Dokumentationsprofil für das Historische Archiv ... - Archive in NRW
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Anlass sowohl zur verwaltungs<strong>in</strong>ternen, als auch zur politischen Überprüfung<br />
der Grundsätze. Es ist allerd<strong>in</strong>gs stets zu fragen, ob verwaltungs<strong>in</strong>tern die<br />
Unterlagen des Rechts- und Versicherungsamts und extern die der Gerichte<br />
nicht aussagekräftiger s<strong>in</strong>d.<br />
• Nach Sonderfällen im Verwaltungsverfahren: Sofern <strong>das</strong> h<strong>in</strong>ter den E<strong>in</strong>zelfall-<br />
Vorgängen liegende Verwaltungsverfahren selbst Merkmale zur<br />
Kennzeichnung unterschiedlicher Fälle bereithält, kann dieses zur Bewertung<br />
genutzt werden, <strong>in</strong>dem z.B. alle Fälle, die nach e<strong>in</strong>em bestimmten Merkmal<br />
oder Paragraphen entschieden wurden, archiviert werden.<br />
• Nach klar def<strong>in</strong>ierbaren Personengruppen: Bisweilen ist es möglich, aus<br />
E<strong>in</strong>zelfallaktenregistraturen die Akten von klar E<strong>in</strong>zelfall-Vorgänge von klar<br />
und abschließend def<strong>in</strong>ierten Personengruppen mit e<strong>in</strong>er erhöhten Bedeutung<br />
zu übernehmen. Beispielsweise ist es s<strong>in</strong>nvoll, bei Personalakten alle Fälle ab<br />
e<strong>in</strong>er bestimmten Besoldungsgruppe zu übernehmen, um die Akten Vorgänge<br />
der Führungskräfte der Stadtverwaltung vollständig übernehmen zu können.<br />
Der Bewertung von E<strong>in</strong>zelfall-Vorgängen haftet, soweit sie auf bestimmte E<strong>in</strong>zelfälle<br />
abzielt, strukturell etwas Zufälliges an. E<strong>in</strong>e gewisse Subjektivität ist genauso wenig<br />
zu umgehen wie e<strong>in</strong> punktueller Informationsstand. Dies ist auf der e<strong>in</strong>en Seite zu<br />
beklagen. Auf der anderen Seite erleichtert <strong>das</strong> Bewusstse<strong>in</strong> darüber, <strong>das</strong>s hier<br />
ke<strong>in</strong>e 100%ige Gewissheit zu erlangen ist, die Bewertung: Da <strong>das</strong> Problem nicht zu<br />
umgehen ist, kann der bewertende <strong>Archiv</strong>ar nur nach bestem Wissen und Gewissen<br />
sowie pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. E<strong>in</strong>e Bewertung „sicherheitshalber“,<br />
bei der möglichst viele Akten aufbewahrt werden, um e<strong>in</strong>em späteren Vorwurf e<strong>in</strong>er<br />
fehlerhaften Kassation zu entgehen, wäre daher e<strong>in</strong> größerer Fehler, als den e<strong>in</strong>en<br />
oder anderen Fall nicht zu archivieren, den erst die Zukunft als bedeutsam erkennt.<br />
Grundsätzlich gilt jedoch, <strong>das</strong>s alle möglichen denkbaren Auswahlverfahren niemals<br />
dazu führen können, systematisch und sicher alle Fälle zu ermitteln, die sich e<strong>in</strong>mal<br />
als historisch wertvoll erweisen könnten, zumal die Bewertung zum Zeitpunkt der<br />
Anbietung erfolgen muss, so <strong>das</strong>s Fälle oder Personen, deren Bedeutung erst später<br />
erkennbar wird, ohneh<strong>in</strong> nicht e<strong>in</strong>bezogen werden können – beispielsweise ist bei<br />
der Bewertung von Schulunterlagen nicht absehbar, ob e<strong>in</strong>er der Schüler im reifen<br />
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