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Schutzlos hinter Gittern Abschiebungshaft in Deutschland - Pro Asyl

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Bewegungsfreiheit <strong>in</strong>nerhalb des Gewahrsams: 07:00 bis<br />

12:45 Uhr und 14:00 bis 20:30 Uhr, mit kurzen E<strong>in</strong>schlusszeiten<br />

wegen Essen. Jeden Tag besteht die Möglichkeit zu zwei<br />

Stunden Hofgang zwischen 09:00 und 12:00 Uhr.<br />

Freizeitmöglichkeiten/Entgeltliche Arbeitsmöglichkeiten:<br />

Es gibt zwei Hofgangflächen, die benutzt werden können.<br />

E<strong>in</strong>e ist mit Sand aufgefüllt. Daneben Tischtennis, Malgruppe,<br />

Konversationskurse. Es gibt ke<strong>in</strong>e entgeltlichen Arbeitsmöglichkeiten.<br />

Kontaktmöglichkeiten nach außen: Es gibt zwei Kartentelefonapparate<br />

auf den Fluren, die während des Aufschlusses<br />

benutzt werden können. Seit kurzer Zeit s<strong>in</strong>d nunmehr Handys<br />

ohne Kamerafunktion erlaubt.<br />

Besuchszeiten bisher: Montags, mittwochs, freitags und<br />

sonntags zwischen 15.00 und 18.00 Uhr, samstags zwischen<br />

09.00 und 12.00 Uhr.<br />

Seit April 2013: Montag 15.00 bis 18.00 Uhr, Dienstag 16.30 bis<br />

18.00 Uhr, Mittwoch 15.00 bis 18.00Uhr<br />

Donnerstag 16.30 bis 18.00 Uhr, Freitag 15.00 bis 18.00 Uhr,<br />

Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr, Sonntag 15.00 bis 18.00 Uhr<br />

Essen: Das Essen wird zentral <strong>in</strong> der JVA Kiel zubereitet und <strong>in</strong><br />

Wärmeboxen angeliefert. Es gibt ke<strong>in</strong>e sonstigen Kochmöglichkeiten<br />

oder e<strong>in</strong>e Teeküche. Wasserkocher bef<strong>in</strong>den sich<br />

auf den Zellen.<br />

Mediz<strong>in</strong>ische Versorgung: Zweimal <strong>in</strong> der Woche kommt<br />

e<strong>in</strong> Arzt stundenweise <strong>in</strong> die Haft und behandelt die Inhaftierten.<br />

Möglich s<strong>in</strong>d auch Überweisungen an Fachärzte<br />

oder Ausführungen zum Zahnarzt. Ob ggf. Anhaltspunkte<br />

für psychische Erkrankungen oder Traumatisierungen vorliegen,<br />

wird im Zugangsgespräch mit e<strong>in</strong>er Mitarbeiter<strong>in</strong> (½<br />

Stelle) der Haftanstalt vorab geklärt. Diese Krankheitsbilder<br />

seien aber so gut wie noch nie vorgekommen. Es besteht jedoch<br />

die Möglichkeit, Gutachten durch e<strong>in</strong>en Psychologen<br />

erstellen zu lassen, der Mitglied im Gefängnisbeirat ist und<br />

demnach une<strong>in</strong>geschränkten Zugang zur Haft hat. Bei Bedarf<br />

könnten stationäre Aufnahmen <strong>in</strong> der JVA Kiel untergebracht<br />

werden. Dort sei e<strong>in</strong>e Krankenstation.<br />

Soziale Betreuung/unabhängige Beratung: E<strong>in</strong>e Mitarbeiter<strong>in</strong><br />

der Haftanstalt aus dem Bereich der Verwaltung ist „sozialarbeiterisch“<br />

tätig. Sie führt beispielsweise die E<strong>in</strong>gangsgespräche,<br />

bei Bedarf auch mit Dolmetschern. Daneben sei<br />

das Vollzugspersonal, das sich im Haftbereich aufhalten würde,<br />

immer für die Inhaftierten ansprechbar. E<strong>in</strong>e unabhängige<br />

Beratung wird vom Diakonievere<strong>in</strong> Migration vorgehalten.<br />

Diese Beratung umfasst e<strong>in</strong>e ½ Stelle, wird aus Mitteln<br />

des EU-Rückkehrfonds und des Justizm<strong>in</strong>isteriums f<strong>in</strong>anziert<br />

und soll für die Inhaftierten Rückkehrberatung anbieten.<br />

Weiterh<strong>in</strong> gibt es e<strong>in</strong> ehrenamtliches Beratungsangebot des<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gsrates und e<strong>in</strong>e kirchliche Besuchergruppe. Die<br />

