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Dokumentationsprofil für das Historische Archiv ... - Archive in NRW

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Anlass sowohl zur verwaltungs<strong>in</strong>ternen, als auch zur politischen Überprüfung<br />

der Grundsätze. Es ist allerd<strong>in</strong>gs stets zu fragen, ob verwaltungs<strong>in</strong>tern die<br />

Unterlagen des Rechts- und Versicherungsamts und extern die der Gerichte<br />

nicht aussagekräftiger s<strong>in</strong>d.<br />

• Nach Sonderfällen im Verwaltungsverfahren: Sofern <strong>das</strong> h<strong>in</strong>ter den E<strong>in</strong>zelfall-<br />

Vorgängen liegende Verwaltungsverfahren selbst Merkmale zur<br />

Kennzeichnung unterschiedlicher Fälle bereithält, kann dieses zur Bewertung<br />

genutzt werden, <strong>in</strong>dem z.B. alle Fälle, die nach e<strong>in</strong>em bestimmten Merkmal<br />

oder Paragraphen entschieden wurden, archiviert werden.<br />

• Nach klar def<strong>in</strong>ierbaren Personengruppen: Bisweilen ist es möglich, aus<br />

E<strong>in</strong>zelfallaktenregistraturen die Akten von klar E<strong>in</strong>zelfall-Vorgänge von klar<br />

und abschließend def<strong>in</strong>ierten Personengruppen mit e<strong>in</strong>er erhöhten Bedeutung<br />

zu übernehmen. Beispielsweise ist es s<strong>in</strong>nvoll, bei Personalakten alle Fälle ab<br />

e<strong>in</strong>er bestimmten Besoldungsgruppe zu übernehmen, um die Akten Vorgänge<br />

der Führungskräfte der Stadtverwaltung vollständig übernehmen zu können.<br />

Der Bewertung von E<strong>in</strong>zelfall-Vorgängen haftet, soweit sie auf bestimmte E<strong>in</strong>zelfälle<br />

abzielt, strukturell etwas Zufälliges an. E<strong>in</strong>e gewisse Subjektivität ist genauso wenig<br />

zu umgehen wie e<strong>in</strong> punktueller Informationsstand. Dies ist auf der e<strong>in</strong>en Seite zu<br />

beklagen. Auf der anderen Seite erleichtert <strong>das</strong> Bewusstse<strong>in</strong> darüber, <strong>das</strong>s hier<br />

ke<strong>in</strong>e 100%ige Gewissheit zu erlangen ist, die Bewertung: Da <strong>das</strong> Problem nicht zu<br />

umgehen ist, kann der bewertende <strong>Archiv</strong>ar nur nach bestem Wissen und Gewissen<br />

sowie pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. E<strong>in</strong>e Bewertung „sicherheitshalber“,<br />

bei der möglichst viele Akten aufbewahrt werden, um e<strong>in</strong>em späteren Vorwurf e<strong>in</strong>er<br />

fehlerhaften Kassation zu entgehen, wäre daher e<strong>in</strong> größerer Fehler, als den e<strong>in</strong>en<br />

oder anderen Fall nicht zu archivieren, den erst die Zukunft als bedeutsam erkennt.<br />

Grundsätzlich gilt jedoch, <strong>das</strong>s alle möglichen denkbaren Auswahlverfahren niemals<br />

dazu führen können, systematisch und sicher alle Fälle zu ermitteln, die sich e<strong>in</strong>mal<br />

als historisch wertvoll erweisen könnten, zumal die Bewertung zum Zeitpunkt der<br />

Anbietung erfolgen muss, so <strong>das</strong>s Fälle oder Personen, deren Bedeutung erst später<br />

erkennbar wird, ohneh<strong>in</strong> nicht e<strong>in</strong>bezogen werden können – beispielsweise ist bei<br />

der Bewertung von Schulunterlagen nicht absehbar, ob e<strong>in</strong>er der Schüler im reifen<br />

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