Ratgeber für Investoren – Polen Hinweise zur Führung der ...
Ratgeber für Investoren – Polen Hinweise zur Führung der ...
Ratgeber für Investoren – Polen Hinweise zur Führung der ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Politische und rechtliche Stabilität<br />
II.1.1.3. Die Oberste Kontrollkammer<br />
II.1.2. Regierungsverwaltung<br />
Die Oberste Kontrollkammer (Najwy¿sza Izba<br />
Kontroli) ist eine Institution, die nicht genau<br />
als legislative, exekutive o<strong>der</strong> judikative Kraft<br />
eingeordnet werden kann. Nichtsdestotrotz ist<br />
sie eine <strong>der</strong> ältesten staatlichen Institutionen<br />
in <strong>Polen</strong>. Die NIK ist berechtigt, alle staatlichen<br />
Institutionen einschließlich <strong>der</strong> Polnischen Nationalbank,<br />
aller Verwaltungseinheiten <strong>der</strong><br />
Regierung und <strong>der</strong> lokalen Selbstverwaltung<br />
sowie an<strong>der</strong>er Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen,<br />
die öffentliche Aufträge<br />
erbringen o<strong>der</strong> in Anspruch nehmen, zu kontrollieren.<br />
Die Regierung in <strong>Polen</strong> besteht aus zentralen<br />
und lokalen Verwaltungen - dem Büro des Präsidenten<br />
<strong>der</strong> Republik <strong>Polen</strong>, dem Ministerrat<br />
mit seinen jeweiligen Ministern und den Strukturen<br />
<strong>der</strong> Zentralverwaltung.<br />
Der Ministerrat ist ausführendes Organ <strong>für</strong> die<br />
laufende staatliche Politik, gewährleistet die<br />
Umsetzung <strong>der</strong> Gesetze, bestätigt den Haushaltsentwurf,<br />
schützt die Interessen <strong>der</strong> Staatskasse<br />
und sichert sowohl die öffentliche Ordnung<br />
als auch die innere und äußere Sicherheit<br />
des Staates.<br />
Derzeit besteht <strong>der</strong> Ministerrat aus 18 Mitglie-<br />
<strong>der</strong>n, die verantwortlich sind <strong>für</strong>:<br />
Ministerium<br />
Funktionen<br />
eine Amtszeit von fünf Jahren. Der Ombudsmann<br />
hat die Pflicht, die Einhaltung <strong>der</strong> Bürgerrechte<br />
und bürgerlichen Freiheiten <strong>der</strong> polnischen<br />
Staatsbürger und Residenten sowie die<br />
Implementierung des Gesetzes und <strong>der</strong> Prinzipien<br />
des Gemeinwesens und <strong>der</strong> sozialen Gerechtigkeit<br />
zu überwachen. Der Ombudsmann<br />
bleibt unabhängig und ist nur dem Sejm gegenüber<br />
verantwortlich.<br />
II.1.1.2. Der Präsident<br />
Der Präsident wird vom Volk in direkter Wahl<br />
<strong>für</strong> eine fünfjährige Amtszeit gewählt und kann<br />
maximal zwei Wahlperioden im Amt bleiben.<br />
Der Präsident ist Staatsoberhaupt, oberster Repräsentant<br />
des Lands in <strong>der</strong> Außenpolitik sowie<br />
auch Oberkommandieren<strong>der</strong> <strong>der</strong> Streitkräfte.<br />
Er ernennt Kandidaten <strong>für</strong> den Posten des Ministerpräsidenten<br />
und <strong>für</strong> den Ministerrat nach<br />
den Vorschlägen des Ministerpräsidenten. Außerdem<br />
hat er das Recht, das Parlament aufzulösen,<br />
wenn es zu keiner Regierungsbildung<br />
kommt, sowie den Entwurf <strong>für</strong> den Staatshaushalt<br />
zu bestätigen.<br />
Neben <strong>der</strong> Gesetzgebungsinitiative hat <strong>der</strong> Präsident<br />
auch das Recht, sein Veto gegen vom<br />
Parlament bestätigte Gesetze einzulegen (obwohl<br />
dieses Veto selbst vom Sejm mit einer 3/5-<br />
Mehrheit überstimmt werden kann).<br />
<strong>Polen</strong>s <strong>der</strong>zeitiger Präsident ist Lech Kaczyñski,<br />
ein früherer Aktivist <strong>der</strong> pro-demokratischen,<br />
antikommunistischen Bewegung in <strong>Polen</strong>, des<br />
Komitees <strong>zur</strong> Verteidigung <strong>der</strong> Arbeiter (KOR).<br />
Premierminister<br />
Ministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft und Landesentwicklung<br />
Ministerium <strong>für</strong> Kultur und Kunst<br />
Ministerium <strong>für</strong> Wirtschaft<br />
Ministerium <strong>für</strong> Umweltschutz<br />
Ministerium <strong>der</strong> Finanzen<br />
vertritt den Ministerrat und verwaltet seine Arbeiten;<br />
überwacht die territoriale Selbstverwaltung<br />
gemäß den in <strong>der</strong> Verfassung und in den<br />
an<strong>der</strong>en Gesetzen beschriebenen Richtlinien; ist<br />
Vorgesetzter aller Mitarbeiter <strong>der</strong> Regierungsadministration<br />
ist verantwortlich <strong>für</strong> verschiedene Aspekte <strong>der</strong><br />
polnischen Landwirtschaft und Landesentwicklung<br />
ist verantwortlich <strong>für</strong> verschiedene Aspekte <strong>der</strong><br />
polnischen Kultur und Schutz des Kulturerbes<br />
schafft möglichst beste Bedingungen <strong>für</strong> die<br />
Wirtschaftstätigkeit; regt an und koordiniert<br />
die Strategien <strong>der</strong> Wirtschaftstätigkeit und Entwicklung<br />
ist verantwortlich <strong>für</strong> die Umweltschutz in <strong>Polen</strong><br />
und in <strong>der</strong> Welt, garantiert die langfristige und<br />
nachhaltige Entwicklung des Landes<br />
ist verantwortlich <strong>für</strong> den Haushalt, Steuerpolitik,<br />
Finanzierung <strong>der</strong> Selbstverwaltung und Angelegenheiten<br />
<strong>der</strong> Staatsverschuldung<br />
22 23