Ralph Breiter - Hans Joss
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und kann sich während der Schlichtung schwerpunktmäßig auf die Arbeit mit dieser/m<br />
konzentrieren.<br />
Im Vorfeld einer Schlichtung bespricht sich das Team, wer im Verlauf der Schlichtung<br />
-vor allem bei der Begrüßung- welchen Teil der Gesprächsführung übernimmt.<br />
Die Durchführung einer Streitschlichtung basiert grundsätzlich auf dem Prinzip der<br />
Freiwilligkeit. Der Freiwilligkeitscharakter kann sowohl primärer als auch sekundärer Natur<br />
sein. Auf die daraus resultierenden Unterschiede im Umgang mit den Konfliktparteien gehe ich<br />
in Kapitel 4.3. ein.<br />
Im Vorfeld des Schlichtungsverfahrens wählt jede der beiden Konfliktparteien eineN<br />
StreitschlichterIn für sich aus, welcheR sie bei der Beendigung des Konflikts unterstützen soll.<br />
Hierfür ist eine Fotowand mit allen an der Schule tätigen StreitschlichterInnen in der Aula der<br />
Schule angebracht.<br />
Da die Streitschlichtung an der Schule eine mittlerweile fast fünfjährige Geschichte<br />
hat, gibt es in jeder Klassenstufe mehrere zu StreitschlichterInnen ausgebildete SchülerInnen.<br />
Dies ist für die Auswahl der StreitschlichterInnen sinnvoll, da so dafür gesorgt ist, dass die<br />
StreiterInnen StreitschlichterInnen auswählen können, die etwa in ihrem Alter sind.<br />
Eine Streitschlichtung dauert im Regelfall etwa eine Stunde. Wird eine gemeinsame Lösung<br />
gefunden, die für beide Seiten in Ordnung ist, so wird diese in einem Streitschlichtungsvertrag<br />
festgehalten und ein Überprüfungstermin vereinbart. Der Überprüfungstermin dient der<br />
Kontrolle, ob die getroffenen Vereinbarungen eingehalten wurden. Gleichzeitig bietet er die<br />
Möglichkeit, zu überprüfen, ob es noch Änderungen im Schlichtungsvertrag bedarf.<br />
Die Durchführung der Schlichtung geschieht grundsätzlich in der Freizeit der Streitparteien. So<br />
wird vermieden, dass einzelne SchülerInnen die Streitschlichtung nutzen, um sich so der<br />
Unterrichtsteilnahme zu entziehen. Auch ist davon auszugehen, dass das Interesse an der<br />
Konfliktbearbeitung bei den Konfliktparteien groß ist, wenn die Schlichtung in ihrer Freizeit<br />
stattfindet. Die SchlichterInnen haben von der Schule die Entscheidungsfreiheit, selbstständig zu<br />
bestimmen, ob sie die Schlichtung ebenfalls in ihrer Freizeit durchführen oder sich dafür vom<br />
Unterricht befreien lassen.<br />
Basiert die Schlichtung auf sekundärer Freiwilligkeit, melden die SchlichterInnen dem<br />
Auftraggeber, also in der Regel der Lehrerin bzw. dem Lehrer, welcheR die Konfliktparteien<br />
geschickt hat, zurück, ob eine gemeinsame Lösung erzielt werden konnte. Über den Inhalt des<br />
Schlichtungsgesprächs wird allerdings nichts an den Auftraggeber gemeldet.