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Ratgeber für Investoren – Polen Hinweise zur Führung der ...

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Politische und rechtliche Stabilität<br />

II.1.1.3. Die Oberste Kontrollkammer<br />

II.1.2. Regierungsverwaltung<br />

Die Oberste Kontrollkammer (Najwy¿sza Izba<br />

Kontroli) ist eine Institution, die nicht genau<br />

als legislative, exekutive o<strong>der</strong> judikative Kraft<br />

eingeordnet werden kann. Nichtsdestotrotz ist<br />

sie eine <strong>der</strong> ältesten staatlichen Institutionen<br />

in <strong>Polen</strong>. Die NIK ist berechtigt, alle staatlichen<br />

Institutionen einschließlich <strong>der</strong> Polnischen Nationalbank,<br />

aller Verwaltungseinheiten <strong>der</strong><br />

Regierung und <strong>der</strong> lokalen Selbstverwaltung<br />

sowie an<strong>der</strong>er Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen,<br />

die öffentliche Aufträge<br />

erbringen o<strong>der</strong> in Anspruch nehmen, zu kontrollieren.<br />

Die Regierung in <strong>Polen</strong> besteht aus zentralen<br />

und lokalen Verwaltungen - dem Büro des Präsidenten<br />

<strong>der</strong> Republik <strong>Polen</strong>, dem Ministerrat<br />

mit seinen jeweiligen Ministern und den Strukturen<br />

<strong>der</strong> Zentralverwaltung.<br />

Der Ministerrat ist ausführendes Organ <strong>für</strong> die<br />

laufende staatliche Politik, gewährleistet die<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Gesetze, bestätigt den Haushaltsentwurf,<br />

schützt die Interessen <strong>der</strong> Staatskasse<br />

und sichert sowohl die öffentliche Ordnung<br />

als auch die innere und äußere Sicherheit<br />

des Staates.<br />

Derzeit besteht <strong>der</strong> Ministerrat aus 18 Mitglie-<br />

<strong>der</strong>n, die verantwortlich sind <strong>für</strong>:<br />

Ministerium<br />

Funktionen<br />

eine Amtszeit von fünf Jahren. Der Ombudsmann<br />

hat die Pflicht, die Einhaltung <strong>der</strong> Bürgerrechte<br />

und bürgerlichen Freiheiten <strong>der</strong> polnischen<br />

Staatsbürger und Residenten sowie die<br />

Implementierung des Gesetzes und <strong>der</strong> Prinzipien<br />

des Gemeinwesens und <strong>der</strong> sozialen Gerechtigkeit<br />

zu überwachen. Der Ombudsmann<br />

bleibt unabhängig und ist nur dem Sejm gegenüber<br />

verantwortlich.<br />

II.1.1.2. Der Präsident<br />

Der Präsident wird vom Volk in direkter Wahl<br />

<strong>für</strong> eine fünfjährige Amtszeit gewählt und kann<br />

maximal zwei Wahlperioden im Amt bleiben.<br />

Der Präsident ist Staatsoberhaupt, oberster Repräsentant<br />

des Lands in <strong>der</strong> Außenpolitik sowie<br />

auch Oberkommandieren<strong>der</strong> <strong>der</strong> Streitkräfte.<br />

Er ernennt Kandidaten <strong>für</strong> den Posten des Ministerpräsidenten<br />

und <strong>für</strong> den Ministerrat nach<br />

den Vorschlägen des Ministerpräsidenten. Außerdem<br />

hat er das Recht, das Parlament aufzulösen,<br />

wenn es zu keiner Regierungsbildung<br />

kommt, sowie den Entwurf <strong>für</strong> den Staatshaushalt<br />

zu bestätigen.<br />

Neben <strong>der</strong> Gesetzgebungsinitiative hat <strong>der</strong> Präsident<br />

auch das Recht, sein Veto gegen vom<br />

Parlament bestätigte Gesetze einzulegen (obwohl<br />

dieses Veto selbst vom Sejm mit einer 3/5-<br />

Mehrheit überstimmt werden kann).<br />

<strong>Polen</strong>s <strong>der</strong>zeitiger Präsident ist Lech Kaczyñski,<br />

ein früherer Aktivist <strong>der</strong> pro-demokratischen,<br />

antikommunistischen Bewegung in <strong>Polen</strong>, des<br />

Komitees <strong>zur</strong> Verteidigung <strong>der</strong> Arbeiter (KOR).<br />

Premierminister<br />

Ministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft und Landesentwicklung<br />

Ministerium <strong>für</strong> Kultur und Kunst<br />

Ministerium <strong>für</strong> Wirtschaft<br />

Ministerium <strong>für</strong> Umweltschutz<br />

Ministerium <strong>der</strong> Finanzen<br />

vertritt den Ministerrat und verwaltet seine Arbeiten;<br />

überwacht die territoriale Selbstverwaltung<br />

gemäß den in <strong>der</strong> Verfassung und in den<br />

an<strong>der</strong>en Gesetzen beschriebenen Richtlinien; ist<br />

Vorgesetzter aller Mitarbeiter <strong>der</strong> Regierungsadministration<br />

ist verantwortlich <strong>für</strong> verschiedene Aspekte <strong>der</strong><br />

polnischen Landwirtschaft und Landesentwicklung<br />

ist verantwortlich <strong>für</strong> verschiedene Aspekte <strong>der</strong><br />

polnischen Kultur und Schutz des Kulturerbes<br />

schafft möglichst beste Bedingungen <strong>für</strong> die<br />

Wirtschaftstätigkeit; regt an und koordiniert<br />

die Strategien <strong>der</strong> Wirtschaftstätigkeit und Entwicklung<br />

ist verantwortlich <strong>für</strong> die Umweltschutz in <strong>Polen</strong><br />

und in <strong>der</strong> Welt, garantiert die langfristige und<br />

nachhaltige Entwicklung des Landes<br />

ist verantwortlich <strong>für</strong> den Haushalt, Steuerpolitik,<br />

Finanzierung <strong>der</strong> Selbstverwaltung und Angelegenheiten<br />

<strong>der</strong> Staatsverschuldung<br />

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