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Studie als PDF - LASA Brandenburg GmbH

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4.2 Zu weiteren Maßnahmen der Arbeitsförderung in der Tourismuswirtschaft<br />

Eine noch nicht ausgeschöpfte Ressource der Förderung der Tourismusentwicklung in<br />

den drei Landkreisen sind die direkt an die Wirtschaftsunternehmen gerichteten Maßnahmen<br />

der Arbeitsförderung. Sie fördern primär die Beschäftigung auf dem ersten<br />

Arbeitsmarkt, sind im Bereich des Fremdenverkehrs <strong>als</strong>o ein Förderungsinstrument,<br />

das sich vor allem an die Arbeitgeber des Gastgewerbes richtet und von ihnen bei der<br />

Einstellung von Arbeitslosen genutzt werden kann. Dieses Förderangebot wird ergänzt<br />

durch das Landesprogramm ”Qualifizierung und Arbeit für <strong>Brandenburg</strong>”.<br />

Im Jahre 1997 hat - wie die Daten für das Arbeitsamt Neuruppin zeigen - die Zahl der<br />

durch Eingliederungszuschüsse geförderten Beschäftigten generell deutlich zugenommen.<br />

Auf diesem Wege war zumindest ein teilweiser Ausgleich des Rückgangs an<br />

ABM-Beschäftigten möglich. Im Gastgewerbe der Landkreise Oder-Spree, Potsdam-<br />

Mittelmark und Prignitz werden die Fördermöglichkeiten dieses Instrumentariums<br />

bisher erst von einem relativ kleinen Teil der Betriebe genutzt.<br />

Die von SÖSTRA im Rahmen dieser Analyse durchgeführte Befragung im<br />

Gastgewerbe der drei Landkreise ergab unter 156 Betrieben (1.006 Beschäftigte)<br />

folgendes Resultat:<br />

Tabelle 28:<br />

Inanspruchnahme von Arbeitsfördermaßnahmen durch befragte Betriebe des<br />

Gastgewerbes der Landkreise Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark und Prignitz<br />

Inanspruchnahme Betriebe Geförderte Beschäftigte<br />

von Arbeitsförderung % von 156 Anzahl % von 1.006<br />

Bereits erfolgt 20,5 65 6,5<br />

Erfolgt gegenwärtig 16,0 65 6,5<br />

Möglich bzw. zusätzlich möglich 28,2 81 8,1<br />

Quelle: SÖSTRA-Befragung Herbst 1997<br />

Nur 16 Prozent der Betriebe nutzten zum Zeitpunkt der Befragung das Arbeitsförderungsinstrumentarium.<br />

Unter Einbeziehung bereits vorher erfolgter Inanspruchnahmen<br />

hat bisher rund ein Drittel der Betriebe aktiv Arbeitsförderungsmaßnahmen genutzt<br />

(32,7 Prozent bei Ausklammerung erfolgter möglicher Mehrfachnennungen). Von den<br />

Betrieben, die zum Befragungszeitpunkt AFG-geförderte Mitarbeiter beschäftigten,<br />

gehörten 60 Prozent zur Betriebsart Hotel und 20 Prozent zur Betriebsart Gaststätte/Restaurant.<br />

Die übrigen 20 Prozent gehörten zu den Betriebsarten Ferien-<br />

/Schulungsheim und Campingplatz. Betriebe der Betriebsarten Pension, Gasthof, Hotel<br />

garni und Ferienhaus hatten vorher, aber nicht zum Befragungszeitpunkt arbeitsmarktpolitische<br />

Fördermaßnahmen in Anspruch genommen.<br />

Der Anteil der zum Befragungszeitpunkt oder vorher geförderten Beschäftigten an der<br />

Gesamtzahl der Beschäftigten beträgt 13 Prozent. Die Betriebe, die zum Zeitpunkt der<br />

Befragung Förderung in Anspruch nahmen, beschäftigten durchschnittlich pro Betrieb<br />

zwei geförderte Beschäftigte, wenn man einen Betrieb aus dieser Durchschnittsermittlung<br />

ausklammert, der alleine für 22 Mitarbeiter arbeitsmarktpolitische Förderung<br />

erhielt.<br />

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