Ratgeber für Investoren – Polen Hinweise zur Führung der ...
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Finanzzentrum<br />
müssen die An- und Verkaufsaufträge zusammengefasst<br />
werden. Diese Aufträge unterliegen<br />
strengen Regeln. Die Auftragsabwicklung<br />
findet während <strong>der</strong> Handelssessionen statt. Um<br />
die Liquidität <strong>der</strong> gehandelten Instrumente zu<br />
verbessern, können Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Börse o<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>er Finanzinstitutionen als Marktanimateure<br />
agieren, indem sie (auf Basis einer entsprechenden<br />
Vereinbarung mit <strong>der</strong> Börse) Or<strong>der</strong><br />
platzieren, um das Instrument auf eigenes<br />
Konto anzukaufen o<strong>der</strong> zu verkaufen. An <strong>der</strong><br />
Börse werden Sicherheiten (Anteile, Anleihen,<br />
Anrechte, Anteilsanrechte, Investmentzertifikate<br />
und Derivate), Optionsgeschäfte mit Termindevisen,<br />
Optionen und Index-Beteiligungseinheiten<br />
gehandelt.<br />
Die Warschauer Börse agiert mit Finanzinstrumenten<br />
auf zwei Märkten:<br />
.<br />
• Der Haupthandelsplatz <strong>der</strong> GPW wird seit<br />
Beginn <strong>der</strong> neuen Börse am 16. April 1991<br />
betrieben. Der Markt wird von <strong>der</strong><br />
polnischen Kommission <strong>für</strong> Finanzaufsicht<br />
überwacht und <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />
als regulierter Markt Bericht erstattet<br />
• NewConnect wird von <strong>der</strong> Börse organisiert<br />
und unterhalten, indem es auf dem<br />
Schlüsselmarkt <strong>für</strong> ein alternatives Handelssystem<br />
tätig ist. Es wurde <strong>für</strong> jüngere<br />
und schnellwachsende Firmen gegründet,<br />
insbeson<strong>der</strong>e <strong>für</strong> die, die mit neuen<br />
Technologien arbeiten und besteht seit 30.<br />
August 2007. Im alternativen System kann<br />
mit Aktien, Aktienrechten (PDA), Zertifikaten<br />
über die Hinterlegung ausländischer<br />
Aktien und an<strong>der</strong>en Kapitalsicherheiten<br />
gehandelt werden.<br />
Gegenwärtig setzt die GPW die Entwicklungsstrategie<br />
um, die geschaffen wurde, um die<br />
Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des<br />
Marktes zu verbessern und Warschau zum Finanzzentrum<br />
Mittel- und Osteuropas zu machen.<br />
Die polnische Börse ist jetzt ein wichtiger<br />
Kapitalmarkt in Europa und führend in Mittelund<br />
Osteuropa, wobei sie die potentielle Entwicklung<br />
<strong>der</strong> polnischen Wirtschaft und die<br />
Dynamik des polnischen Kapitalmarkts nutzt.<br />
Statistische Informationen:<br />
II.5.2.2. Finanzaufsicht<br />
Die polnische Kommission <strong>für</strong> Finanzaufsicht<br />
(Komisja Nadzoru Finansowego, KNF) hat ihre<br />
Arbeit im September 2006 aufgenommen. In<br />
ihrer gegenwärtigen Form stellt die KNF die Aufsicht<br />
über den Bankensektor, den Kapitalmarkt,<br />
den Versicherungs- und Rentenmarkt sowie<br />
über Institutionen des elektronischen Geldverkehrs<br />
dar. Die Tätigkeit <strong>der</strong> KNF wird vom Präsidenten<br />
des polnischen Ministerrats überwacht.<br />
Hauptzweck dieser Überwachung des Finanzmarkts<br />
ist es, den korrekten Ablauf, die Stabilität,<br />
Sicherheit und Transparenz des Finanzmarkts<br />
zu gewährleisten sowie Vertrauen in<br />
diesen Markt sicherzustellen und die Interessen<br />
<strong>der</strong> Teilnehmer am Finanzmarkt zu wahren.<br />
Die Aufgaben <strong>der</strong> KNF umfassen unter an<strong>der</strong>em<br />
Messungen, die auf die Gewährleistung<br />
eines korrekten Ablaufs auf dem Finanzmarkt<br />
sowie auf die Entwicklung des Finanzmarkts<br />
und dessen Wettbewerbsfähigkeit abzielen sowie<br />
