Ratgeber für Investoren – Polen Hinweise zur Führung der ...
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II.4. Arbeitsmarkt<br />
II.4.1. Bildung<br />
II.4.1.1. Das Bildungssystem<br />
Das polnische Bildungssystem ist insbeson<strong>der</strong>e<br />
in den Städten gut entwickelt. Während die<br />
Zahl <strong>der</strong> staatlichen Schulen und Universitäten<br />
eher konstant ist, wächst aufgrund <strong>der</strong> großen<br />
Marktnachfrage in letzter Zeit die Zahl privater<br />
Bildungsinstitutionen.<br />
Die Vorschulerziehung ist Teil des formalen<br />
Bildungssystems in <strong>Polen</strong>. Es gibt ein gut<br />
etabliertes Netz staatlicher Kin<strong>der</strong>gärten, die<br />
Kin<strong>der</strong> zwischen dem dritten und sechsten<br />
Lebensjahr besuchen können. Unter sechs Jahren<br />
besteht keine Schulpflicht, obwohl landesweit<br />
60 % <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> solche Einrichtungen vor<br />
allem in den Städten besuchen. Der Besuch des<br />
Kin<strong>der</strong>gartens im Alter zwischen drei und sechs<br />
Jahren hilft den Kin<strong>der</strong>n, ihre kommunikativen<br />
und sozialen Fähigkeiten zu entwickeln, um<br />
mit je<strong>der</strong> Situation <strong>zur</strong>echtzukommen. Die<br />
Kin<strong>der</strong>gartenerziehung zielt in erster Linie<br />
darauf ab, die Kin<strong>der</strong> auf das Lernen in <strong>der</strong><br />
Schule vorzubereiten.<br />
Seit 2004 ist ein Jahr Vorschulerziehung („nullte“<br />
Klasse <strong>–</strong> zerówka) <strong>für</strong> Kin<strong>der</strong> im Alter von<br />
sechs Jahren in Kin<strong>der</strong>gärten und Vorschuleinrichtungen<br />
Pflicht. Entsprechend <strong>der</strong> durch das<br />
Ministerium <strong>für</strong> Nationale Bildung vorangetriebenen<br />
Bildungsreform wird das Schuleintrittsalter<br />
bald um ein Jahr vorgezogen. Bis zum Schuljahr<br />
2011/2012 haben die Kin<strong>der</strong> das Recht, die<br />
Grundschule ab einem Alter von sechs Jahren<br />
zu besuchen; nach dem Schuljahr 2012/2013<br />
wird dies <strong>zur</strong> Pflicht. Auch <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gartenbesuch<br />
<strong>für</strong> Kin<strong>der</strong> zwischen dem dritten und fünften<br />
Lebensjahr wird ab 2011 Pflicht.<br />
• Allgemeine Schulpflicht<br />
Die Vollzeitschulpflicht beträgt in <strong>Polen</strong> zehn<br />
Jahre und umfasst die bereits erwähnte „nullte<br />
Klasse“, die sechsjährige Grundschule (szko³a<br />
podstawowa) und die dreijährige Mittelstufe<br />
(gimnazjum). Die Einschulung in die Grundschule<br />
richtet sich nach dem Alter <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>.<br />
Die Grundschule ist in zwei Stufen aufgeteilt:<br />
1. Stufe I <strong>–</strong> Klasse 1 - 3, sog. Schuleingangsphase,<br />
was einen sanften Übergang von<br />
<strong>der</strong> Vorschule <strong>zur</strong> Schule ermöglichen soll<br />
2. Stufe II <strong>–</strong> Klasse 4 - 6<br />
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