Ratgeber für Investoren – Polen Hinweise zur Führung der ...
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Gründung<br />
schaftliche Interessenvereinigung“ bekannt ist.<br />
Das Hauptmerkmal <strong>der</strong> EWIV ist, keine Gewinne<br />
zu erzielen, son<strong>der</strong>n die wirtschaftlichen Interessen<br />
und Aktivitäten ihrer Mitglie<strong>der</strong> weiterzuentwickeln.<br />
III.1.5. Gründung und<br />
Eintragung einer Körperschaft<br />
Der erste Schritt <strong>zur</strong> Gründung einer Körperschaft<br />
ist die Auswahl <strong>der</strong> entsprechenden<br />
Rechtsform. Dies hat entscheidenden Einfluss<br />
auf den weiteren Prozess. Die Gesellschaften<br />
mit beschränkter Haftung o<strong>der</strong> Aktiengesellschaften<br />
sind wahrscheinlich die attraktivsten<br />
Konstruktionen <strong>für</strong> ausländische <strong>Investoren</strong>,<br />
die in <strong>Polen</strong> einer Geschäftstätigkeit nachgehen<br />
wollen. Die Gründung einer GmbH und<br />
einer AG erfolgt vor einem polnischen Notar;<br />
die Satzung muss notariell beglaubigt werden.<br />
Danach ist eine Gesellschaft in Gründung<br />
zustande gekommen. Eine Gesellschaft<br />
in Gründung kann in ihrem eigenen Namen<br />
Rechte erwerben, einschl. des Eigentums an<br />
Immobilien und an<strong>der</strong>er Rechte auf Zahlungen,<br />
Verpflichtungen eingehen, klagen bzw. verklagt<br />
werden. Dies ist in <strong>der</strong> ersten Phase <strong>zur</strong><br />
Gründung einer Körperschaft entscheidend.<br />
Die Gesellschaft muss auch ihre Geschäftsadresse<br />
wählen. Während des Registrierungsprozesses<br />
wird die Adresse durch Mietvertrag bzw.<br />
Eigentumstitel an <strong>der</strong> Immobilie bestätigt.<br />
Das Startkapital einer Gesellschaft muss bei einer<br />
GmbH in voller Höhe und bei einer Aktiengesellschaft<br />
mindestens zu 25 % eingezahlt<br />
werden.<br />
Alle Firmen in <strong>Polen</strong> müssen über ein Bankkonto<br />
verfügen. Die da<strong>für</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen<br />
hängen von <strong>der</strong> jeweiligen Bank ab (z. B. Satzung/<br />
Statut, Unterschriftenproben <strong>der</strong> Vertretungsberechtigten).<br />
Es ist auch möglich, ein Konto <strong>für</strong><br />
eine Gesellschaft in Gründung zu eröffnen.<br />
Der nächste Schritt ist, einen Antrag beim Landesgerichtsregister<br />
ein<strong>zur</strong>eichen. Aufgrund<br />
von Än<strong>der</strong>ungen des polnischen Rechts in <strong>der</strong><br />
letzten Zeit muss dies gleichzeitig mit dem Antrag<br />
auf eine REGON-Nummer, die statistische<br />
Nummer, sowie dem Antrag auf Erteilung einer<br />
Steueridentifikationsnummer (NIP) sowie<br />
dem Antrag an die Sozialversicherungsanstalt<br />
(Zak³ad Ubezpieczeñ Spo³ecznych) eingereicht<br />
werden.<br />
Die Registrierung einer GmbH bei einer regionalen<br />
Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters,<br />
die <strong>für</strong> die Gewerbeanmeldung<br />
zuständig ist, erfor<strong>der</strong>t die Einreichung eines<br />
Formblatts (KRS-W3), das vom Vorstand unterzeichnet<br />
werden und folgende Anlagen enthalten<br />
muss:<br />
•<br />
•<br />
Satzung,<br />
Dokumente zum Nachweis <strong>der</strong> Gremien<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft (Vorstand),<br />
Erklärung aller Vorstandsmitglie<strong>der</strong>, dass<br />
die Einlagen auf das Stammkapital von<br />
allen Anteilseignern in voller Höhe geleistet<br />
worden sind,<br />
Unterschriftenproben aller Vorstandsmitglie<strong>der</strong>,<br />
die notariell beglaubigt sind o<strong>der</strong><br />
persönlich vor Gericht geleistet werden<br />
müssen,<br />
Liste aller Anteilseigner und Nominalwert<br />
<strong>der</strong> von ihnen gehaltenen Anteile.<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Folgende Anlagen sind dem Antragsformular<br />
bei Registrierung einer Aktiengesellschaft (KRS-<br />
W4) beizufügen:<br />
•<br />
•<br />
Satzung <strong>der</strong> Gesellschaft,<br />
notarieller Vertrag über die Gründung <strong>der</strong><br />
Gesellschaft und die Zeichnung <strong>der</strong> Aktien,<br />
Dokumente zum Nachweis <strong>der</strong> Gremien<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft, mit Angabe <strong>der</strong> ernannten<br />
Mitglie<strong>der</strong> (Vorstand und Aufsichtsrat),<br />
Unterschriftenproben aller Vorstandsmitglie<strong>der</strong>,<br />
die notariell beglaubigt sind o<strong>der</strong><br />
•<br />
•<br />
persönlich vor Gericht geleistet werden<br />
müssen,<br />
• Erklärung aller Vorstandsmitglie<strong>der</strong>, dass<br />
die vertraglich vorgesehenen Aktieneinlagen<br />
und Sacheinlagen rechtsgültig zustande<br />
gekommen sind.<br />
Die Gerichtsgebühr <strong>für</strong> die Registrierung beträgt<br />
1.000 PLN sowie 500,00 PLN <strong>für</strong> die Veröffentlichung<br />
im „Monitor S¹dowy i Gospodarczy“<br />
(Amtsblatt).<br />
Wie zuvor erwähnt, müssen die folgenden<br />
Anträge gleichzeitig mit dem Antrag auf Registrierung<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft erfolgen:<br />
• Antrag auf eine REGON-Nummer (statistische<br />
Nummer), die vom Statistischen<br />
Hauptamt erteilt wird<br />
(G³ówny Urz¹d Statystyczny) <strong>–</strong> kostenlos,<br />
• Antrag auf eine Steueridentifikationsnummer<br />
(NIP), die vom Finanzamt erteilt wird,<br />
und zwar mit einer Bestätigung des Rechtstitels<br />
auf das Büro/die Immobilie, in <strong>der</strong><br />
die Firma ihren Sitz hat <strong>–</strong> kostenlos,<br />
während ein Antrag auf Registrierung <strong>für</strong><br />
die Umsatzsteuer (VAT) 170,00 PLN kostet,<br />
• Antrag an die Sozialversicherungsanstalt<br />
<strong>–</strong> kostenlos.<br />
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