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Dokumentationsprofil für das Historische Archiv ... - Archive in NRW

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Grundsätzlich kommt e<strong>in</strong>e solche archivische Herstellung e<strong>in</strong>er aggregierten<br />

Überlieferung wegen dieser Vorteile auch bei analogen Unterlagen <strong>in</strong> Frage, z.B.<br />

durch Entnahme e<strong>in</strong>es Datenblatts mit den wesentlichen Angaben aus allen<br />

E<strong>in</strong>zelfallakten. Wegen des dabei entstehenden hohen personellen Aufwands ist<br />

dieses Mittel jedoch nur sehr dosiert e<strong>in</strong>zusetzen.<br />

Fall 2: Typische oder exemplarische Fälle sollen zur Auswertung archiviert werden<br />

Sofern die <strong>Archiv</strong>ierung e<strong>in</strong>es repräsentativen Samples nicht möglich oder s<strong>in</strong>nvoll<br />

ist, kann es trotzdem angebracht se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>e Auswahl von typischen oder<br />

exemplarischen Fällen zu archivieren. Dies kann etwa zur Ergänzung aggregierter<br />

Quellen und Veranschaulichung des Verwaltungsverfahrens dienen – wenn <strong>das</strong><br />

Verfahren nicht so normiert ist, <strong>das</strong>s sich se<strong>in</strong>e Durchführung unmittelbar aus den<br />

e<strong>in</strong>schlägigen Bestimmungen ergibt. Es kann aber auch notwendig se<strong>in</strong>, um<br />

zusätzlich zu besonderen Fällen (s. unter Fall 3) e<strong>in</strong>ige durchschnittliche der<br />

Nachwelt zu überliefern, so <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Besondere der Sonderfälle besser e<strong>in</strong>geordnet<br />

werden kann.<br />

Bei der Auswahl typischer Fälle ergibt sich grundsätzlich <strong>das</strong> Problem der Auswahl,<br />

denn die Akten s<strong>in</strong>d natürlich nicht als Sonder- oder Durchschnittsfall<br />

gekennzeichnet. Im günstigsten Fall helfen jedoch bereits <strong>in</strong> der Behörde<br />

angefertigte Statistiken und Berichte weiter. Solche Auswertungen könnten H<strong>in</strong>weise<br />

darauf geben, welches Antragsvolumen, welcher Verfahrensausgang, welche<br />

Verfahrensdauer oder welche juristische Argumentation typisch war oder ist. In<br />

Zusammenarbeit mit dem Personal der Schriftgutverwaltung lassen sich dann<br />

verschiedene Sets solcher Fälle ermitteln. Jedoch ist e<strong>in</strong> solches Verfahren zum<br />

e<strong>in</strong>en so aufwändig, <strong>das</strong>s es <strong>in</strong> der Praxis nur selten lohnend se<strong>in</strong> wird, und zum<br />

anderen ist es methodisch schwierig, mith<strong>in</strong> fehleranfällig und offen <strong>für</strong> subjektive<br />

Wertungen, so <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Ergebnis zweifelhaft ist, zumal die <strong>Archiv</strong>ierung solcher<br />

Vorgänge streng genommen gar nicht mehr notwendig ist, wenn sie aufgrund<br />

anderer Quellen ermittelt werden können.<br />

In der archivischen Praxis bleibt daher <strong>für</strong> die Auswahl typischer Fälle häufig nur e<strong>in</strong>e<br />

willkürliche Auswahl von solchen E<strong>in</strong>zelfall-Vorgängen, die nicht schon äußerlich<br />

durch besonders großen oder besonders kle<strong>in</strong>en Umfang oder andere<br />

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