Beratungsangebote können <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Büro im Haftbereich<br />

durchgeführt werden. Der Besuchergruppe steht e<strong>in</strong> Raum<br />

mit Tischen und Stühlen zur Verfügung. Es gibt ke<strong>in</strong>e öffentlich<br />

geförderte Rechtsberatung. Diese wird zumeist auf Vermittlung<br />

der Diakonie organisiert. Sprachmittler stehen nicht<br />

zur Verfügung.<br />

E<strong>in</strong>zelgewahrsam/Besonders gesicherter Haftraum (bgH):<br />

Im Untergeschoss der Haftanstalt bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> spezieller<br />

Haftraum. Dieser ist gekachelt, mit Fußbodenheizung,<br />

verfügt über e<strong>in</strong>e Matratze und die Toilette ist im Boden e<strong>in</strong>gelassen.<br />

Er wird bei Suizidgefährdung oder Fremd- und Eigengefährdung<br />

belegt. E<strong>in</strong>e Belegung sei aber nur kurzzeitig<br />

machbar, da es nicht ausreichend Personal für die Beaufsichtigung<br />

gäbe. Sollte e<strong>in</strong> längerer, separierter Aufenthalt notwendig<br />

se<strong>in</strong>, müsse die betreffende Person <strong>in</strong> die JVA nach<br />

Kiel gebracht werden. E<strong>in</strong>e Fixierung der betroffenen Personen<br />

<strong>in</strong> dieser Zelle f<strong>in</strong>de <strong>in</strong> Rendsburg nicht statt, so unsere<br />

Gesprächspartner.<br />

Anstaltskleidung: Die Inhaftierten tragen Anstaltskleidung<br />

(e<strong>in</strong>e Art Jogg<strong>in</strong>ganzug), da es ke<strong>in</strong>e Möglichkeit gibt, die eigene<br />

Kleidung zu waschen. In der Antwort der Bundesregierung<br />

heißt es dagegen: „Den Abschiebungshäftl<strong>in</strong>gen ist Kleidung<br />

angemessen zur Verfügung zu stellen, § 5 Absatz 1 RL. Aus<br />

dem Umkehrschluss dieser Regelung folgt, dass Abschiebungshäftl<strong>in</strong>ge<br />

grundsätzlich eigene Kleidung tragen dürfen, soweit<br />

sie für Re<strong>in</strong>igung, Instandsetzung und regelmäßigen Wechsel<br />

auf eigene Kosten sorgen. Ansonsten stellt die E<strong>in</strong>richtung kostenlos<br />

Bekleidung und Wäsche <strong>in</strong> angemessenem Umfang zur<br />

Verfügung.“ 86<br />

Seit April 2013 darf eigene Kleidung getragen werden. Zudem<br />

steht den Inhaftierten nunmehr e<strong>in</strong>e Waschmasch<strong>in</strong>e<br />

zur Verfügung.<br />

M<strong>in</strong>derjährige: Für M<strong>in</strong>derjährige ist e<strong>in</strong> gesonderter Bereich<br />

vorgesehen, der vom Rest der Flure abgetrennt werden kann<br />

(Verwaltungsbereich). Im Jahr 2011 wurden fünf Jugendliche<br />

<strong>in</strong>haftiert, wobei ihre M<strong>in</strong>derjährigkeit später <strong>in</strong> Frage gestellt<br />

worden sei. 2012 waren es zwei Jugendliche – aber auch hier<br />

sei das Alter höher gewesen.<br />

86. Große Anfrage DIE LINKE, a.a.O., S. 128.

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