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Rechtsgrundlagen

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Gesetz über die Rechtsverhältnisse<br />

der Abgeordneten des Thüringer Landtags<br />

(Thüringer Abgeordnetengesetz - ThürAbgG -)<br />

in der Fassung vom 9. März 1995<br />

(GVBl. S. 121) *)<br />

Inhaltsübersicht<br />

ERSTER TEIL<br />

Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag<br />

§ 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag<br />

§ 2 Freie Mandatsausübung<br />

§ 3 Wahlvorbereitungsurlaub<br />

§ 4 Berufs- und Betriebszeiten<br />

ZWEITER TEIL<br />

Mitgliedschaft im Landtag und Beruf<br />

DRITTER TEIL<br />

Leistungen<br />

Erster Abschnitt<br />

Leistungen an Abgeordnete<br />

§ 5 Entschädigungen<br />

§ 6 Aufwandsentschädigung<br />

§ 7 Persönliche Mitarbeiter von Abgeordneten,<br />

Bürogrundausstattung<br />

§ 8 Pflichtsitzung, Kürzung<br />

§ 9 Freifahrtberechtigung<br />

§ 10 Reise- und Übernachtungskosten<br />

Zweiter Abschnitt<br />

Leistungen an ehemalige Abgeordnete<br />

§ 11 Anspruch auf Übergangsgeld<br />

§ 12 Höhe des Übergangsgeldes<br />

§ 13 Anspruch auf Altersentschädigung<br />

§ 14 Höhe der Altersentschädigung<br />

§ 15 Mandatszeit in anderen Parlamenten<br />

§ 16 Gesundheitsschäden<br />

§ 17 Versorgungsabfindung<br />

*)<br />

Änderungen siehe Änderungsregister<br />

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