Ralph Breiter - Hans Joss
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teilnehmen, weil sie ihren Konflikt aus eigenem Antrieb mit Unterstützung der<br />
StreitschlichterInnen bearbeiten wollen.<br />
Werden die Konfliktparteien von LehrerInnen oder der Schulleitung zur Schlichtung geschickt,<br />
so spreche ich von sekundärer Freiwilligkeit.<br />
In diesem Fall steht nicht unbedingt der Wunsch nach einer gemeinsamen Lösung des Konflikts<br />
im Vordergrund für die Teilnahme am Schlichtungsverfahren. Der Hauptgrund für die<br />
Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist oft die Vermeidung sonst drohender Sanktionen. In<br />
diesem Fall verhalten sich die StreiterInnen zu Beginn der Schlichtung häufig aus dem rK<br />
heraus. Daher sind andere Interventionen erforderlich, als bei einer Schlichtung, die auf primärer<br />
Freiwilligkeit basiert. Im Rahmen der Begrüßung erfolgt die klare Information, dass eine<br />
Rückmeldung über Gelingen oder Scheitern der Schlichtung an den Auftraggeber erfolgt (Die<br />
Rückmeldung beinhaltet keine Schuldzuweisungen oder inhaltliche Informationen). Weiter die<br />
Klärung, ob die Streiter zur Mitarbeit bereit sind und der Hinweis, dass der Abbruch der<br />
Schlichtung erfolgt, wenn ein Streiter nicht an dem Ziel, eine Lösung zu finden, mitarbeitet. Ist<br />
die Bereitschaft zur Mitarbeit positiv geklärt, wird ein Vertrag zur Durchführung der Schlichtung<br />
geschlossen. 11<br />
Ein Beispiel für den schwierigeren Umgang mit Schlichtungen auf sekundärer Freiwilligkeit: A.<br />
und C. aus der 6. Klasse werden vom Klassenlehrer zur Schlichtung geschickt. Die beiden<br />
Schlichter arbeiten mit den Streitern eine halbe Stunde. Die Schlichtung dreht sich im Kreis. C.<br />
arbeitet mit, A. reagiert ständig mit Beleidigungen und Schuldzuweisungen C. gegenüber. Die<br />
Schlichter kommen mit den Streitern zu mir, um mir die Situation zu schildern und sich Rat zu<br />
holen, was sie tun können.<br />
Ich frage die beiden Streiter, ob die Situation aus ihrer Sicht richtig dargestellt ist und erhalte<br />
folgende Antworten:<br />
C.: „Ja, genau so ist es.“<br />
A.: „Ja, aber ich wollte ja gar nicht zu den Schlichtern.“<br />
Ich: „Ihr müsst die Schlichtung nicht durchziehen. Ihr könnt auch abbrechen, wenn du nicht<br />
willst. Dann entscheidet der Lehrer, was passiert.“<br />
A.: „Ich will aber nicht schon wieder nachsitzen.“<br />
Ich: „Du hast die Wahl, ob du den Konflikt bearbeiten willst oder eine Sanktion von Herrn X.“<br />
A.: „Dann mach ich eben mit.“<br />
Ich: „Ernsthaft?“<br />
A.: „Ja.“<br />
11 Dreiecksvertrag nach F. English, Siehe Teil D Frage 7, Seite 58ff.