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Ratgeber für Investoren – Polen Hinweise zur Führung der ...

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Gründung<br />

schaftliche Interessenvereinigung“ bekannt ist.<br />

Das Hauptmerkmal <strong>der</strong> EWIV ist, keine Gewinne<br />

zu erzielen, son<strong>der</strong>n die wirtschaftlichen Interessen<br />

und Aktivitäten ihrer Mitglie<strong>der</strong> weiterzuentwickeln.<br />

III.1.5. Gründung und<br />

Eintragung einer Körperschaft<br />

Der erste Schritt <strong>zur</strong> Gründung einer Körperschaft<br />

ist die Auswahl <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Rechtsform. Dies hat entscheidenden Einfluss<br />

auf den weiteren Prozess. Die Gesellschaften<br />

mit beschränkter Haftung o<strong>der</strong> Aktiengesellschaften<br />

sind wahrscheinlich die attraktivsten<br />

Konstruktionen <strong>für</strong> ausländische <strong>Investoren</strong>,<br />

die in <strong>Polen</strong> einer Geschäftstätigkeit nachgehen<br />

wollen. Die Gründung einer GmbH und<br />

einer AG erfolgt vor einem polnischen Notar;<br />

die Satzung muss notariell beglaubigt werden.<br />

Danach ist eine Gesellschaft in Gründung<br />

zustande gekommen. Eine Gesellschaft<br />

in Gründung kann in ihrem eigenen Namen<br />

Rechte erwerben, einschl. des Eigentums an<br />

Immobilien und an<strong>der</strong>er Rechte auf Zahlungen,<br />

Verpflichtungen eingehen, klagen bzw. verklagt<br />

werden. Dies ist in <strong>der</strong> ersten Phase <strong>zur</strong><br />

Gründung einer Körperschaft entscheidend.<br />

Die Gesellschaft muss auch ihre Geschäftsadresse<br />

wählen. Während des Registrierungsprozesses<br />

wird die Adresse durch Mietvertrag bzw.<br />

Eigentumstitel an <strong>der</strong> Immobilie bestätigt.<br />

Das Startkapital einer Gesellschaft muss bei einer<br />

GmbH in voller Höhe und bei einer Aktiengesellschaft<br />

mindestens zu 25 % eingezahlt<br />

werden.<br />

Alle Firmen in <strong>Polen</strong> müssen über ein Bankkonto<br />

verfügen. Die da<strong>für</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen<br />

hängen von <strong>der</strong> jeweiligen Bank ab (z. B. Satzung/<br />

Statut, Unterschriftenproben <strong>der</strong> Vertretungsberechtigten).<br />

Es ist auch möglich, ein Konto <strong>für</strong><br />

eine Gesellschaft in Gründung zu eröffnen.<br />

Der nächste Schritt ist, einen Antrag beim Landesgerichtsregister<br />

ein<strong>zur</strong>eichen. Aufgrund<br />

von Än<strong>der</strong>ungen des polnischen Rechts in <strong>der</strong><br />

letzten Zeit muss dies gleichzeitig mit dem Antrag<br />

auf eine REGON-Nummer, die statistische<br />

Nummer, sowie dem Antrag auf Erteilung einer<br />

Steueridentifikationsnummer (NIP) sowie<br />

dem Antrag an die Sozialversicherungsanstalt<br />

(Zak³ad Ubezpieczeñ Spo³ecznych) eingereicht<br />

werden.<br />

Die Registrierung einer GmbH bei einer regionalen<br />

Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters,<br />

die <strong>für</strong> die Gewerbeanmeldung<br />

zuständig ist, erfor<strong>der</strong>t die Einreichung eines<br />

Formblatts (KRS-W3), das vom Vorstand unterzeichnet<br />

werden und folgende Anlagen enthalten<br />

muss:<br />

•<br />

•<br />

Satzung,<br />

Dokumente zum Nachweis <strong>der</strong> Gremien<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft (Vorstand),<br />

Erklärung aller Vorstandsmitglie<strong>der</strong>, dass<br />

die Einlagen auf das Stammkapital von<br />

allen Anteilseignern in voller Höhe geleistet<br />

worden sind,<br />

Unterschriftenproben aller Vorstandsmitglie<strong>der</strong>,<br />

die notariell beglaubigt sind o<strong>der</strong><br />

persönlich vor Gericht geleistet werden<br />

müssen,<br />

Liste aller Anteilseigner und Nominalwert<br />

<strong>der</strong> von ihnen gehaltenen Anteile.<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Folgende Anlagen sind dem Antragsformular<br />

bei Registrierung einer Aktiengesellschaft (KRS-<br />

W4) beizufügen:<br />

•<br />

•<br />

Satzung <strong>der</strong> Gesellschaft,<br />

notarieller Vertrag über die Gründung <strong>der</strong><br />

Gesellschaft und die Zeichnung <strong>der</strong> Aktien,<br />

Dokumente zum Nachweis <strong>der</strong> Gremien<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft, mit Angabe <strong>der</strong> ernannten<br />

Mitglie<strong>der</strong> (Vorstand und Aufsichtsrat),<br />

Unterschriftenproben aller Vorstandsmitglie<strong>der</strong>,<br />

die notariell beglaubigt sind o<strong>der</strong><br />

•<br />

•<br />

persönlich vor Gericht geleistet werden<br />

müssen,<br />

• Erklärung aller Vorstandsmitglie<strong>der</strong>, dass<br />

die vertraglich vorgesehenen Aktieneinlagen<br />

und Sacheinlagen rechtsgültig zustande<br />

gekommen sind.<br />

Die Gerichtsgebühr <strong>für</strong> die Registrierung beträgt<br />

1.000 PLN sowie 500,00 PLN <strong>für</strong> die Veröffentlichung<br />

im „Monitor S¹dowy i Gospodarczy“<br />

(Amtsblatt).<br />

Wie zuvor erwähnt, müssen die folgenden<br />

Anträge gleichzeitig mit dem Antrag auf Registrierung<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft erfolgen:<br />

• Antrag auf eine REGON-Nummer (statistische<br />

Nummer), die vom Statistischen<br />

Hauptamt erteilt wird<br />

(G³ówny Urz¹d Statystyczny) <strong>–</strong> kostenlos,<br />

• Antrag auf eine Steueridentifikationsnummer<br />

(NIP), die vom Finanzamt erteilt wird,<br />

und zwar mit einer Bestätigung des Rechtstitels<br />

auf das Büro/die Immobilie, in <strong>der</strong><br />

die Firma ihren Sitz hat <strong>–</strong> kostenlos,<br />

während ein Antrag auf Registrierung <strong>für</strong><br />

die Umsatzsteuer (VAT) 170,00 PLN kostet,<br />

• Antrag an die Sozialversicherungsanstalt<br />

<strong>–</strong> kostenlos.<br />

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