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um die Würde der Frauen zu heben..... - Verband Wiener Volksbildung

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In einer Petition <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong> des Dritten Standes an den König vom 1.1.1789 ist <strong>zu</strong> erkennen,<br />

wie dringlich den <strong>Frauen</strong> <strong>die</strong> For<strong>der</strong>ung nach einem rechtssicheren Ra<strong>um</strong> war:<br />

„Befreiung von den „letzten Ketten, <strong>die</strong> sie noch an einen herrischen Rest von Feudalität<br />

binden...“ und „Könnten <strong>die</strong> <strong>Frauen</strong>, <strong>die</strong> dauernd Gegenstand <strong>der</strong> Bewun<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong><br />

Verachtung <strong>der</strong> Männer sind, könnten <strong>die</strong> <strong>Frauen</strong> in <strong>die</strong>ser allgemeinen Aufregung nicht auch<br />

ihre Stimme tönen lassen?“. 76<br />

Es ging den <strong>Frauen</strong> <strong>um</strong> Bildung, politische Ämter, Bekämpfung <strong>der</strong> Armut und <strong>der</strong>en Folgen<br />

für <strong>Frauen</strong> und <strong>der</strong> Gleichberechtigung innerhalb <strong>der</strong> Ehe und innerhalb <strong>der</strong> Familie durch<br />

Abschaffung aller Privilegien des männlichen Geschlechts, denn ohne gesetzliche Grundlagen<br />

waren sie lediglich Besitz ihrer Väter, Ehemänner und des Staates. Bei den <strong>Frauen</strong> des Dritten<br />

Standes handelte es sich <strong>um</strong> selbständige und erwerbstätige Bürgerinnen, <strong>die</strong> ka<strong>um</strong> mehr als<br />

das Existenzminim<strong>um</strong> ver<strong>die</strong>nten und somit nie ökonomisch unabhängig leben konnten. Um<br />

sich als den Männern gleichwertig sehen <strong>zu</strong> können, for<strong>der</strong>ten sie logischerweise ihre<br />

ökonomische Selbständigkeit, Bildung und <strong>die</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> freien Partnerwahl. 77<br />

Zur Absicherung <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong> und Kin<strong>der</strong> in den Ehen und Familien wurde von Olympe de<br />

Gouges <strong>der</strong> Entwurf eines Gesellschaftsvertrags für Ehepartner ausgearbeitet. Olympe de<br />

Gouges wusste, dass <strong>die</strong> Gleichheitsbestrebungen <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong> nur durch <strong>die</strong> Erreichung einer<br />

gesetzlichen Verankerung <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong>rechte erfüllt werden konnten. Jedes Zugeständnis an<br />

Entscheidungsfreiheit bedeutete lediglich weiterhin <strong>der</strong> Abhängigkeit eines Mannes<br />

ausgeliefert <strong>zu</strong> sein und konnte natürlich je<strong>der</strong>zeit wie<strong>der</strong> <strong>zu</strong>rückgenommen werden. Nur das<br />

Gesetz konnte als ordnungspolitische Größe für eine stabile Rechtssicherheit sorgen.<br />

In <strong>die</strong>sem Sinne findet auch <strong>die</strong> gegenwärtige <strong>Frauen</strong>arbeit bei Terre des Femmes statt, <strong>die</strong><br />

weltweit <strong>Frauen</strong>, <strong>die</strong> sich aus den unterschiedlichsten Formen <strong>der</strong> Unterdrückung und<br />

Menschenrechtsverlet<strong>zu</strong>ngen in Not befinden, helfend unterstützt. Denn neben den<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r Sensibilisierung <strong>der</strong> Öffentlichkeit hinsichtlich <strong>der</strong> Verlet<strong>zu</strong>ng von<br />

Menschenrechten an <strong>Frauen</strong>, vermittelt Terre des Femmes <strong>Frauen</strong> in Not an<br />

Kriseneinrichtungen und startet Briefaktionen an <strong>die</strong> Regierungen weltweit. Da<strong>zu</strong> arbeitet <strong>die</strong><br />

Menschenrechtsorganisation eng mit an<strong>der</strong>en <strong>Frauen</strong>- und Menschenrechtsorganisationen<br />

<strong>zu</strong>sammen.<br />

76 ebenda<br />

77 Kuhn, Annette, Die Macht <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong>, <strong>der</strong> Avantgarde <strong>der</strong> Französischen Revolution Zur Politik<br />

des Weiblichen <strong>Frauen</strong>, Macht und Ohnmacht (1990), S. 84<br />

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