Messungen <strong>zur</strong> Information bezüglich <strong>der</strong><br />
Tätigkeit des Finanzmarkts.<br />
tiengesellschaften. Es gibt einige beson<strong>der</strong>en<br />
Formen des Wahlrechts, das auf ordentlichen<br />
Gesellschafterversammlungen wahrgenommen<br />
werden kann, <strong>der</strong>en Überschreiten einige<br />
beson<strong>der</strong>e Pflichten ins Spiel bringen.<br />
Je<strong>der</strong>, <strong>der</strong><br />
• 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 33 %,<br />
50 %, 75 % o<strong>der</strong> 90 % <strong>der</strong> Gesamtanteile<br />
erreicht o<strong>der</strong> überschritten hat, o<strong>der</strong><br />
• mind. 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %,<br />
33 %, 50 %, 75 % o<strong>der</strong> 90 % <strong>der</strong><br />
Gesamtanteile hält und als Ergebnis einer<br />
Reduzierung des Kapitalverzinsung 5 %,<br />
10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 33 %, 50 %,<br />
75 % o<strong>der</strong> 90 % o<strong>der</strong> weniger<br />
entsprechend <strong>der</strong> Gesamtanteile hält, ist<br />
verpflichtet, die polnische Kommission <strong>für</strong><br />
Finanzaufsicht sowie die Firma umgehend<br />
über diese Tatsache zu benachrichtigen.<br />
Dies muss innerhalb von vier Werktagen<br />
nach dem Tag, an dem <strong>der</strong> Gesellschafter<br />
die Än<strong>der</strong>ung seines Anteils an<br />
den Gesamtanteilen bemerkt hat o<strong>der</strong> bei<br />
gebühren<strong>der</strong> Sorgfalt hätte bemerken<br />
müssen, erfolgen.<br />
Anzahl <strong>der</strong> Unternehmen<br />
Nationale Unternehmen<br />
Ausländische<br />
Unternehmen<br />
Gesamt<br />
Hauptmarkt 313 25 338<br />
Parallelmarkt 38 0 38<br />
GESAMT 351 25 376<br />
Marktwert (EUR Million)<br />
Nationale Unternehmen<br />
Ausländische<br />
Unternehmen<br />
Gesamt<br />
Hauptmarkt 62 651.66 58 338.80 120 990.46<br />
Parallelmarkt 509.32 0.00 509.32<br />
GESAMT 63 160.99 58 338.80 121 499.78<br />
Quelle: Warschauer Wertpapierbörse<br />
Die KNF besteht aus einem Vorsitzenden, zwei<br />
Vize-Vorsitzenden und vier Mitglie<strong>der</strong>n.<br />
Es ist anzumerken, dass in Zivilrechtssachen,<br />
die zwischen Teilnehmern am Handel auf dem<br />
Banken-, Renten-, Versicherungs- o<strong>der</strong> Kapitalmarkt<br />
o<strong>der</strong> zwischen Institutionen, die auf<br />
diesen Märkten tätig sind, entstehen, <strong>der</strong> Vorsitzende<br />
<strong>der</strong> KNF aufgrund <strong>der</strong> Bestimmungen<br />
<strong>der</strong> Zivilprozessordnung die Befugnisse eines<br />
Staatsanwalts hat.<br />
II.5.2.3. Erwerb von großen<br />
Aktienpaketen<br />
Die Grundsätze bezüglich des Erwerbs von<br />
großen Aktienpaketen gelten lediglich <strong>für</strong> Ak-<br />
Falls die Än<strong>der</strong>ung aus dem Erwerb von Anteilen<br />
an einer Aktiengesellschaft in einer<br />
Transaktion des regulierten Markts (z. B. Börse)<br />
resultiert, tritt die oben genannte Benachrichtigungspflicht<br />
innerhalb von sechs Börsentagen<br />
ab dem Datum <strong>der</strong> Transaktion ein.<br />
Die oben genannte Benachrichtigungspflicht<br />
betrifft auch einen Gesellschafter, <strong>der</strong><br />
• mehr als 10 % <strong>der</strong> Gesamtanteile hält und<br />
sein Anteil sich mind. wie folgt geän<strong>der</strong>t<br />
hat:<br />
• um 2 % <strong>der</strong> Gesamtanteile, im Fall einer<br />
Aktiengesellschaft, <strong>der</strong>en Anteile <strong>für</strong><br />
den Handel auf <strong>der</strong> offiziellen Börsennotierung<br />
zugelassen sind o<strong>der</strong><br />
• um 5 % <strong>der</strong> Gesamtanteile, im Fall einer<br />
Aktiengesellschaft, <strong>der</strong>en Anteile <strong>für</strong> den<br />
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