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Volltext [pdf] - Hannah-Arendt-Institut Dresden

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stünde. 10 Die Sowjetregierung antwortete mit einem Memorandum vom<br />

24. Januar an die Regierungen der USA, Großbritanniens und Frankreichs,<br />

das in dem Vorwurf gipfelte, die Westmächte hätten dadurch, daß<br />

sie eine große Zahl deutscher Kriegsgefangener als zivile Lohnarbeiter in<br />

ihrem Einflußbereich zurückhalten würden, einen vom Kontrollrat ausgearbeiteten<br />

Repatriierungsplan sabotiert. Das Memorandum schloß mit<br />

dem entscheidenden Satz:<br />

»Was die Repatriierung der deutschen Kriegsgefangenen aus der Sowjetunion<br />

betrifft, so hat die Sowjetregierung bereits die überwältigende Mehrheit der<br />

deutschen Kriegsgefangenen repatriiert und setzt gemäß einem von ihr beschlossenen<br />

Plan die Repatriierung der noch vorhandenen Kriegsgefangenen fort,<br />

wobei diese Repatriierung im Laufe des Jahres 1949 ihren Abschluß finden<br />

wird.« 11<br />

Moskau hatte sich, mit anderen Worten, eine Fristverlängerung von<br />

einem Jahr genehmigt, verbunden mit der Zusage, die Rückführungsvereinbarung<br />

von 1947 nunmehr spätestens zum 31. Dezember 1949 zu<br />

erfüllen. Das US State Department reagierte mit einer Antwortnote vom<br />

15. März, die den Vorwurf bekräftigte, die Sowjetregierung halte sich<br />

nicht an die gemeinsame Übereinkunft, indem sie konkrete Angaben<br />

über die immer noch in ihrem Gewahrsam befindlichen Gefangenen verweigere<br />

und die weitere Repatriierung gemäß einem einseitig von ihr<br />

selbst aufgestellten Plan durchführen wolle. Mindestens sechsmal hätten<br />

sowjetische Vertreter im Kontrollrat beginnend mit General Dratvin am<br />

7. Mai 1947 über die Generale Barinov und Sokolov am 31. August und<br />

9. September des gleichen Jahres bis zu Marschall Sokolovskij höchstselbst<br />

am 2. Januar 1948 die Zusicherung gegeben, die Repatriierung<br />

ihrer deutschen Kriegsgefangenen bis zum Jahresende 1948 abzuschließen.<br />

Moskaus Vorwurf, die US-Regierung selber behindere durch ihr<br />

Verhalten die Gefangenenrückführung, entbehre jeder sachlichen Grundlage<br />

und müsse zurückgewiesen werden. 12 Die sowjetische Gegennote<br />

vom 18. Juni 1949 schob den Westmächten die Schuld dafür zu, daß der<br />

Kontrollrat zur damaligen Zeit keinen koordinierten Repatriierungsplan<br />

für die deutschen Kriegsgefangenen ausgearbeitet habe, ging ansonsten<br />

auf die Vorhaltungen von westlicher Seite jedoch nicht weiter ein. 13<br />

10 AdG, 1949, 1761 J.<br />

11 AdG, 1949, 1790 C.<br />

12 AdG, 1949, 1854 G; dazu Smith S. 159, Anm. 44.<br />

13 AdG, 1949, 1974 C.<br />

12

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