Studie als PDF - LASA Brandenburg GmbH
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4.2 Zu weiteren Maßnahmen der Arbeitsförderung in der Tourismuswirtschaft<br />
Eine noch nicht ausgeschöpfte Ressource der Förderung der Tourismusentwicklung in<br />
den drei Landkreisen sind die direkt an die Wirtschaftsunternehmen gerichteten Maßnahmen<br />
der Arbeitsförderung. Sie fördern primär die Beschäftigung auf dem ersten<br />
Arbeitsmarkt, sind im Bereich des Fremdenverkehrs <strong>als</strong>o ein Förderungsinstrument,<br />
das sich vor allem an die Arbeitgeber des Gastgewerbes richtet und von ihnen bei der<br />
Einstellung von Arbeitslosen genutzt werden kann. Dieses Förderangebot wird ergänzt<br />
durch das Landesprogramm ”Qualifizierung und Arbeit für <strong>Brandenburg</strong>”.<br />
Im Jahre 1997 hat - wie die Daten für das Arbeitsamt Neuruppin zeigen - die Zahl der<br />
durch Eingliederungszuschüsse geförderten Beschäftigten generell deutlich zugenommen.<br />
Auf diesem Wege war zumindest ein teilweiser Ausgleich des Rückgangs an<br />
ABM-Beschäftigten möglich. Im Gastgewerbe der Landkreise Oder-Spree, Potsdam-<br />
Mittelmark und Prignitz werden die Fördermöglichkeiten dieses Instrumentariums<br />
bisher erst von einem relativ kleinen Teil der Betriebe genutzt.<br />
Die von SÖSTRA im Rahmen dieser Analyse durchgeführte Befragung im<br />
Gastgewerbe der drei Landkreise ergab unter 156 Betrieben (1.006 Beschäftigte)<br />
folgendes Resultat:<br />
Tabelle 28:<br />
Inanspruchnahme von Arbeitsfördermaßnahmen durch befragte Betriebe des<br />
Gastgewerbes der Landkreise Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark und Prignitz<br />
Inanspruchnahme Betriebe Geförderte Beschäftigte<br />
von Arbeitsförderung % von 156 Anzahl % von 1.006<br />
Bereits erfolgt 20,5 65 6,5<br />
Erfolgt gegenwärtig 16,0 65 6,5<br />
Möglich bzw. zusätzlich möglich 28,2 81 8,1<br />
Quelle: SÖSTRA-Befragung Herbst 1997<br />
Nur 16 Prozent der Betriebe nutzten zum Zeitpunkt der Befragung das Arbeitsförderungsinstrumentarium.<br />
Unter Einbeziehung bereits vorher erfolgter Inanspruchnahmen<br />
hat bisher rund ein Drittel der Betriebe aktiv Arbeitsförderungsmaßnahmen genutzt<br />
(32,7 Prozent bei Ausklammerung erfolgter möglicher Mehrfachnennungen). Von den<br />
Betrieben, die zum Befragungszeitpunkt AFG-geförderte Mitarbeiter beschäftigten,<br />
gehörten 60 Prozent zur Betriebsart Hotel und 20 Prozent zur Betriebsart Gaststätte/Restaurant.<br />
Die übrigen 20 Prozent gehörten zu den Betriebsarten Ferien-<br />
/Schulungsheim und Campingplatz. Betriebe der Betriebsarten Pension, Gasthof, Hotel<br />
garni und Ferienhaus hatten vorher, aber nicht zum Befragungszeitpunkt arbeitsmarktpolitische<br />
Fördermaßnahmen in Anspruch genommen.<br />
Der Anteil der zum Befragungszeitpunkt oder vorher geförderten Beschäftigten an der<br />
Gesamtzahl der Beschäftigten beträgt 13 Prozent. Die Betriebe, die zum Zeitpunkt der<br />
Befragung Förderung in Anspruch nahmen, beschäftigten durchschnittlich pro Betrieb<br />
zwei geförderte Beschäftigte, wenn man einen Betrieb aus dieser Durchschnittsermittlung<br />
ausklammert, der alleine für 22 Mitarbeiter arbeitsmarktpolitische Förderung<br />
erhielt.<br />
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