01.11.2013 Aufrufe

Ratgeber für Investoren – Polen Hinweise zur Führung der ...

Ratgeber für Investoren – Polen Hinweise zur Führung der ...

Ratgeber für Investoren – Polen Hinweise zur Führung der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

II.4. Arbeitsmarkt<br />

II.4.1. Bildung<br />

II.4.1.1. Das Bildungssystem<br />

Das polnische Bildungssystem ist insbeson<strong>der</strong>e<br />

in den Städten gut entwickelt. Während die<br />

Zahl <strong>der</strong> staatlichen Schulen und Universitäten<br />

eher konstant ist, wächst aufgrund <strong>der</strong> großen<br />

Marktnachfrage in letzter Zeit die Zahl privater<br />

Bildungsinstitutionen.<br />

Die Vorschulerziehung ist Teil des formalen<br />

Bildungssystems in <strong>Polen</strong>. Es gibt ein gut<br />

etabliertes Netz staatlicher Kin<strong>der</strong>gärten, die<br />

Kin<strong>der</strong> zwischen dem dritten und sechsten<br />

Lebensjahr besuchen können. Unter sechs Jahren<br />

besteht keine Schulpflicht, obwohl landesweit<br />

60 % <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> solche Einrichtungen vor<br />

allem in den Städten besuchen. Der Besuch des<br />

Kin<strong>der</strong>gartens im Alter zwischen drei und sechs<br />

Jahren hilft den Kin<strong>der</strong>n, ihre kommunikativen<br />

und sozialen Fähigkeiten zu entwickeln, um<br />

mit je<strong>der</strong> Situation <strong>zur</strong>echtzukommen. Die<br />

Kin<strong>der</strong>gartenerziehung zielt in erster Linie<br />

darauf ab, die Kin<strong>der</strong> auf das Lernen in <strong>der</strong><br />

Schule vorzubereiten.<br />

Seit 2004 ist ein Jahr Vorschulerziehung („nullte“<br />

Klasse <strong>–</strong> zerówka) <strong>für</strong> Kin<strong>der</strong> im Alter von<br />

sechs Jahren in Kin<strong>der</strong>gärten und Vorschuleinrichtungen<br />

Pflicht. Entsprechend <strong>der</strong> durch das<br />

Ministerium <strong>für</strong> Nationale Bildung vorangetriebenen<br />

Bildungsreform wird das Schuleintrittsalter<br />

bald um ein Jahr vorgezogen. Bis zum Schuljahr<br />

2011/2012 haben die Kin<strong>der</strong> das Recht, die<br />

Grundschule ab einem Alter von sechs Jahren<br />

zu besuchen; nach dem Schuljahr 2012/2013<br />

wird dies <strong>zur</strong> Pflicht. Auch <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gartenbesuch<br />

<strong>für</strong> Kin<strong>der</strong> zwischen dem dritten und fünften<br />

Lebensjahr wird ab 2011 Pflicht.<br />

• Allgemeine Schulpflicht<br />

Die Vollzeitschulpflicht beträgt in <strong>Polen</strong> zehn<br />

Jahre und umfasst die bereits erwähnte „nullte<br />

Klasse“, die sechsjährige Grundschule (szko³a<br />

podstawowa) und die dreijährige Mittelstufe<br />

(gimnazjum). Die Einschulung in die Grundschule<br />

richtet sich nach dem Alter <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>.<br />

Die Grundschule ist in zwei Stufen aufgeteilt:<br />

1. Stufe I <strong>–</strong> Klasse 1 - 3, sog. Schuleingangsphase,<br />

was einen sanften Übergang von<br />

<strong>der</strong> Vorschule <strong>zur</strong> Schule ermöglichen soll<br />

2. Stufe II <strong>–</strong> Klasse 4 - 6<br />

56 57

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!