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um die Würde der Frauen zu heben..... - Verband Wiener Volksbildung

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gegen <strong>die</strong> Unterwerfung <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong> unter <strong>die</strong> Gewalt <strong>der</strong> Männer im rechtsfreien Bereich <strong>der</strong><br />

privaten Intimität. 61<br />

Die erste vom Volk ausgehende geschriebene Verfassung Frankreichs sollte im September<br />

1791 verabschiedet werden. Grundlage <strong>der</strong> Verfassung war <strong>die</strong> Erklärung <strong>der</strong> Menschen- und<br />

Bürgerrechte von 1789, <strong>die</strong> – ohne Einbindung <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong>rechte – <strong>die</strong> Gleichheit zwischen<br />

allen Männern herstellen sollte. Olympe de Gouges erkannte den Handlungsbedarf für <strong>die</strong><br />

<strong>Frauen</strong>bewegung und verfolgte daher das Ziel, <strong>die</strong> <strong>Frauen</strong>rechte als Gesetzesantrag so <strong>zu</strong><br />

formulieren, dass <strong>die</strong>se von <strong>der</strong> Nationalversammlung verabschiedet und als eigener Katalog<br />

rechtzeitig in <strong>die</strong> neue Verfassung aufgenommen werden konnten. 62<br />

„Wir, Mütter, Töchter, Schwestern, Vertreterinnen <strong>der</strong> Nation verlangen, in <strong>die</strong><br />

Nationalversammlung aufgenommen <strong>zu</strong> werden. In Anbetracht dessen, dass Unkenntnis,<br />

Vergessen o<strong>der</strong> Missachtung <strong>der</strong> Rechte <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>die</strong> alleinigen Ursachen öffentlichen<br />

Elends und <strong>der</strong> Korruption <strong>der</strong> Regierungen sind, haben wir uns entschlossen, in einer<br />

feierlichen Erklärung gestützt auf einfache und unangreifbare Grundsätze, sich immer <strong>zu</strong><br />

Erhaltung <strong>der</strong> Verfassung, <strong>der</strong> guten Sitten und z<strong>um</strong> Wohle aller auswirken mögen; <strong>die</strong><br />

unveräußerlichen und heiligen Rechte <strong>der</strong> Frau und Bürgerin dar<strong>zu</strong>legen, damit <strong>die</strong>se<br />

Erklärung allen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Gesellschaft ständig vor Augen ist und sie unablässig an ihre<br />

Rechte und Pflichten erinnert; damit <strong>die</strong> Machtausübung von <strong>Frauen</strong> ebenso wie jene von<br />

Männern je<strong>der</strong>zeit am Zweck <strong>der</strong> politischen Einrichtung gemessen und somit auch mehr<br />

geachtet werden kann; damit <strong>die</strong> Beschwerden von Bürgerinnen, nunmehr gestützt auf<br />

einfache und unangreifbare Grundsätze, sich immer <strong>zu</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Verfassung, <strong>der</strong> guten<br />

Sitten und z<strong>um</strong> Wohl aller auswirken mögen.<br />

Das an Schönheit wie Mut im Ertragen <strong>der</strong> Mutterschaft überlegene Geschlecht anerkennt und<br />

erklärt <strong>die</strong> <strong>Frauen</strong>rechte 1791 und for<strong>der</strong>t <strong>der</strong>en Verabschiedung von <strong>der</strong><br />

Nationalversammlung.“ 63 Angeblich verunmöglichte das frühe Inkrafttreten <strong>der</strong> Verfassung<br />

jedoch <strong>die</strong>ses politische Vorgehen Olympe de Gouges .̉ Einer These nach, befand sich das<br />

gesamte Werk <strong>der</strong> Erklärung <strong>der</strong> Frau und Bürgerin gerade in Druck, als <strong>die</strong> Verfassung in<br />

Kraft trat. 64<br />

61 Olympe - Feministische Arbeitshefte <strong>zu</strong>r Politik, Heft 1, (Juni 1994), S. 10<br />

62 Frysak, Viktoria; Kersic, Daniele; Menschenrechte: <strong>Frauen</strong>rechte? (2001) Univ.Wien S 19<br />

63 Olympe-Feministische Arbeitshefte <strong>zu</strong>r Politik, Heft 1 (Juni 1994) S. 11; Erklärung <strong>der</strong> Rechte <strong>der</strong><br />

Frau, Präambel (1791)<br />

64 Frysak, Viktoria; Kersic, Daniele; Menschenrechte: <strong>Frauen</strong>rechte? (2001) Univ.Wien S. 19<br />

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