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Ratgeber für Investoren – Polen Hinweise zur Führung der ...

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Steuern<br />

(Importzölle, Verbrauchssteuer und VAT-Steuer)<br />

bis zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Entnahme zum Verbrauch<br />

innerhalb <strong>Polen</strong>s verschoben werden.<br />

Es gibt sieben Zollfreie Zonen und Zollverschlus-<br />

slager in <strong>Polen</strong> (Stand: 16 März 2009)<br />

Stettin<br />

Danzig - Hafen<br />

III.2.2.7. Lokale Steuern<br />

Lokale Steuersätze bzw. Steuerbefreiungen<br />

bei Grund- und Kraftfahrzeugsteuern werden<br />

von Gemeinde- o<strong>der</strong> Stadträten bestimmt, dabei<br />

dürfen die vom Gesetzgeber festgelegten<br />

Grenzen nicht überschritten werden.<br />

Beispiele <strong>für</strong> vom Gesetzgeber vorgesehene<br />

Befreiungen:<br />

• Verkauf von harmonisierten, verbrauchssteuerpflichtigen<br />

Waren in <strong>Polen</strong>,<br />

• Export und Import von harmonisierte, verbrauchssteuerpflichtigen<br />

Waren,<br />

• Innergemeinschaftlicher Erwerb von harmonisierten,<br />

verbrauchssteuerpflichtigen<br />

Waren,<br />

• Innergemeinschaftliche Lieferung von harmonisierten,<br />

verbrauchssteuerpflichtigen<br />

Waren.<br />

Die Steuersätze werden als prozentualer Anteil<br />

<strong>der</strong> Waren o<strong>der</strong> auf Basis des Umfangs (festgesetzter<br />

Satz pro Produktionseinheit) berechnet.<br />

III.2.2.5. Zollfreie Zonen<br />

Eine zollfreie Zone ist ein Son<strong>der</strong>gebiet, das<br />

nicht Teil eines größeren Zollgebiets ist und<br />

als fremdes Land betrachtet wird, in dem ein<br />

homogenes Zollsystem angewendet wird. Alle<br />

Eingänge in und Ausgänge aus <strong>der</strong> zollfreien<br />

Zone werden vom Zoll überwacht.<br />

D e r<br />

Vorteil einer zollfreien Zone ist, dass eingeführte<br />

ausländische Waren (von außerhalb <strong>der</strong> EU<br />

o<strong>der</strong> des Europäischen Wirtschaftsraums) ohne<br />

Importzölle, Verbrauchssteuer und VAT-Steuer<br />

verkauft werden.<br />

III.2.2.6. Zollverschlusslager<br />

Ein Zollverschlusslager ist ein Gebäude o<strong>der</strong> ein<br />

an<strong>der</strong>es gesichertes Gelände, in dem zu verzollende<br />

Waren (von außerhalb <strong>der</strong> EU o<strong>der</strong> des Europäischen<br />

Wirtschaftsraums) gelagert, bearbeitet o<strong>der</strong><br />

Produktionsprozessen ausgesetzt werden können.<br />

Dabei werden we<strong>der</strong> Zahlungen noch Zoll auf<br />

unter Zollverschluss befindliche Waren erhoben,<br />

wobei diese Waren unter gemeinsamer Aufsicht<br />

des Importeurs o<strong>der</strong> seines Agenten und <strong>der</strong> Zollbeamten<br />

stehen. Solche Einrichtungen können<br />

durch einen Staat o<strong>der</strong> ein privates Unternehmen<br />

eingerichtet werden. Bei Letzterem muss <strong>der</strong> Zollverschluss<br />

behördlich abgestimmt werden.<br />

Wesentlicher Vorteil eines Zollverschlusslagers ist,<br />

dass alle auf Warenimporte bezogenen Zahlungen<br />

Gleiwitz<br />

Grundsteuer:<br />

• Immobilien, die von Vereinigungen genutzt<br />

werden, die satzungsgemäß Kin<strong>der</strong>und<br />

Jugendarbeit leisten,<br />

• Gebiete und Gebäude, die jeweils einzeln<br />

im Denkmalschutzregister eingetragen<br />

sind und unter bestimmten Bedingungen,<br />

Steuer Bereich Besteuerungsgrundlage<br />

Grundsteuer<br />

Kraftfahrzeugsteuer<br />

Forststeuer<br />

Landwirtschaftssteuer<br />

Terespol<br />

Warschau - Flughafen<br />

Mszczonów<br />

- Grundstücke, die gewerblich<br />

genutzt werden,<br />

- Gebäude und ihre Teile,<br />

- Bauten und ihre Teile, die<br />

gewerblich genutzt werden.<br />

- LKWs über 3.5 T,<br />

- Anhänger,<br />

- Busse.<br />

- Geschäftstätigkeit, <strong>für</strong> die <strong>der</strong><br />

Wald genutzt wird.<br />

- Landwirtschaftliche Gebiete,<br />

- Mit Bäumen und Büschen<br />

bedeckte Fläche auf dem<br />

landwirtschaftlichen Gebiet,<br />

- Mit Ausnahme <strong>der</strong> Grundstücke,<br />

die nicht landwirtschaftlich genutzt<br />

werden.<br />

- Grundstück und Gebäude <strong>–</strong> die<br />

Fläche,<br />

- Bauten <strong>–</strong> <strong>der</strong> Wert.<br />

- das zulässige Gesamtgewicht<br />

eines Fahrzeuges im Fall von LKWs<br />

und Anhängern,<br />

- Anzahl von Sitzplätzen im Fall von<br />

Bussen.<br />

- Anzahl <strong>der</strong> Hektare <strong>–</strong> gemäß<br />

Landesregister,<br />

- Bauernhöfe <strong>–</strong> Anzahl <strong>der</strong> Hektare,<br />

die <strong>für</strong> Berechnungszwecke<br />

in Betracht genommen werden,<br />

abhängig von <strong>der</strong> Qualität des<br />

Gebiets,<br />

- sonstige Gebiete <strong>–</strong> Anzahl <strong>der</strong><br />

Hektare <strong>–</strong> gemäß Landesregister.<br />

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