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Ratgeber für Investoren – Polen Hinweise zur Führung der ...

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Politische und rechtliche Stabilität<br />

Auswärtiges Amt<br />

Ministerium <strong>für</strong> Gesundheit<br />

Ministerium <strong>für</strong> Infrastruktur<br />

Ministerium <strong>für</strong> Innere Angelegenheiten<br />

und Öffentliche Verwaltung<br />

Ministerium <strong>der</strong> Justiz<br />

Ministerium <strong>für</strong> Arbeit und Soziales<br />

Ministerium <strong>für</strong> Bildung<br />

Ministerium <strong>der</strong> Verteidigung<br />

Schatzministerium<br />

Ministerium <strong>für</strong> Regionalentwicklung<br />

Ministerium <strong>für</strong> Wissenschaft und höhere<br />

Bildung<br />

Ministerium <strong>für</strong> Sport und Tourismus<br />

vertritt und schützt <strong>Polen</strong> und polnische Staatsangehörige<br />

im Ausland; för<strong>der</strong>t <strong>Polen</strong>; bewahrt<br />

die diplomatischen Beziehungen mit an<strong>der</strong>en<br />

Län<strong>der</strong>n und internationalen Organisationen<br />

verwaltet das Gesundheitswesen, pharmazeutische<br />

Politik; för<strong>der</strong>t die Gesundheit und Krankheitsverhin<strong>der</strong>ung<br />

ist verantwortlich <strong>für</strong> Bauwesen, Raumordnung<br />

und Bebauung<br />

überwacht alle Hauptbereiche <strong>der</strong> Administration,<br />

sowie sorgt <strong>für</strong> die Sicherheit <strong>der</strong> polnischen<br />

Regierung<br />

ist verantwortlich <strong>für</strong> das Rechtswesen und<br />

rechtliche Angelegenheiten soweit sie gesetzlich<br />

nicht an<strong>der</strong>en öffentlichen Behörden zugeschrieben<br />

sind<br />

regelt alle Themen des Arbeitsmarktes, davon<br />

des Sozialversicherungssystems<br />

gestaltet die Politik <strong>der</strong> Nationalbildung, außer<br />

<strong>der</strong> Hochschulen<br />

ist verantwortlich <strong>für</strong> die Verwaltung des Militärs<br />

in <strong>der</strong> Friedenszeit; Planung und Koordinierung<br />

<strong>der</strong> Landesverteidigung; Entscheidungstreffen<br />

und Richtlinienerlassung im Rahmen <strong>der</strong> nationalen<br />

Sicherheit<br />

überwacht und verwaltet die Staatskasse; ist<br />

verantwortlich <strong>für</strong> die Privatisierung von Staatsbetrieben<br />

und nationalen Investitionsfonds<br />

ist verantwortlich <strong>für</strong> Vorbereitung und Implementierung<br />

<strong>der</strong> Strategie <strong>der</strong> Nationalentwicklung,<br />

welche das Konzept <strong>der</strong> Regionalzonen<br />

enthält und <strong>für</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Verwaltung von<br />

europäischen Regionalfonds<br />

verwaltet die Regierungsaktivitäten im Bereich<br />

von Wissenschaft und höherer Bildung; entscheidet<br />

über das Budget <strong>für</strong> Forschung<br />

beaufsichtigt die Sportvereine, För<strong>der</strong>ung und<br />

Entwicklung von Sport und Tourismus<br />

Die administrative Struktur <strong>Polen</strong>s beruht auf<br />

drei Ebenen <strong>der</strong> Verwaltung, d. h. 16 Woiwodschaften/Provinzen<br />

(województwa), denen <strong>der</strong><br />

Wojewode (Gouverneur/wojewoda) vorsteht,<br />

<strong>der</strong> vom Ministerpräsidenten bestätigt wird<br />

und den Mitarbeitern <strong>der</strong> Regierungsadministrationvorsteht<br />

sowie Kontrollorgan <strong>für</strong> die<br />

territoriale Selbstverwaltung wie auch oberstes<br />

Organ <strong>für</strong> die Regelung von Verwaltungsabläufen<br />

ist.<br />

Der Leiter <strong>der</strong> Exekutive ist <strong>der</strong> Woiwodschafts-Marschall<br />

