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Forschungsprojekt Nr. 04 HS 042 Thema: Methodische ... - BLE

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Bei der Auswertung sind verschiedene Wege eingeschlagen worden. Die zur Auswertung<br />

erforderliche Kalibrierung war mit Standards in Matrix oder mit Standards in reinem Lösungsmittel<br />

vorgenommen worden. Zur Ergebnisermittlung wurde meist das Extern-Standard-Verfahren<br />

eingesetzt, aber auch das Intern-Standard-Verfahren, wobei zugesetzte interne<br />

Standards nicht nur zu Erkennung analytischer "Unfälle" benutzt wurden, sondern<br />

auch zur Gehaltsberechnung der Pflanzenschutzmittelrückstände. Einige Labore rechneten<br />

bei der Ergebnisermittlung die jeweilige Wiederfindungsrate ein.<br />

4.2.4 Statistische Auswertung<br />

Im Rahmen des Ringversuchs war fetthaltiges Mischfuttermittel zu analysieren (s. 3.1). An<br />

die Teilnehmer wurden jeweils zwei Proben versandt: Eine Probe ohne Beaufschlagung,<br />

die, natürlicherweise den Teilnehmern nicht bekannt, Rückstände an Malathion und Pyrimiphosmethyl<br />

enthielt. Diese Probe diente für Experimentier- und Vergleichszwecke. Die<br />

zweite Probe war das mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen beaufschlagte Mischfuttermittel,<br />

das zu analysieren war. Neben den genannten nativ vorhandenen Pflanzenschutzmittelrückständen<br />

wurden zugesetzt: Azinphosmethyl, Azoxystrobin, Chlorpyrifos, Chlorthalonil,<br />

Deltamethrin, Esfenvalerat, Fenvalerat, Iprodion und Malaxon. Die Probe war in doppelter<br />

Analyse auf alle in der vom BVL herausgegebenen Monitoring-Liste ("46 er-Liste",<br />

Ausgabe Mai 20<strong>04</strong>) genannten Pflanzenschutzmittel-wirkstoffe zu untersuchen, die mit der<br />

Multimethode L 34 (DFG S 19) erfassbar sind.<br />

Alle Wirkstoffe, deren Messsignale gemäß DIN / IUPAC-Vorgabe das Hintergrund-<br />

Rauschband intensitätsmäßig dreifach überschritten (Nachweisgrenze), sollten als zahlenmäßiger<br />

Gehalt angegeben werden. Die Gehaltsangaben waren auf Originalsubstanz zu beziehen.<br />

Eine Bestimmbarkeitsgrenze sollte nicht berücksichtigt werden, da diese erst in<br />

Ringversuchen zur Validierung ermittelt werden muss. Falls ein Pflanzenschutzmittel aus<br />

methodischen Gründen nicht analysiert werden konnte, sollte keine Eintragung in die<br />

Ergebnisliste gemacht werden. Die Ergebnisse sollten so angegeben werden, wie es die<br />

Höchstmengen-Verordnung vorschreibt, bei sogenannten Summen-Höchstmengen sollten<br />

alle mit der Multimethode erfassbaren Pflanzenschutzmittelwirkstoffe berücksichtigt und<br />

als Gehaltssumme berichtet werden.<br />

Die statistischen Auswertungen erfolgten EDV-technisch unter Benutzung des vom<br />

VDLUFA autorisierten Auswerteprogramms Prolab 2003. Die Auswertung wurde nach<br />

zwei statistischen Verfahren durchgeführt:<br />

Einmal mit Hilfe des robusten Verfahrens (Q-Verfahren mit Huber-Schätzung), zum anderen<br />

nach dem Verfahren gemäß DIN 38402 A 42 mit Ausreißertest.<br />

4.3 Ergebnisse<br />

In diesem Abschnitt wird nur auf die zahlenmäßig erfassten Ergebnisse der statistischen<br />

Auswertung eingegangen.<br />

Dabei wird auf die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe eingegangen, die im Ringversuch erkannt<br />

und bestimmt werden sollten ( Zusammenstellungen zu den statistischen Enddaten<br />

für jede Substanz sowie die graphische Darstellung getrennt für die zwei Auswerteverfahren<br />

siehe Anlage 3).<br />

Azinphosmethyl<br />

Drei der teilnehmenden Laboratorien haben keine Angaben gemacht, aus methodischen<br />

Gründen. Der vom Labor A <strong>04</strong> abgegebene Wert ist auffallend hoch. Entsprechend wird<br />

dieser Wert nach dem DIN-Auswerteverfahren als Ausreisser behandelt.<br />

Aussage zur Richtigkeit: Gemäß Beaufschlagungsverfahren beträgt der Sollwert 0,16<br />

mg/kg. Der Mittelwert aller Laborresultate ist 0,15 bzw. 0,14, je nach Auswerteverfahren<br />

(Wiederfindungsrate WFR entsprechend 94 % bzw. 88 %).<br />

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