Ratgeber für Investoren – Polen Hinweise zur Führung der ...
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Finanzzentrum<br />
Handel auf einem an<strong>der</strong>en als oben präzisierten<br />
regulären Markt zugelassen sind o<strong>der</strong><br />
• mehr als 33 % <strong>der</strong> Gesamtanteile hält und<br />
sich sein Anteil um mind. 1 % geän<strong>der</strong>t hat.<br />
In einigen Fällen ist <strong>der</strong> Erwerb von Aktien nur<br />
auf dem Wege einer Ausschreibung möglich.<br />
Im Falle des Erwerbs einer Anzahl von Anteilen<br />
an einer Aktiengesellschaft, <strong>der</strong> den Anteil des<br />
Gesellschafters am Gesamtanteil um mehr als<br />
wie folgt steigen lässt:<br />
• 10 % innerhalb eines Zeitraums von weniger<br />
als 60 Tagen, falls <strong>der</strong> Gesellschafter<br />
Anteile von weniger als 33 % <strong>der</strong> Gesamtanteile<br />
an <strong>der</strong> Firma hat o<strong>der</strong>,<br />
• 5 % innerhalb von 12 Monaten, falls <strong>der</strong><br />
Gesellschafter 33 % o<strong>der</strong> mehr <strong>der</strong> Gesamtanteile<br />
an <strong>der</strong> Firma hat.<br />
Ein solcher Erwerb kann nur auf dem Wege eines<br />
Angebots zum Zeichnen <strong>für</strong> den Verkauf<br />
o<strong>der</strong> den Austausch dieser Anteile in weniger<br />
als 10 % bzw. 5 % erfolgen.<br />
Das polnische Recht sieht eine obligatorische<br />
Aufkaufisolierung vor. Ein Gesellschafter einer<br />
Aktiengesellschaft, <strong>der</strong> einzeln o<strong>der</strong> gemeinschaftlich<br />
mit seinen Tochtergesellschaften<br />
o<strong>der</strong> Muttergesellschaften 90 % <strong>der</strong> Gesamtanteile<br />
an <strong>der</strong> Firma erreicht o<strong>der</strong> überschritten<br />
hat, muss berechtigt werden, innerhalb<br />
von drei Monaten, nachdem dieser Grenzwert<br />
überschritten ist, zu for<strong>der</strong>n, dass die an<strong>der</strong>en<br />
Gesellschafter alle ihre Anteile an <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
verkaufen.<br />
II.5.2.4. Venture-Capital-Fonds<br />
Venture-Capital-Fonds (VC) gibt es in <strong>Polen</strong><br />
seit den 1990er Jahren. Gegenwärtig sind zwischen<br />
40 und 50 VC-Management-Firmen auf<br />
dem polnischen Markt vertreten, wovon ein<br />
bedeuten<strong>der</strong> Anteil ausländische Institutionen<br />
sind, die Investitionsmöglichkeiten in Ost- bzw.<br />
Mitteleuropa suchen. Die im Bereich VC aktivsten<br />
Institutionen sind:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Investment-Fonds,<br />
Investment-Banken,<br />
Spezialfonds in <strong>der</strong> Struktur von Finanzgesellschaften,<br />
Consulting-Firmen,<br />
•<br />
Die Gel<strong>der</strong> in den VC stammen hauptsächlich<br />
von ausländischen <strong>Investoren</strong>. Gleichwohl sind<br />
in den letzten Jahren auch polnische Institutionen<br />
sehr aktiv in diesem Bereich.<br />
II.5.3. Versicherungsregulierungen<br />
Gesetze in <strong>Polen</strong> spezifizieren zwei Sektionen<br />
von Versicherungen. Die erste Sektion umfasst<br />
Lebensversicherungen, während die zweite<br />
Sektion die verbleibenden Versicherungstypen<br />
<strong>für</strong> Personen und Eigentum einschließt. Eine<br />
Versicherungsgesellschaft kann nicht gleichzeitig<br />
in beiden Sektionen tätig sein.<br />
Die Hauptgesetze zu Versicherungstätigkeiten<br />
in <strong>Polen</strong> regeln folgende Bereiche:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Versicherungstätigkeit,<br />
Schlichtung bei Versicherungsfragen,<br />
Pflichtversicherung,<br />
Versicherungsgarantiefonds und das<br />
Polnische Verkehrsversicherer-Büro,<br />
Aufsicht über Versicherungs- und Rentenfonds<br />
sowie Versicherungsombudsmann,<br />
•<br />
Versicherungstätigkeiten können nur von einer<br />
Versicherungsgesellschaft ausgeübt werden,<br />
die als Aktiengesellschaft o<strong>der</strong> als Versicherungsverein<br />
auf Gegenseitigkeit gegründet<br />
wurde. Der polnische Versicherungsmarkt wird<br />
von <strong>der</strong> Kommission <strong>für</strong> Finanzaufsicht (KNF)<br />
überwacht. Versicherungsbroker müssen über<br />
eine lokale Lizenz verfügen.<br />
Die Sprache <strong>der</strong> Policen ist Polnisch, die Währungseinheit<br />
ist Z³oty (PLN).<br />
Die wichtigsten Pflichtversicherungen nach<br />
polnischem Recht sind:<br />
Auto-Haftpflichtversicherung (mit einem<br />
Minimum von 1,5 Millionen EUR <strong>für</strong> Personenschäden<br />
pro Unfall und 300.000 EUR<br />
<strong>für</strong> Sachschäden pro Unfall),<br />
Bäuerliche Haftpflichtversicherung,<br />
Versicherung <strong>für</strong> Brandschutz und an<strong>der</strong>e<br />
Naturkatastrophen <strong>für</strong> landwirtschaftliche<br />
Gebäude,<br />
Krankengeldversicherung (Sozial-Kranken-<br />
Rentenversicherung),<br />
Rechtsanwalts-, Notar- und Rechtsberater-<br />
Haftpflicht,<br />
Steuerberater-Haftpflichtversicherung,<br />
an<strong>der</strong>e Versicherungen, die in den entsprechenden<br />
Gesetzen definiert sind.<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
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