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Ralph Breiter - Hans Joss

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teilnehmen, weil sie ihren Konflikt aus eigenem Antrieb mit Unterstützung der<br />

StreitschlichterInnen bearbeiten wollen.<br />

Werden die Konfliktparteien von LehrerInnen oder der Schulleitung zur Schlichtung geschickt,<br />

so spreche ich von sekundärer Freiwilligkeit.<br />

In diesem Fall steht nicht unbedingt der Wunsch nach einer gemeinsamen Lösung des Konflikts<br />

im Vordergrund für die Teilnahme am Schlichtungsverfahren. Der Hauptgrund für die<br />

Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist oft die Vermeidung sonst drohender Sanktionen. In<br />

diesem Fall verhalten sich die StreiterInnen zu Beginn der Schlichtung häufig aus dem rK<br />

heraus. Daher sind andere Interventionen erforderlich, als bei einer Schlichtung, die auf primärer<br />

Freiwilligkeit basiert. Im Rahmen der Begrüßung erfolgt die klare Information, dass eine<br />

Rückmeldung über Gelingen oder Scheitern der Schlichtung an den Auftraggeber erfolgt (Die<br />

Rückmeldung beinhaltet keine Schuldzuweisungen oder inhaltliche Informationen). Weiter die<br />

Klärung, ob die Streiter zur Mitarbeit bereit sind und der Hinweis, dass der Abbruch der<br />

Schlichtung erfolgt, wenn ein Streiter nicht an dem Ziel, eine Lösung zu finden, mitarbeitet. Ist<br />

die Bereitschaft zur Mitarbeit positiv geklärt, wird ein Vertrag zur Durchführung der Schlichtung<br />

geschlossen. 11<br />

Ein Beispiel für den schwierigeren Umgang mit Schlichtungen auf sekundärer Freiwilligkeit: A.<br />

und C. aus der 6. Klasse werden vom Klassenlehrer zur Schlichtung geschickt. Die beiden<br />

Schlichter arbeiten mit den Streitern eine halbe Stunde. Die Schlichtung dreht sich im Kreis. C.<br />

arbeitet mit, A. reagiert ständig mit Beleidigungen und Schuldzuweisungen C. gegenüber. Die<br />

Schlichter kommen mit den Streitern zu mir, um mir die Situation zu schildern und sich Rat zu<br />

holen, was sie tun können.<br />

Ich frage die beiden Streiter, ob die Situation aus ihrer Sicht richtig dargestellt ist und erhalte<br />

folgende Antworten:<br />

C.: „Ja, genau so ist es.“<br />

A.: „Ja, aber ich wollte ja gar nicht zu den Schlichtern.“<br />

Ich: „Ihr müsst die Schlichtung nicht durchziehen. Ihr könnt auch abbrechen, wenn du nicht<br />

willst. Dann entscheidet der Lehrer, was passiert.“<br />

A.: „Ich will aber nicht schon wieder nachsitzen.“<br />

Ich: „Du hast die Wahl, ob du den Konflikt bearbeiten willst oder eine Sanktion von Herrn X.“<br />

A.: „Dann mach ich eben mit.“<br />

Ich: „Ernsthaft?“<br />

A.: „Ja.“<br />

11 Dreiecksvertrag nach F. English, Siehe Teil D Frage 7, Seite 58ff.

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