(Marsza³ek), <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />

Regionalversammlung (sejmik) gewählt wird<br />

und neben dem Wojewoden gleichberechtigt<br />

ist. Die Selbstverwaltung ist <strong>für</strong> Aufgaben<br />

in folgenden Bereichen zuständig: öffentliche<br />

Bildung, Gesundheitsschutz- und <strong>–</strong>vorsorge, Umweltschutz,<br />

Mo<strong>der</strong>nisierung ländlicher Gebiete,<br />

öffentliche Straßen, öffentliche Transportmittel,<br />

Landesentwicklung, Kultur, Soziale Wohlfahrt,<br />

Tourismus, Bekämpfung von Arbeitslosigkeit<br />

und Belebung des lokalen Arbeitsmarkts.<br />

Die Woiwodschaften sind in Landkreise (powiat),<br />

die wie<strong>der</strong>um in Gemeinden (gmina) aufgeteilt<br />

sind.<br />

Es gibt zwei Arten von Landkreisen - die Verwaltungseinheit,<br />

die das ganze Gebiet eines ländlichen<br />

Landkreises bzw. das gesamte Stadtgebiet<br />

o<strong>der</strong> eine Stadt mit Kreisrechten umfasst.<br />

Eine Gemeinde ist die grundlegende Gemeinschaft<br />

und die kleinste Verwaltungseinheit. Ihr<br />

Betätigungsfeld umfasst öffentliche Angelegenheiten<br />

lokaler Bedeutung, die keinen an<strong>der</strong>en<br />

Körperschaften vorbehalten sind. Überwiegend<br />

ist die Gemeinde <strong>für</strong> die primären, konkreten Bedürfnisse<br />

ihrer Einwohner zuständig. Sie kümmert<br />

sich um die Landesplanung und <strong>–</strong>verwaltung,<br />

Umweltschutz, Straßen, Brücken, Wege, öffentliches<br />

Transportwesen und die Versorgung <strong>der</strong> Einwohner<br />

mit Elektrizität und Heizung. Außerdem<br />

verwaltet und unterhält sie die kommunalen Gebäude<br />

und öffentlichen Einrichtungen.<br />

Die lokalen Entscheidungs- und Kontrollorgane<br />

sind die jeweiligen Räte, die auf allen drei<br />

Ebenen <strong>der</strong> lokalen Verwaltung tätig sind. Die<br />

Ratsmitglie<strong>der</strong> werden in allgemeinen direkten<br />

Wahlen gewählt. Sobald sie bestätigt worden<br />

sind, bestätigen o<strong>der</strong> entlassen sie lokale Verwaltungsvorsteher,<br />

einschl. <strong>der</strong> Dorfvorsteher<br />

(wójt), Stadtpräsidenten (prezydent miasta),<br />

Bürgermeister (burmistrz) , Landräte (starosta),<br />

o<strong>der</strong>, wie zuvor erwähnt, des Marschalls.<br />

II.1.3. <strong>Polen</strong> auf internationaler<br />

Ebene<br />

II.1.3.1. <strong>Polen</strong> in <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union<br />

<strong>Polen</strong> wurde am 1. Mai 2004 gemeinsam mit<br />

neun weiteren Staaten Mitglied <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union, was den Höhepunkt des Beitrittsprozesses<br />

markierte, <strong>der</strong> am 31. März<br />

1998 begonnen hatte. Am 21. Dezember 2007<br />

ist <strong>Polen</strong> dem Schengen-Raum beigetreten<br />

- einem Gebiet von 24 Mitgliedsstaaten ohne<br />

Kontrollen an ihren Binnengrenzen.<br />

Der Beitritt <strong>zur</strong> Europäischen Union brachte<br />

<strong>Polen</strong>:<br />

• die Anpassung des polnischen Rechts an<br />

die Regelungen <strong>der</strong> EU,<br />

• den Zugang zu über 460 Millionen Kunden<br />

innerhalb <strong>der</strong> EU,<br />

• die Möglichkeit <strong>der</strong> Beantragung von<br />

EU-Struktur-Fonds,<br />

• die Entwicklung <strong>der</strong> Infrastruktur.<br />

Die Anpassung des polnischen Rechts ebenso<br />

wie <strong>der</strong> Zugang zu EU-Struktur-Fonds haben<br />

die Attraktivität <strong>Polen</strong>s als Standort <strong>für</strong> ausländische<br />

Investitionen gesteigert. Die Län<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Europäischen Union sind <strong>Polen</strong>s größter<br />

Handelspartner. Im Jahre 2008 ist ihr Anteil am<br />

gesamten Export aus <strong>Polen</strong> auf 77,8 % und am<br />

Import auf 61,9 % gestiegen.<br />

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