30.12.2013 Aufrufe

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(2) Das Fehlen oder die vermutete Unrichtigkeit von Erklärungen nach<br />

Absatz 1 ist kein Zurückweisungsgrund nach § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 oder § 30<br />

Abs. 1 Satz 2 Nr. 2.<br />

(3) Die Erklärungen nach Absatz 1 werden mit den zugelassenen<br />

Wahlkreisvorschlägen und Landeslisten nach § 28 Abs. 3 und § 30 Abs. 2 öffentlich<br />

bekannt gemacht. Auf das Fehlen von Erklärungen oder die Weigerung<br />

eines Bewerbers, die Erklärung abzugeben, ist hierbei hinzuweisen.<br />

(4) Das Nähere zu der Einreichung, dem Inhalt und der Form der Erklärungen<br />

nach Absatz 1 ist in der Rechtsverordnung nach § 71 Abs. 1 Nr. 9 zu regeln.<br />

§ 74<br />

(Inkrafttreten)<br />

249

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!