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Studie als PDF - LASA Brandenburg GmbH

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Tabelle 29:<br />

Informiertheit und Beratungsbedarf zu Arbeitsförderungsmöglichkeiten unter<br />

den befragten Betrieben des Gastgewerbes der Landkreise Oder-Spree,<br />

Potsdam-Mittelmark und Prignitz<br />

Arbeitsförderungsregelungen bekannt nicht genügend<br />

bekannt<br />

Informations- u.<br />

Beratungsbedarf<br />

Anteil der Betriebe in Prozent<br />

Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG)<br />

(ab 01.04.1997 bzw. 01.01.1998 gültig),<br />

18,6 38,5 21,2<br />

insbesondere die Neuregelungen zu:<br />

- Trainingsmaßnahmen (Art. 11 §§ 53a-53b), 10,9 41,7 25,0<br />

- Eingliederungsvertrag (Art 11 §§ 54a-c), 14,1 39,1 24,4<br />

- Einstellungszuschuß bei Neugründungen (§§ 55b) 17,9 37,2 21,8<br />

Lohnkostenzuschuß (AFG § 249h Abs. 4b) 30,8 36,5 19,9<br />

Landesprogramm „Qualifizierung und Arbeit für<br />

<strong>Brandenburg</strong>“, insbesondere die Teile: 12,8 35,3 20,5<br />

- A:Förderung der Arbeitsaufnahme Erwerbsloser<br />

(z.B. Existenzgründungen aus Arbeitslosigkeit) 21,2 35,3 16,7<br />

- Q:Förderung der Qualifizierung<br />

(z.B. Q. in kleinen und mittleren Unternehmen) 13,5 39,1 23,1<br />

Quelle: SÖSTRA-Befragung Herbst 1997<br />

Bei der Interpretation der Tabelle 29 muß berücksichtigt werden, daß die Spalten<br />

”nicht genügend bekannt” und ”Informations- und Beratungsbedarf” in der Regel<br />

alternativ angekreuzt wurden. Das Informationsdefizit zu den<br />

Arbeitsförderungsmöglichkeiten ergibt sich <strong>als</strong>o aus der Summe beider Spalten. Ein<br />

Teil der Betriebe hat zu diesem Fragenblock keine Angaben gemacht, darunter<br />

vermutlich die Betriebsgruppe, die bereits bei der vorangegangenen Frage zur<br />

Inanspruchnahme von Förderungen ”kein Bedarf” angegeben hatte (21,2 Prozent).<br />

Die Arbeitsförderungsregelungen sind nur einem kleinen Teil der Betriebe bekannt.<br />

Lediglich die Lohnkostenzuschußmöglichkeit nach AFG § 249h ist rund einem Drittel<br />

der Betriebe bekannt. Das Informationsdefizit betrifft etwa 60 Prozent der Betriebe.<br />

Berücksichtigt man zudem die Betriebe, die zu dieser Frage keine Antwort gegeben<br />

haben, sind rund drei Viertel der Betriebe des Gastgewerbes zumindest nicht genügend<br />

mit dem reformierten Arbeitsförderungsinstrumentarium vertraut. In die Bemühungen,<br />

die Arbeitsförderung stärker auf den ersten Arbeitsmarkt auszurichten, sollten daher<br />

intensive Aktivitäten zum Abbau dieses Informationsdefizites eingebunden werden.<br />

Im Gastgewerbe zeigen sich starke Differenzierungen in der Nutzung der einzelnen<br />

Arbeitsförderungsinstrumente.<br />

Der bisherige Lohnkostenzuschuß nach § 249h Abs.4b des AFG (LKZ Ost) wird im<br />

Gastgewerbe gut angenommen, weil er praxisgerecht gestaltet ist:<br />

- Er ist einfach handhabbar.<br />

- Er enthält keine Nachbeschäftigungspflicht.<br />

- Es sind keine unbefristeten Arbeitsverhältnisse erforderlich.<br />

- Der Zuschuß ist hoch.<br />

- Die Ehegattenförderung ist möglich - besonders für Kleinstbetriebe wichtig.<br />

- Ein höheres Entgelt ist möglich.<br />

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