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um die Würde der Frauen zu heben..... - Verband Wiener Volksbildung

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offensivere Maßnahmen <strong>zu</strong>r Respektierung elementarer Menschenrechte wie das Recht auf<br />

körperliche Unversehrtheit. 82<br />

Ausbeutung <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong> durch kulturelle Praktiken wurde erstmals anlässlich <strong>der</strong> <strong>Wiener</strong><br />

Abschlusserklärung bei <strong>der</strong> Menschenrechtsweltkonferenz 1993 in Wien als unvereinbar mit<br />

<strong>der</strong> <strong>Würde</strong> und dem Wert <strong>der</strong> menschlichen Person gesehen. 83<br />

3.3 Menschenrechte – <strong>Frauen</strong>rechte damals, Menschenrechte heute<br />

Die in <strong>der</strong> Aufklärung begründeten Menschenrechte zielten auf <strong>die</strong> Verankerung <strong>der</strong><br />

unveräußerliche Grundrechte und Grundfreiheiten aller Menschen und, dass <strong>die</strong>se berechtigt<br />

sind, ihre Rechte auch <strong>zu</strong> verteidigen und dafür ein<strong>zu</strong>treten. Nach den Philosophen John<br />

Locke, Thomas Paine und Jean Jaques Rousseau sind alle Menschen gleich und übernehmen<br />

<strong>die</strong> gleichen Rechte und Pflichten. Der Staat hat <strong>die</strong> Sicherung <strong>der</strong> natürlichen Rechte des<br />

Menschen z<strong>um</strong> Ziel. Rechte und Pflichten, <strong>die</strong> für jeden Einzelnen gleich sind, bieten auch<br />

ein Recht auf Sicherheit und auf Schutz vor Willkür. 84 <strong>Frauen</strong> wurden aus <strong>die</strong>sem Vertrag<br />

jedoch ausgeschlossen und erhielten kein Bürgerinnenrecht.<br />

Das Europa des 21. Jahrhun<strong>der</strong>ts zeigt sich uns bereits in einem an<strong>der</strong>en Licht.<br />

Seit dem Jahr 1957 als in den römischen Verträgen, <strong>die</strong> <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> damaligen<br />

Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft <strong>die</strong>nten, das Prinzip <strong>der</strong> Lohngleichheit für Männer<br />

und <strong>Frauen</strong> verankert wurde, spielt <strong>die</strong> Gleichstellung <strong>der</strong> Geschlechter eine immer<br />

wesentlichere Rolle für <strong>die</strong> europäischen und nationalen PolitikerInnen. <strong>Frauen</strong>rechte,<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> Beseitigung <strong>der</strong> Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, sind<br />

mittlerweile integraler Bestandteil <strong>der</strong> Menschenrechte und zählen <strong>zu</strong> den menschlichen<br />

Grundrechten. Die europäische Union hat seit den 1970er Jahren im Zuge ihrer<br />

Gleichstellungspolitik dreizehn Richtlinien <strong>zu</strong>r Gleichstellung erlassen.<br />

Eine, sehr dringend erwartete Richtlinie war <strong>die</strong> betreffend (Sexuelle) Belästigung, <strong>die</strong> erst<br />

mit <strong>der</strong> Novelle <strong>der</strong> Gleichbehandlungsrichtlinie im Jahr 2002 als Diskriminierung<br />

sexistischer und geschlechtsspezifischer Art auf EU-Ebene ausdrücklich verboten wurden.<br />

82 de.wikipedia.org/wiki/Beschneidung, Zugriff am 26.3.2007<br />

83 FGS V (2006-2007), Basismodul Geschichte des politischen Feminismus<br />

84 NEUHOLD, Brita, Internationale Dimensionen aus Menschenrechte – <strong>Frauen</strong>rechte,<br />

Internationale, europarechtliche und innerstaatliche Dimensionen, 2003, Stu<strong>die</strong>nverlag<br />

(Hsgb.), 2003, S. 22<br />

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