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Dokumentationsprofil für das Historische Archiv ... - Archive in NRW

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Fall 1: Statistische Auswertung wird angestrebt<br />

Sollen zu e<strong>in</strong>em Verwaltungsverfahren statistische Auswertungen <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e quantitativ<br />

arbeitende Forschung ermöglicht werden, so sollte zunächst auf aggregierte Quellen<br />

zu diesem Verfahren zurückgegriffen werden, sofern sie vorhanden s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong>e<br />

ausreichende Datenbasis liefern: Karteien, Amtsbücher oder Datenbanken, <strong>in</strong> denen<br />

jeder Fall mit den wesentlichen Eckdaten erfasst ist, ermöglichen e<strong>in</strong>e<br />

Vollarchivierung aller Fälle. Das hat nicht nur den Vorteil, wesentlich mehr<br />

quantitative Forschungsansätze zuzulassen, als dies bei e<strong>in</strong>er Samplebildung an den<br />

Akten jemals der Fall se<strong>in</strong> könnte, sondern stellt auch gleichzeitig e<strong>in</strong>e breite<br />

Grundsicherung an Informationen sicher. Wo immer möglich, genießt daher die<br />

Übernahme solcher Quellen Priorität vor der Übernahme von E<strong>in</strong>zelfall-Vorgängen.<br />

Gleiches kann gelten, wenn bereits im laufenden Verfahren erstellte analoge oder<br />

digitale Statistiken, Abrechnungen oder Berichte e<strong>in</strong>e hohe Zuverlässigkeit aufweisen<br />

und die wesentlichen Aspekte berücksichtigt haben. Hier kann die quantifizierende<br />

Forschung auf die aufwändige Auswertung von Akten – statistischem Rohmaterial –<br />

verzichten.<br />

Erst wenn beide Möglichkeiten, quantifizierende Forschungen über aggregierte<br />

Quellen zu ermöglichen, ausfallen, sollte die <strong>Archiv</strong>ierung e<strong>in</strong>es Samples der Akten<br />

<strong>in</strong> Betracht gezogen werden. Dabei ist zunächst zu ermitteln, ob <strong>das</strong> Aktendepot<br />

<strong>in</strong>takt und geordnet ist, ob die Grundgesamtheit der enthaltenen Fälle genau<br />

angegeben und e<strong>in</strong>gegrenzt werden kann 34 und ob die E<strong>in</strong>zelfall-Vorgänge<br />

überhaupt ausreichend formalisierte oder standardisierte Elemente enthalten, um die<br />

angestrebte statistische Auswertung zu ermöglichen.<br />

Wird e<strong>in</strong>e dieser Fragen mit e<strong>in</strong>em „Ne<strong>in</strong>“ beantwortet, kommt die Bildung e<strong>in</strong>es<br />

repräsentativen Samples nicht mehr <strong>in</strong> Betracht, so wünschenswert sie auch<br />

34 Das ist häufig nicht der Fall, wenn sich Zuständigkeiten im Verlaufe der Zeit geändert haben,<br />

<strong>in</strong>sbesondere wenn die Aufgabenteilung zwischen Staat und Kommune Änderungen unterlag. Es ist<br />

darüber h<strong>in</strong>aus auch dann nicht der Fall, wenn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Aktenserie die E<strong>in</strong>zelfallakten zu<br />

unterschiedlichen Verwaltungsverfahren gemischt wurden und daher untrennbar geme<strong>in</strong>sam<br />

angeboten werden. Schließlich ist es auch nicht der Fall, wenn die Abgaben <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en Schritten<br />

portionsweise erfolgt, ohne <strong>das</strong>s diese Portionen genau abgegrenzt werden können. Dies gilt<br />

gleichermaßen <strong>für</strong> analoge und digitale Unterlagen.<br />

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