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Ratgeber für Investoren – Polen Hinweise zur Führung der ...

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Finanzzentrum<br />

Handel auf einem an<strong>der</strong>en als oben präzisierten<br />

regulären Markt zugelassen sind o<strong>der</strong><br />

• mehr als 33 % <strong>der</strong> Gesamtanteile hält und<br />

sich sein Anteil um mind. 1 % geän<strong>der</strong>t hat.<br />

In einigen Fällen ist <strong>der</strong> Erwerb von Aktien nur<br />

auf dem Wege einer Ausschreibung möglich.<br />

Im Falle des Erwerbs einer Anzahl von Anteilen<br />

an einer Aktiengesellschaft, <strong>der</strong> den Anteil des<br />

Gesellschafters am Gesamtanteil um mehr als<br />

wie folgt steigen lässt:<br />

• 10 % innerhalb eines Zeitraums von weniger<br />

als 60 Tagen, falls <strong>der</strong> Gesellschafter<br />

Anteile von weniger als 33 % <strong>der</strong> Gesamtanteile<br />

an <strong>der</strong> Firma hat o<strong>der</strong>,<br />

• 5 % innerhalb von 12 Monaten, falls <strong>der</strong><br />

Gesellschafter 33 % o<strong>der</strong> mehr <strong>der</strong> Gesamtanteile<br />

an <strong>der</strong> Firma hat.<br />

Ein solcher Erwerb kann nur auf dem Wege eines<br />

Angebots zum Zeichnen <strong>für</strong> den Verkauf<br />

o<strong>der</strong> den Austausch dieser Anteile in weniger<br />

als 10 % bzw. 5 % erfolgen.<br />

Das polnische Recht sieht eine obligatorische<br />

Aufkaufisolierung vor. Ein Gesellschafter einer<br />

Aktiengesellschaft, <strong>der</strong> einzeln o<strong>der</strong> gemeinschaftlich<br />

mit seinen Tochtergesellschaften<br />

o<strong>der</strong> Muttergesellschaften 90 % <strong>der</strong> Gesamtanteile<br />

an <strong>der</strong> Firma erreicht o<strong>der</strong> überschritten<br />

hat, muss berechtigt werden, innerhalb<br />

von drei Monaten, nachdem dieser Grenzwert<br />

überschritten ist, zu for<strong>der</strong>n, dass die an<strong>der</strong>en<br />

Gesellschafter alle ihre Anteile an <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

verkaufen.<br />

II.5.2.4. Venture-Capital-Fonds<br />

Venture-Capital-Fonds (VC) gibt es in <strong>Polen</strong><br />

seit den 1990er Jahren. Gegenwärtig sind zwischen<br />

40 und 50 VC-Management-Firmen auf<br />

dem polnischen Markt vertreten, wovon ein<br />

bedeuten<strong>der</strong> Anteil ausländische Institutionen<br />

sind, die Investitionsmöglichkeiten in Ost- bzw.<br />

Mitteleuropa suchen. Die im Bereich VC aktivsten<br />

Institutionen sind:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Investment-Fonds,<br />

Investment-Banken,<br />

Spezialfonds in <strong>der</strong> Struktur von Finanzgesellschaften,<br />

Consulting-Firmen,<br />

•<br />

Die Gel<strong>der</strong> in den VC stammen hauptsächlich<br />

von ausländischen <strong>Investoren</strong>. Gleichwohl sind<br />

in den letzten Jahren auch polnische Institutionen<br />

sehr aktiv in diesem Bereich.<br />

II.5.3. Versicherungsregulierungen<br />

Gesetze in <strong>Polen</strong> spezifizieren zwei Sektionen<br />

von Versicherungen. Die erste Sektion umfasst<br />

Lebensversicherungen, während die zweite<br />

Sektion die verbleibenden Versicherungstypen<br />

<strong>für</strong> Personen und Eigentum einschließt. Eine<br />

Versicherungsgesellschaft kann nicht gleichzeitig<br />

in beiden Sektionen tätig sein.<br />

Die Hauptgesetze zu Versicherungstätigkeiten<br />

in <strong>Polen</strong> regeln folgende Bereiche:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Versicherungstätigkeit,<br />

Schlichtung bei Versicherungsfragen,<br />

Pflichtversicherung,<br />

Versicherungsgarantiefonds und das<br />

Polnische Verkehrsversicherer-Büro,<br />

Aufsicht über Versicherungs- und Rentenfonds<br />

sowie Versicherungsombudsmann,<br />

•<br />

Versicherungstätigkeiten können nur von einer<br />

Versicherungsgesellschaft ausgeübt werden,<br />

die als Aktiengesellschaft o<strong>der</strong> als Versicherungsverein<br />

auf Gegenseitigkeit gegründet<br />

wurde. Der polnische Versicherungsmarkt wird<br />

von <strong>der</strong> Kommission <strong>für</strong> Finanzaufsicht (KNF)<br />

überwacht. Versicherungsbroker müssen über<br />

eine lokale Lizenz verfügen.<br />

Die Sprache <strong>der</strong> Policen ist Polnisch, die Währungseinheit<br />

ist Z³oty (PLN).<br />

Die wichtigsten Pflichtversicherungen nach<br />

polnischem Recht sind:<br />

Auto-Haftpflichtversicherung (mit einem<br />

Minimum von 1,5 Millionen EUR <strong>für</strong> Personenschäden<br />

pro Unfall und 300.000 EUR<br />

<strong>für</strong> Sachschäden pro Unfall),<br />

Bäuerliche Haftpflichtversicherung,<br />

Versicherung <strong>für</strong> Brandschutz und an<strong>der</strong>e<br />

Naturkatastrophen <strong>für</strong> landwirtschaftliche<br />

Gebäude,<br />

Krankengeldversicherung (Sozial-Kranken-<br />

Rentenversicherung),<br />

Rechtsanwalts-, Notar- und Rechtsberater-<br />

Haftpflicht,<br />

Steuerberater-Haftpflichtversicherung,<br />

an<strong>der</strong>e Versicherungen, die in den entsprechenden<br />

Gesetzen definiert sind.<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

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