Ausgaben sind in <strong>Polen</strong><br />

auch steuerpflichtig.<br />

Rechtlich betrachtet ist eine Nie<strong>der</strong>lassung keine<br />

separate Körperschaft, son<strong>der</strong>n eine Einheit<br />

einer ausländischen Firma. Darum wird keine<br />

Quellensteuer auf Erträge erhoben, die an die<br />

Zentrale transferiert werden.<br />

Steuer-Kapitalgruppe<br />

Durch Bildung einer Steuer-Kapitalgruppe können<br />

Körperschaftssteuerverbindlichkeiten optimiert<br />

werden. Hauptvorteil dieser Lösung ist die Berechnung<br />

des zu besteuernden Ertrags durch Addition<br />

sowohl von Gewinnen als auch Verlusten aller Firmen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Gruppe. Dennoch sind die zu<br />

erfüllenden Bedingungen sehr restriktiv.<br />

Eine Gruppe kann nur dann von einer GmbH<br />

o<strong>der</strong> Aktiengesellschaften mit Sitz in <strong>Polen</strong> gegründet<br />

werden, wenn<br />

• das durchschnittliche Aktienkapital je<strong>der</strong><br />

Firma <strong>der</strong> Gruppe mind. 1.000000,- PLN<br />

beträgt,<br />

• eine <strong>der</strong> Firmen <strong>der</strong> Gruppe, die Holdingfirma<br />

genannt wird, 95 % <strong>der</strong> direkten<br />

Anteile am Aktienkapital <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Formen, <strong>der</strong> sog. Tochtergesellschaften,<br />

hält,<br />

• keine an<strong>der</strong>en Verbindungen innerhalb<br />

<strong>der</strong> Gruppe sowie zu Firmen außerhalb <strong>der</strong><br />

Gruppe bestehen,<br />

• alle Firmen in <strong>der</strong> Gruppe keine Steuerrückstände<br />

haben,<br />

• die Ertragsquote aus Einkommen, die von<br />

<strong>der</strong> Gruppe erzielt wurden, in jedem Jahr<br />

mind. 3 % beträgt.<br />

Rechtsgrundlage <strong>für</strong> eine Steuer-Kapitalgruppe<br />

ist ein <strong>für</strong> drei Jahre geschlossener notarieller<br />

Vertrag, <strong>der</strong> beim Finanzamt eingetragen werden<br />

muss. Die Firmen dieser Gruppe können<br />

keine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.<br />

Verrechnungspreise<br />

Alle Transaktionen, die zwischen verbundenen<br />

natürlichen Personen und/o<strong>der</strong> verbundenen Unternehmen<br />

ausgeführt werden, stehen unter beson<strong>der</strong>er<br />

Aufsicht <strong>der</strong> Steuerbehörden. Der Grund<br />

da<strong>für</strong> ist ein Transfer von Erträgen in das Land ei-<br />

nes verbundenen Unternehmens aufgrund dort<br />

bestehen<strong>der</strong> günstigerer Steuersätze.<br />

Nach polnischen Bestimmungen besteht eine<br />

Verbindung, wenn:<br />

• ein Unternehmen direkt o<strong>der</strong> indirekt am<br />

Management o<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Kontrolle eines<br />

an<strong>der</strong>en Unternehmens beteiligt ist o<strong>der</strong><br />

mind. 5 % <strong>der</strong> Anteile an einem an<strong>der</strong>en<br />

Unternehmen hält (Kapitalverbindung);<br />

• wenn eine familiäre o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Verbindung,<br />

die aus einer Beschäftigung resultiert,<br />

zwischen natürlichen Personen besteht,<br />

die als Manager o<strong>der</strong> in Aufsichtsfunktionen<br />

verschiedener Unternehmen<br />

und/o<strong>der</strong> dieselben natürlichen Personen<br />

als Manager o<strong>der</strong> Aufsichtsperson<br />

gleichzeitig in verschiedenen Unternehmen<br />

tätig sind.<br />

Besteht eine Verbindung, ist eines <strong>der</strong> verbundenen<br />

Unternehmen verpflichtet, einen<br />

Nachweis über die Verrechnung des Preises<br />

zu erbringen, <strong>der</strong> alle Transaktionen zwischen<br />

den verbundenen Unternehmen sowie unter<br />

an<strong>der</strong>em die Kalkulation <strong>der</strong> Preise enthalten<br />

und die Risiken aufzeigen muss, die aufgrund<br />

einer solchen Verbindung bestehen. Damit soll<br />

gezeigt werden, dass solche Transaktionen zu<br />

den gleichen Bedingungen wie zwischen nicht<br />

verbundenen Unternehmen ablaufen. Bei einer<br />

Steuerprüfung muss diese Dokumentation auf<br />

Verlangen innerhalb von sieben Tagen nach <strong>der</strong><br />

Auffor<strong>der</strong>ung vorgelegt werden.<br />

Entsprechen die Preise nicht den Marktbedingungen,<br />

sind die Steuerbehörden berechtigt,<br />

den Wert <strong>der</strong> Transaktionen mithilfe folgen<strong>der</strong><br />

Methoden zu bestimmen:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Preisvergleichsmethode,<br />

Wie<strong>der</strong>verkaufsmethode,<br />

Methode <strong>zur</strong> Bemessung einer angeme<br />

senen Marge (Kostenaufschlagsmethode),<br />

Transaktions-Profit-Methode.<br />

•<br />

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